Was sagt ihr eigentlich zu diesen beiden Behauptungen?
1. Man kann Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sein, ohne der Bundesrepublik anzugehören.
2. Der Begriff der deutschen Staatsangehörigkeit genügt nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz, da es mehrere deutsche Staatsangehörigkeiten geben kann.
Bitte sachlich argumentieren.
Sachlich argumentieren wird schwer, da Du Fakten in der Regel nicht akzeptierst.
Was sagt
der Plöngler zu den beiden Behauptungen?
Leitsatz:Unsinn!
Begründung:1. Die erste Behauptung widerspricht dem in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht:
§ 1 StAG;
Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
Da das
StAG solange verfassungskonform ist, bis das
BVerfG das Gegenteil entscheidet, ist Deutscher im Sinne des
StAG auch Deutscher im Sinne des
Grundgesetzes.
Fazit: Rechtlich gesehen sind die Begriffe
Deutscher und
deutscher Staatsangehöriger synonym.
2. Damit wird der zweiten Behauptung die Grundlage entzogen, denn es gibt heute keine zwei deutschen Staaten und damit keine zwei Staatsangehörigkeiten.
... um weiteren Quengeleien vorzubeugen:
Nein, es gibt keine zwei deutschen StaatenDas ist keine rechtliche Gegebenheit, sondern eine faktische, denn die
Bundesrepublik Deutschland beansprucht sämtliches Gebiet, auf dem sie ihre Macht ausübt, für sich und wird nicht freiwillig den Herrschaftsanspruch aufgeben.
Dieser Herrschaftsanspruch ist nach außen von den Nachbarn des Staates mehr als je in der Geschichte Deutschlands anerkannt und nicht gefährdet (auch durch Putin nicht).
Nach innen verfügt der Staat über genügend junge Männer, die sowohl körperlich, wie auch an den Produkten der Fa.
Heckler&Koch genügend gut ausgebildet sind, um diese Herrschaftsansprüche durchzusetzen; ein bezopfter Möchtegern-König kann ein wehleidig Liedchen davon singen. Wie gesagt: das ist ein Faktum, das man nur durch
Revolution ändern kann; für eine solche aber bist weder Du noch Deinesgleichen physisch, psychisch und intellektuell in der Lage. Das haben die '1833er' Burschen bei einem weitaus schwächeren Staat nicht geschafft.