So schwer ist es ja wirklich nicht.
1. Jeder lebende Mensch ist auch eine rechtsfähige Person. Die Rechtsfähigkeit beginnt oder endet in Einzelfällen davor oder danach. Darüber entscheidet aber weder Person noch der lebende Mensch selbst sondern der Sachverhalt. Wenn der Sachverhalt nicht zutrifft ist das auseinandertriften auch nicht wichtig. Als Beispiel wird da gern die Erbschaft eines ungeborenen Kindes angeführt.
2. Eine juristische Person ist die Bezeichnung für eine Vereinigung mehrerer Menschen unter besonderer gesetzlicher Regelung und auch Vermögensmassen, selbst wenn nur ein Mensch Träger der Vermögensmasse (EinMann-GmbH). Man unterscheidet zwischen juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechtes. Von GmbH über Stiftung bis zum Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Die Konstruktion der juristischen Person ermöglicht durch einen Menschen Vereinbarungen für eine Gruppe schließen zu können oder Haftungen zu beschränken. Ein oder mehrere Menschen können eine juristische Person gründen, nicht umgekehrt. Diese Gründung unterliegt Formvorschriften. So kann man nicht im Nachhinein sagen, man wäre als Mensch für das eine oder andere nicht verantwortlich, weil das die juristische Person betrifft. Dies ist falsch verstandenes GmbH-Recht. Wenn ich meine GmbH notariell gegründet habe, kann ich mit dieser GmbH ein besonders risikobehaftetes Geschäft in meiner Halle betreiben. Im Verlustfall frißt eine falsche Entscheidung nur die GmbH und deren Eigenkapital die Halle gehört mir weiter. Ohne Gründung dieser GmbH kann ich das Risiko nicht im Nachhinein teilen, indem ich sage das wäre nur Sache meiner juristischen Person gewesen. Aber auch hier hat der Mensch nur im Vorfeld die Entscheidung ob etwas von einer juristischen Person oder von ihm selbst ausgeführt wird. Der Sachverhalt entscheidet. Einen Sachverhalt kann man grundsätzlich nicht im Nachhinein verändern. Dass Gleiches unterschiedlich behandelt wird liegt in nicht ausreichend ermittelten Sachverhalten. Eine nachträglich absichtlich Umdeutung von Sachverhalten führt schnell zur Verwirklichung verschiedener Straftatbestände. Ob diese verfolgt werden können - oder auch mal nicht verfolgt werden - liegt daran, ob man diese ermitteln kann, möchte oder muss.
3. Eine Firma ist nur der Name unter dem eine natürliche oder juristische Person im öffentlichen Leben auftritt. Wenn ich eine Firma WRTZLNBRMPFT nenne ist noch nicht entschieden, ob ich als natürliche Person oder eine - eventuell von mir getragene - juristische Person dahintersteckt. Dies entscheide ich. Und zwar im Vorfeld. Und möglichst dokumentiert. Sonst brauche ich mich nicht beschweren, wenn bei Ermittlung des Sachverhalts ein anderes rechtliches Ergebnis eintritt.
Es ginge noch ein weniger einfacher. Aber ich habe mich ereifert.
Nicht die Ausschweifung, die Kürze ist der Kunst Kultur. (Wie so ähnlich der Plöngler sagen würde)