Autor Thema: Unterstützer des Königreiches  (Gelesen 53234 mal)

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Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #150 am: 11. Februar 2015, 20:58:59 »
Bitte sachlich argumentieren. O:-)

Würde voraussetzen
- dass DU auch sachlich argumentierst, was dir bisher nie gelungen ist (und nein, Diskussion a la Pippi Langstrumpf ist nicht "sachlich argumentiert")
- dass du mir von deiner Extra-Wurst ein Stück abgibst. Aus der Mitte. Gut durch, bitte. Mit Ketchup.

Zitat
Im Gegenzug erkennen sie an, dass ich dafür keinen Personalausweis haben muss.

Manuel Kracht Cow Trading Enterprises, Incorporated?

Ich kann dich beim Business Plan beraten!
« Letzte Änderung: 11. Februar 2015, 21:59:50 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline Vogelalarm

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #151 am: 11. Februar 2015, 21:14:28 »
Was sagt ihr eigentlich zu diesen beiden Behauptungen?

1. Man kann Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sein, ohne der Bundesrepublik anzugehören.

2. Der Begriff der deutschen Staatsangehörigkeit genügt nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz, da es mehrere deutsche Staatsangehörigkeiten geben kann.

Bitte sachlich argumentieren. O:-)
Zu 1.: Ja, wenn die BRD keine Bundesrepublik mehr ist.
Im Grundgesetz ist die Staatsangehörigkeit gemeint. Das ist ein unterschied zum Volk der Deutschen, zu denen auch Österreicher, Schweizer und Teile von Holland und Frankreich gehören (also der Bewohner, nicht das Land). Nur falls das für dich noch nicht klar ist.
Ansonnsten:
De jure sind alle Personen Deutsche, welche
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (§ 1 StAG) oder
- als Flüchtlinge oder Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit Aufnahme auf dem Gebiet des Deutschen Reichs in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 gefunden haben (→ Statusdeutscher; Art. 116 Abs. 1 GG).
Das deutsche Recht kennt verschiedene Begriffe des „Deutschen“. Im Sprachgebrauch des Grundgesetzes sind nach Art. 116 nicht nur die deutschen Staatsangehörigen „Deutsche“, sondern auch diejenigen, die ihre Abstammung unter bestimmten Umständen von deutschen Vorfahren nachweisen können (Statusdeutsche). Das ist etwa von Bedeutung, wenn jemand in Deutschland ein Bürgerrecht für sich geltend macht, insbesondere das Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland (Freizügigkeit im Sinne von Art. 11 GG), das Recht auf freie Berufswahl (Art. 12 GG) oder das Recht auf Rentenzahlungen nach dem Fremdrentengesetz. § 6 des Bundesvertriebenengesetzes definiert einen deutschen Volkszugehörigen als jemanden, der „sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.”
(Quelle Wikipedia :whistle: )

Zu 2. Kann es das? Gibt es denn aktuell einen zweiten deutschen Staat? Vor allem, wird er überhaupt anerkannt? Wenn nicht dann ist aus Rechtsansicht das egal :).


Edith: Dem Plöngler sein Karma ++!
« Letzte Änderung: 11. Februar 2015, 21:20:03 von Vogelalarm »
"[...]Oder aber wir definieren den Begriff der "Sklaverei" neu[...]"
"[...]Wie definieren wir den Begriff der Demokratie?[...]"
"[...]Dann müsste man definieren, was der Grund für das bessere Singen ist[...]"
"[...]Würde sagen, erstmal definieren, was "harte Knechtschaft" bedeutet [...]"
 

Offline Olopax

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #152 am: 11. Februar 2015, 21:26:26 »
Hmmh, wieder mal muss man für den Manuel selbst googeln.
Das kann er doch selbst?
Dass haben wir doch schon durch, denke ich.

Menno, besorg Dir einen Personalausweis (Du kannst ihn beim nächsten Guru wirkungsvoll verbrennen)
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Offline Der Plöngler

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #153 am: 11. Februar 2015, 21:33:15 »
Vogelalarm, das ist alles richtig (steht ja auch so in der Verfassung).
Es verwirrt aber:
 Art. 116 bestimmt nämlich nicht, dass es zweierlei Deutsche und zweierlei Staatsangehörigkeiten gibt, sondern zweierlei Möglichkeiten, wie man Deutscher und damit deutscher Staatsangehöriger zum Zeitpunkt der Errichtung der Verfassung wurde (im RuStAG gab es noch mehr Möglichkeiten).
Diese Möglichkeiten (sind noch ein paar dazugekommen: z.b. Einbürgerung), wie man Deutscher wird, sind heute im StAG abschließend kodifiziert.
« Letzte Änderung: 11. Februar 2015, 21:36:32 von Der Plöngler »
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Offline Nestor

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #154 am: 11. Februar 2015, 21:38:06 »
Was sagt ihr eigentlich zu diesen beiden Behauptungen?

1. Man kann Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sein, ohne der Bundesrepublik anzugehören.

2. Der Begriff der deutschen Staatsangehörigkeit genügt nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz, da es mehrere deutsche Staatsangehörigkeiten geben kann.

Bitte sachlich argumentieren. O:-)

1.) Ja, unter ganz engen Bedingungen, die sich allerdings durch Regelungen im StaG und internationale Verträge inzwischen überlebt haben. Seit 1. August 1999 sind alle bisherigen Statusdeutschen, die ansonsten keine anderen Staatsangehörigkeiten von UN-Mitgliedern besitzen, zu deutschen Staatsangehörigen geworden. Als Deutscher fühlen ohne deutsche Staatsangehörigkeit kann man sich natürlich trotzdem fühlen, das ist bei selbst ernannten Reichsbürgern, Staatenlosen und anderen Staatsleugnern aber zu 99% nicht der Fall. Sie sind weiterhin deutsche Staatsbürger, egal wie oft Personalausweise verbrannt, Schreiben an alle möglichen Ämter geschickt oder Phantasieausweise gedruckt werden.

2.) Der Bestimmtheitsgrundsatz sagt nur aus, dass dem Bürger die Rechtsfolgen seiner Handlungen klar sein müssen. Da es sich bei StaG und GG um bundesdeutschen Recht handelt ist selbstverständlich, dass diese Regelungen für die deutsche Staatsbürgerschaft gelten, die von der Bundesrepublik vergeben wird. Auch die DDR erkannte das mehr oder minder an, indem sie nach 1967 ihre Staatsbürgerschaft als "Staatsbürgerschaft der DDR" bezeichnete, während zuvor einheitliche Regelungen in Ost und West zur Erlangung der gemeinsamen deutschen Staatsangehörigkeit galten.
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #155 am: 11. Februar 2015, 21:57:31 »
Ich bewundere ja, wenn Leute die Geduld haben, bei Manuel Kracht noch ernst zu bleiben. Mir ist das leider nicht vergönnt, was auf meinen Erfahrungen mit solchen "Diskussionen" basiert. Man könnte ihm eine perfekte, lückenlose Beweiskette liefern, aber am Ende wird er (Marke Pippi Langstrumpf) alles so hindefinieren, wie es ihm passt. Daran scheint sich nichts geändert zu haben, und der Mann ist über 30 Jahre alt, aber naja.
« Letzte Änderung: 11. Februar 2015, 22:32:26 von Königlicher Hofnarr »
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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #156 am: 11. Februar 2015, 22:06:05 »

1.) Ja, unter ganz engen Bedingungen, die sich allerdings durch Regelungen im StaG und internationale Verträge inzwischen überlebt haben. Seit 1. August 1999 sind alle bisherigen Statusdeutschen, die ansonsten keine anderen Staatsangehörigkeiten von UN-Mitgliedern besitzen, zu deutschen Staatsangehörigen geworden.

Also nein!, denn diese 'engen Bedingungen' bestehen nicht mehr. 1999 ist Vergangenheit, die Behauptung ist im Präsens formuliert. Es gilt das StAG.
Im Übrigen wird immer wieder vergessen, dass mit Art. 116 GG die Übergangs- und Schlußbestimmungen beginnen, die zum Teil gänzlich obsolet sind. So auch Art. 116.


Zitat
Als Deutscher fühlen ohne deutsche Staatsangehörigkeit kann man sich natürlich trotzdem
... aber nicht 'im Sinne des Grundgesetzes'.

Warum reichst Du einem intellektuellen (Selbst-)Betrüger einen kleinen Finger? Er wird mehr als Deinen Arm wollen.
« Letzte Änderung: 11. Februar 2015, 22:07:54 von Der Plöngler »
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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #157 am: 11. Februar 2015, 22:09:21 »

Warum reichst Du einem intellektuellen (Selbst-)Betrüger einen kleinen Finger? Er wird mehr als Deinen Arm wollen.

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #158 am: 12. Februar 2015, 00:30:16 »
Meine Intention ist
1. die Kooperation mit den BRD-Behörden. Ich bin bereit, mich anzumelden, wenn ich in der BRD wohne, und Steuern zu zahlen, wenn ich in der BRD arbeite. Im Gegenzug erkennen sie an, dass ich dafür keinen Personalausweis haben muss.

Spaßvogel! Es ist zwar eine amüsante Idee, dass jeder mit seinem Land für ihn geltende Bedingungen und Sonderregeln aushandelt. Aber liegt es nicht irgendwie auf der Hand, dass es praktisch kaum umsetzbar ist und außerdem auch nicht gerecht sein kann?

In Peters Diktatur mit den zwanzig Hanseln ist das bestimmt leicht machbar. Weil Peter ein korrupter Diktator ist, der für Geld oder Unterstützung gern seine ohnehin nebulöse "Ordnung" so zurecht biegt wie sie gerade gewünscht wird.

Wir hingegen sich eine gewachsene Demokratie der achtzig Millionen, Manuel. Hier gelten Regeln und Pflichten für alle. Im Gegenzug für die freiheitlichste, sicherste und wohlhabendste Gemeinschaft, die je auf diesem Boden existiert hat. Und wem die Regeln nicht passen, der muss die Kraft aufbringen für Veränderungen zu streiten und zu überzeugen. Möglich ist das allemal. Es ist nur deutlich fordernder aber auch sinnvoller als sich in einer Ecke oder auch mit 20 Hansels sein Phantasien zusammen zu definieren.

Zitat
2. die Aufklärung darüber, wie "luschig" die Gesetzgebung und Begriffsbestimmung in der BRD ist. Am liebsten wäre mir, dass da mal klarschiff gemacht wird und die BRD sich dazu bekennt, ein Staat zu sein, eine richtige Staatsangehörigkeit einführt, ohne dass die BRD als Verwalter austauschbar ist und auf die Sezession wie ein demokratischer Staat reagiert, indem das Volk öffentlich informiert und am Entscheidungsprozess beteiligt wird.

Na, dann fang mal gleich mit Aufklärung an! Was ist "luschig" an der Gesetzgebung? Wo willst du "klar Schiff" machen? Wie soll sich Deutschland dazu bekennen "ein Staat" zu sein? Ist doch ein Staat. Wäre doch total albern wenn Gauck und Merkel jetzt erklären: "Deutschland ist ein Staat". Wieso braucht man eine "richtige Staatsangehörigkeit"? Was ist an der jetzigen nicht ausreichend?

Außerdem bitte ich um Beispiele welcher "richtige Staat" jemals die "Sezession" einer Kleinstgruppe anerkannt hat und dann noch gar sein Volk informiert und am Entscheidungsprozess beteiligt hat? Sorry, aber Staat und Volk haben nun wahrlich besseres zu tun.

Fitzeks gesammelte Turnereien sind einfach nicht eingetragene Vereine und/oder GbRs; völlig egal was die Königliche Bratwurst oder der oberste Definator dazu so erzählen. Der Staat muss denen ihre Rechte gewähren und kann seinerseits auf die Einhaltung seiner Rechte pochen. Sonst muss der Staat nichts. Von Sezession keine Spur!
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 

Offline tobias-vom-rias

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #159 am: 12. Februar 2015, 13:26:05 »
... Dieser Herrschaftsanspruch ist nach außen von den Nachbarn des Staates mehr als je in der Geschichte Deutschlands anerkannt und nicht gefährdet (auch durch Putin nicht).
Nach innen verfügt der Staat über genügend junge Männer, die sowohl körperlich, wie auch an den Produkten der Fa. Heckler&Koch genügend gut ausgebildet sind, um diese Herrschaftsansprüche durchzusetzen ...
Auch wenn ich mich nicht mehr ganz den jungen Männern zu Ordnen kann und mein Trainingsstatus auch schon einmal besser war, (dank kaputten Knie nun völlig im Ars...) wäre es schon lustig statt einer normalen Wehrübung oder eines Kameradschaftsabends mal eben das Königreich einnehmen befreien.
Nur wäre der Spaß ja von kurzer dauer, die paar Häuser und das bissl Land ist schnell gesichert. Da sollten 3 bis 4 Kompanien Grenis oder Jäger reichen, noch ein ppar Jungs vom örtlichen Feldjägerdienstkommando und ein paar Sanis für alle fälle (auch damit ich dabei sein kann) und schon is das durch :D
Aber keine Angst Peter, auch wenn du etwas anderes sagst, denkst und öffentlich Behauptest, dein "Königreich" ist immer noch Staatsgebiet der BRD, daher wirste keinen Besuch bekommen von den Leuten die in komischen Gewändern wandeln. Dann das ist nur in sehr seltenen fällen möglich. Egal wie viel du auf deine Leistung hälst egal für wie gefährlich du dich hälst, bzw welch großen einfluß du auf das baldige ende BRD hast. Dem ist nicht so ;)

Wenn aber die Besetzung Befreiung angeordnet wird werd ich mir meine alte Uniform schnappen und schauen dass ich dabei bin  :salut: :P
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Offline Manuel

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #160 am: 12. Februar 2015, 13:48:13 »
Ich bin Deutscher, weil mein Vater Deutscher ist, und der ist Deutscher, weil sein Vater Deutscher war. Ich bin Deutscher durch Geburt. Dies bestätigt mir die Bundesrepublik durch § 4 Abs. 1 des StaG bzw. damals noch RuStaG.

An welcher Stelle im StaG steht geschrieben, dass ein Deutscher das Gleiche wie ein Angehöriger zur Bundesrepublik ist? Wenn die Bundesrepublik beweisen wollte, dass ich ihr angehöre, auf welchen § beruft sie sich?

Und wenn die Bundesrepublik beweisen wollte, dass die Staatsangehörigkeit zum Königreich Deutschland nicht das Gleiche wie die deutsche Staatsangehörigkeit ist, auf welchen § beruft sie sich dann? Das muss man doch an irgendwas, das geschrieben steht - wie es in einer Republik üblich ist - erkennen können, oder nicht?

Zitat
Das ist keine rechtliche Gegebenheit, sondern eine faktische, denn die Bundesrepublik Deutschland beansprucht sämtliches Gebiet, auf dem sie ihre Macht ausübt, für sich und wird nicht freiwillig den Herrschaftsanspruch aufgeben.
Auch nicht, wenn das bedeutet, demokratische Grundsätze wie die freie Entscheidung zu übergehen? Oder mal anders formuliert: Dürfen demokratische Staaten, die ihre Legitimation aus der freien Entscheidung ihres Volkes ableiten, die unterdrücken, die sich in freier Entscheidung zu einer Sezession entscheiden? Ist eine Sezession in der Bundesrepublik gesetzlich verboten?

Zitat
Gibt es denn aktuell einen zweiten deutschen Staat? Vor allem, wird er überhaupt anerkannt?
Es gibt ihn, und er wird von den Menschen anerkannt, die ihn unterstützen. Die, die ihn nicht haben wollen, erkennen ihn natürlich nicht an. Welche Meinung zählt mehr? Und wer darf das in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung entscheiden und auf welche Weise?

Zitat
Was ist "luschig" an der Gesetzgebung? Wo willst du "klar Schiff" machen? Wie soll sich Deutschland dazu bekennen "ein Staat" zu sein?

Vorschlag:

Änderung des Art. 116 Abs. 1 des GG wie folgt:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Ebenso ist in allen anderen Gesetzen der Begriff "deutsche Staatsangehörigkeit" durch "Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland" zu ersetzen.

Deutscher im Sinne des § 1 StaG wäre dann, wer die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland besitzt.

Folgen:

Wenn jetzt jemand wie ich erklärt, der Bundesrepublik nicht mehr angehören zu wollen, kann sich die Bundesrepublik auf die niedergeschriebenen eindeutigen Worte berufen, dass damit ihre Staatsangehörigkeit verloren geht, selbst wenn der Abtrünnige behauptet, weiterhin Deutscher zu sein und eine deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen. Aus der Sicht der Bundesrepublik wäre ein solcher Abtrünniger dann kein Deutscher im Sinne des StaG und auch kein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes mehr.

Es wird deutlich, dass die Vermischung der Volkszugehörigkeit mit der Staatsangehörigkeit nur einem Zweck dient: Den alleinigen Herrschaftsanspruch über ein Volk auszudrücken.

Wirklich sauber wäre es, wenn in den Gesetzen der BRD gar nicht mehr von Deutschen die Rede ist, sofern es um Staatsangehörige geht, sondern immer von Staatsangehörigen.

Es ist offensichtlich, dass das deshalb nicht gemacht wird, damit mehrere deutsche Staaten undenkbar sind. Aber das sind sie nicht und es spricht auch nichts dagegen, zwei oder mehr deutsche Staaten zu haben. Wer einem deutschen Staat angehören möchte, der das Zins- und Schuldgeldsystem verwendet, Steuern erhebt usw., der darf sich dafür entscheiden. Wer einem deutschen Staat angehören möchte, welcher ein anderes Geldsystem, ein anderes Gesundheitssystem usw. anbietet, der darf sich dafür entscheiden.

Und diese Staaten kooperieren in jeder erdenklichen Weise, da man als Deutsche einem höheren Ziel dient, nämlich der friedlichen Völkerverständigung.

Zitat
Außerdem bitte ich um Beispiele welcher "richtige Staat" jemals die "Sezession" einer Kleinstgruppe anerkannt hat und dann noch gar sein Volk informiert und am Entscheidungsprozess beteiligt hat?
Wär mal was Neues, oder? Einfach mal kein Krieg, keine Unterdrückung wie im Kindergarten, wo ein Kind dem anderen die Schaufel wegnimmt. Stattdessen Kooperation und gegenseitige Anerkennung. Voneinander lernen. Es muss doch überhaupt niemand zu irgendwas gezwungen werden. Wäre es möglich, dass wir Deutschen hier als gute Vorbild in der Welt vorangehen, oder machen wir es wie alle anderen, z.B. wie die "bösen" Russen mit ihren Abtrünnigen?

Zitat
Fitzeks gesammelte Turnereien sind einfach nicht eingetragene Vereine und/oder GbRs
Man kann alles, wo Menschen für einen gemeinsamen Zweck zusammenkommen, als nicht eingetragenen Verein betrachten. Natürlich muss der Staat nichts. Er kann drauf ♥♥♥n, was das Volk denkt. Aber dann möge er bitte auch die Doppelmoral sein lassen, sich als freiheitliche Demokratie zu bezeichnen, während er wie die Diktaturen handelt, die er verurteilt.

Zitat
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Offline Ferkel

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #161 am: 12. Februar 2015, 13:55:39 »
Voneinander lernen.

Was soll man von euch lernen? Wie man wochenlang ohne Wasser auskommt, stinkt wie Huf und trotzdem noch denkt, man wäre schlauer als alle anderen?
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline DerDude

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #162 am: 12. Februar 2015, 14:17:09 »
Die Nazis haben damals auch gemeint, dass sie die Welt befreien. Ihre Uniform wird dir sicherlich gut stehen, denn sie passt zu so einer Äußerung nur zu perfekt.

Geht's noch?
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Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 

Offline tobias-vom-rias

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #163 am: 12. Februar 2015, 14:25:23 »
Zitat
Wenn aber die Besetzung Befreiung angeordnet wird werd ich mir meine alte Uniform schnappen und schauen dass ich dabei bin
Die Nazis haben damals auch gemeint, dass sie die Welt befreien. Ihre Uniform wird dir sicherlich gut stehen, denn sie passt zu so einer Äußerung nur zu perfekt.

Lieber @Manuel  ganz ganz ganz dünnes Eis...
um es für dich verständlich zu sagen: "Gelbe Karte, noch sone äußerung mit Unterstellung in meine Richtung und wir sehen uns vor einem Herren oder einer Dame mit schwarzer Robe wieder.
Dann kannst du jeden einzelnen Euro den du je verdienst zu mir tragen. Dein vergleich ist Geschmacklos und du verstehst die Satiere nicht. Daher hab ich gerade mal ein Nachsehen mit dir, aber kein zweites mal. Verstanden?
Desweiteren erwarte ich was von dir, hier öffentlich im Forum und zwar bald!

Tobi der Sauer ist!!!
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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #164 am: 12. Februar 2015, 14:46:28 »
An welcher Stelle im StaG steht geschrieben, dass ein Deutscher das Gleiche wie ein Angehöriger zur Bundesrepublik ist? Wenn die Bundesrepublik beweisen wollte, dass ich ihr angehöre, auf welchen § beruft sie sich?
Das steht gar nicht im StaG, das ergibt sich bereits aus dem Grundgesetz. Der Name des Staates "Deutschland" ergibt sich aus Art.  20 Abs. 1 GG. Somit ist definiert Deutschland = Bundesrepublik Deutschland.

Zitat
Und wenn die Bundesrepublik beweisen wollte, dass die Staatsangehörigkeit zum Königreich Deutschland nicht das Gleiche wie die deutsche Staatsangehörigkeit ist, auf welchen § beruft sie sich dann? Das muss man doch an irgendwas, das geschrieben steht - wie es in einer Republik üblich ist - erkennen können, oder nicht?
Warum sollte die Bundesrepublik das beweisen? Du behauptest dies, also musst Du es beweisen. Du hast oben selbst eingeräumt, Deutscher von Geburt an zu sein. Die Voraussetzungen unter denen die deutsche Staatsangehörigkeit verloren geht sind im § 17 StaG aufgezählt. Wenn Du Dich jetzt darauf berufst, nicht mehr die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben, dann bist Du gefordert die entsprechenden Nachweise zu erbringen.

Also beweise bitte, dass die Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (Du bist doch Staatszugehöriger und nicht Staatsangehöriger soweit mir bekannt) eine ausländische Staatsbürgerschaft im Sinne des StaG ist.

Zitat
Auch nicht, wenn das bedeutet, demokratische Grundsätze wie die freie Entscheidung zu übergehen? Oder mal anders formuliert: Dürfen demokratische Staaten, die ihre Legitimation aus der freien Entscheidung ihres Volkes ableiten, die unterdrücken, die sich in freier Entscheidung zu einer Sezession entscheiden?
Demokratie ist die Entscheidung der Mehrheit und nicht die Entscheidung des Einzelnen. Also macht Werbung für Eure Idee. Wenn dann irgendwann 41 Mio Deutsche der Meinung sind, statt Bundesrepublick Deutschland solle es Königreich Deutschland heissen, dann würde das Grundgesetz geändert werden. Bis dahin kannst Du Dich nur auf Art.2 Abs. 1 GG berufen. Da hast Du Glück, das ist ein Menschenerecht und steht somit auch den Personen zu, die keine Deutschen im Sinne des Art. 116 GG sind. Mit der Freizügigkeit, der Berufsfreiheit, der Versammlunggsfreiheit und der Vereinigungsfreiheit sieht es dagegen anders aus. Daher solltest Du Dir das vielleicht noch einmal überlegen, ob Du wirklich kein Deutscher mehr sein willst.

Zitat
Ist eine Sezession in der Bundesrepublik gesetzlich verboten?
Ja. Ergibt sich aus § 92 Abs. 1, Var. 3 iVm § 92 Abs. 3 Nr. 1 StGB und § 83 StGB. Je nach Umsetzung der Sezession käme auch noch § 81 StGB in Betracht, was den Strafrahmen erheblich nach oben verschiebt (Mindeststrafe 10 Jahre)

Zitat
Wenn jetzt jemand wie ich erklärt, der Bundesrepublik nicht mehr angehören zu wollen, kann sich die Bundesrepublik auf die niedergeschriebenen eindeutigen Worte berufen, dass damit ihre Staatsangehörigkeit verloren geht, selbst wenn der Abtrünnige behauptet, weiterhin Deutscher zu sein und eine deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen. Aus der Sicht der Bundesrepublik wäre ein solcher Abtrünniger dann kein Deutscher im Sinne des StaG und auch kein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes mehr.
So einfach wie Du dir das vorstellst geht es nicht. Die Deutsche Staatsangehörigkeit kann Dir nicht gegen deinen Willen entzogen werden. Und Du kannst nur auf sie verzichten, wenn Du dadurch nicht staatenlos wirst. (Art. 16 Abs. 1 GG)

Zitat
Es ist offensichtlich, dass das deshalb nicht gemacht wird, damit mehrere deutsche Staaten undenkbar sind. Aber das sind sie nicht und es spricht auch nichts dagegen, zwei oder mehr deutsche Staaten zu haben. Wer einem deutschen Staat angehören möchte, der das Zins- und Schuldgeldsystem verwendet, Steuern erhebt usw., der darf sich dafür entscheiden. Wer einem deutschen Staat angehören möchte, welcher ein anderes Geldsystem, ein anderes Gesundheitssystem usw. anbietet, der darf sich dafür entscheiden.
Dazu bedarf es keiner Gesetzesänderung. Es ist Dir nicht untersagt einem Staat anzugehören, der die von Dir gewünschten Eigenschaften besitzt. Du musst so einen Staat nur finden, sein Bürger werden und wirst dann aus der von Dir ungeliebten Staatsangehörigkeit entlassen. Es ist nur nicht gestattet, einen solchen Staat auf deutschem Boden zu gründen.
Und der überwiegende Teil der Deutschen (im Sinne des Art. 116 GG) ist froh, dass es inzwischen nur noch einen deutschen Staat gibt. Bestrebungen dies zu ändern finden daher wohl nicht den Beifall der Mehrheit des deutschen Volkes.

Zitat
Er kann drauf ♥♥♥n, was das Volk denkt. Aber dann möge er bitte auch die Doppelmoral sein lassen, sich als freiheitliche Demokratie zu bezeichnen, während er wie die Diktaturen handelt, die er verurteilt.
Siehe oben. In einer Demokratie entscheidet die Mehrheit und von der seid ihr noch weit entfernt. Und bis dahin ist es nicht nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sondern sogar ihre Pflicht und auch die Pflicht eines jeden Deutschen (im Sinne von Art. 116 GG) sich gegen Eure verfassungsfeindlichen Bestrebeungen zu richten. Ihr zielt auf eine Gefährdung der territorialen Integrität der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Sachsen-Anhalt, indem ihr ein Gebiet aus dem Bestand dieser beiden Staaten lösen wollt. Das nennt sich Hochverrat.

Zu Deiner Frage, warum Du einen Antrag stellen musst, um einen Personalausweis zu bekommen, hast Du noch keine Antwort bekommen. Nun gut.

Erst einmal musst Du keinen Personalausweis besitzen, wenn Du einen Reisepass der Bundesrepublik Deutschland besitzt, so ist dies ausreichend, § 1 Abs. 2 Satz 3 PAuswG. Du kannst wählen Personalausweis oder Reisepass oder beides. Guck mal, anscheinend doch Demokratie.

Zu der Frage mit dem Antrag. Auf den Ausweis muss ja auch ein Bild von Dir und Deine Unterschrift. Wie soll das automatisch passieren? Und woher soll der Staat deinen Bedarf wissen? Es könnte für die Personen funktionieren, die 16 Jahre alt werden. Danach aber kannst Du Deinen Ausweis ja auch verlieren oder aus irgendwelchen anderen Gründen ein neues Dokument benötigen. Wie soll der Staat das wissen?

Der Staat könnte nach dem Ablauf der Gültigkeit unaufgefordert ein neues Dokument zusenden. Warum dies nicht passiert hat mehrere Gründe. Zunächst wieder das Problem mit dem Bild unter der Unterschrift. Als nächstes ist jede Ausstellung eines Dokumentes mit einer Identitätskontrolle verknüpft. Du sollst Dir ja einen Ausweis für Dich und nicht für irgendwen ausstellen lassen. Das sieht man in jedem zweiten schlechten amerikanischen Krimi, dass sich da die gesuchten Schwerverbrecher auf die Geburtsurkunde einer inzwischen verstorbenen Person einen Reisepass ausstellen lassen. Das hat wirklich mal funktioniert, inzwischen nicht mehr. Da konnte man auch früher mit nur der Geburtsurkunde aus Kanada oder Meiko einreisen, hat natürlich zu massivem Mißbrauch geführt und geht heute nur noch in Ausnahmefällen.

Jetzt aber der wichtigste Grund, warum das nicht geht. Es gibt in Deutschland kein zentrales Register aller ausgestellten Personalausweise. Jede Personalausweisbehörde führt nach § 23 PAuswG ihr eigenes Register. Personalausweisbehörden gibt es in Deutschland mindestens 17 (eine für jedes Bundesland und das Auswärtige Amt für im Ausland lebende Deutsche), siehe § 7 PAuswG. Man könnte so ein Register führen, das war auch im Gespräch bei der Einführung der maschinenlesbaren Ausweise. Die Sicherheitsbehörden hätten so etwas gerne, aber aus Gründen des Datenschutzes hat man sich dagegen entschieden.

Und nochmal zur Klarstellung: Solange Du Dich auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhältst musst Du Dich an die geltenden Gesetze halten, egal ob Du nun Deutscher im Sinne des Artikels 116 GG bist oder Bürger von Takatukaland. Und der Besitz eines Personalausweises änder gar nichts an den bestehenden Rechten und Pflichten. Ohne Personalausweis kann es nur erschwert sein, diese Rechte einzufordern.
 
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