Liest sich so, als wären sowohl die Bafin, der Abwickler und auch die Staatsanwaltschaft ein einziges Dilettantenstadel.
Dann hast Du falsch gelesen oder ich mich unklar ausgedrückt. Für die verquere Situation mit den undurchsichtigen Verbindungen haben die das schon ganz ordentlich hinbekommen.
- Der Abwickler lässt sich vor Ort anscheinend komplett von Fitzek einlullen, so dass er sich nicht mehr Arbeit macht als nötig. Verstehe ich auf menschlicher Ebene. Peter war ja anscheinend kooperativ. "Aufgedreht" hat er ja auch erst mit der Ausrufung des KRD. Das WIE hat den Abwickler eher nicht interessiert, nur das OB.
Ja, das kann man so sehen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass di sich sicher nicht mit den Einzelheiten der Gedenkenwelt vom König befasst haben, so wie wir. König war er zu dem Zeitpunkt ja auch noch nicht. Für so einen großen Insolvenzverwalter ist so ein Auftrag Kleinkram. Von daher hat der Oppermann da wohl auch einen noch relativ jungen Mitarbeiter rangelassen. Und Pter weiß, wo er die Leute packen kann, von daher alles enschuldbar.
- Die Kommunikation zwischen Bafin und Abwickler erscheint mangelhaft. Aber vllt. erzählt Gohr noch was dazu.
Wo siehst Du da ein Problem? Die Verräge sollten weg, Kubuschhat sie weggemach. Fertsch. Wo war da der bedarf zu mehr Kommunkation. De beachtung der Krankenversicherungspflicht ist weder Thema der baFin noch des Abwicklers, das stimmt schon. Auch wen ich selbst da immer wieder Zuckungen kriege, aber so funktioniert der deutsche Staat. Jede Behörde hat sich nur um das zu kümmern, was ihre Aufgabe ist. Da kann dann schonmal was durchs Raster fallen,aber das ist so gewollt.
- Der Staatsanwaltschaft ist anscheinend alles egal. Der Termin der Durchsuchung im Hinblick auf das laufende Verfahren, die nicht erfolgte Rückgabe der Unterlagen, auch sonst scheinen die überhaupt nicht durchzublicken bzw. sich nicht en detail in die Materie eingearbeitet zu haben
Hier kan ich teilweise mitgehen. Die Staatsanwältin war nach den mir vorliegenden Informationen sogar eingeladen, an der Maßnahme teilzunehmen, wolte aber nicht. Andeerseits kann ein laufendes Strafvefahren kein Freifahrtscheinsein, weitere Straftaten zu begehen. Richtige Lösung wäre gewesen, denlaufenden Prozess auszusetzen. Aber Peter wollte das ja nicht. Und da es eh in die nächsten Instanen gehen wird spielt das jetzt nicht so die Rolle.
Der einzige Lichtblick ist wohl der Richter.
Dem kann ich zustimmen. Allerdings fand ich den Versuch, sich um das Problem mit dem Dinglichen Arrest zu drücken, nicht so toll. Verstehen kann ich ihn aber. Erhat noch so ein ähnliches Verfahren an der Backe. Es war von Anfang an ein Fehler, das Ding nicht zum LG anzuklagen. Da hätten sich dann drei berufsrichter mit der Materie befassen können. die hätten das unterenander aufgeteilt und auch diskutieren können, um zu einer Meinung zu kommen. Ein Einzelrichter steht da auf verlorenem Posten. Dafür macht Richter R das sehr sehr gut.
Mir graust schon bei dem Gedanken an die Berufung am LG. Da geht die Sache an die Kleine Strafkammer. Da darf sich dann wieder nur ein einelner Berufsrichter mit dem Fall befassen. Und neben Peter muss der dann auch noch den zwei Schöffen die ganzen juristischen Feinheiten erklären. Von daher bin ich hier mit Peter einer Meinung, dass ein brauchbares Urteil erst vor dem OLG rauskommen wird.
- Warum liegt der Bericht der Abwickler an die Bafin nicht dem Gericht vor?
Warum sollte er? Die Arbeit der Abwickler liegt zum großen Teil außerhalb des angeklagten Zeitraums. Zum Zeitpunkt der Erhebung der Anklage dürfte der bericht noch gar nicht fertig gewesen sein, wenn ich die Daten richtig im Kopf habe. Die Staatsanwältin wollte der Abwickler dazu befragen, ob die Versicherungsgeschäft noch weiter fortgeführt werden. Sie wollte damit die Uneinsichtigkeit von Peter belegen, rausgekommen ist das Gegenteil. Die Vernehmung des Abwicklers hat eher zur Entlastung von Peter geführt als zur Belastung.
- Der Auftrag zur Abwicklung erging am 2.2. und am 7.2. sind die zwei Abwickler unangekündigt in Wittenberg aufgeschlagen. Dort sollen schon 70-80% der Verträge umgestellt worden sein, dessen Umstellungsmodalitäten angeblich besprochen wurden. Wann soll das besprochen worden sein? Per Telefon vorab mit der Bafin?
Peter wusste ja schon lange vorher, dass da was kommt. Die erste Anhörung zur beabsichtigten Abwicklung fand im Juli 2010 statt. Da war Peter dann so schlau, freiwillig zu beginnen. Nur leiderhat er es versäumt, der BaFin seine Umstellungsbemühungen nachzuweisen.
Die Umstellungsmodalitäten für die VEBLEIBENDEN Verträge wurde erst nach dem Besuch in Witenberg zwischen Abwickler und BaFin besprochen. Da habe ich mich wohl unklar ausgedrückt. ich habe die zeilichen Abläufe im Kopf, vergsse aber, dass es für Aussenstehende schwer ist, der Sache zu folgen.
Vielleicht sollte ich am Ende nochmal einen zusammenhängenden Prozessbericht für das Blog schreiben.
- Warum hakt die Staatsanwaltschaft nicht nach, wenn Michaela K. behauptet der Träger sei NeuDeutschland? Woher weiß sie das? Oder ist die Zuständigkeit allein durch ein einzelnes Konto bei einer Bank schon ausreichend geklärt? Peter versucht hier wohl, die Haftung auf alle "Mitglieder" von Neudeutschland zu verteilen.
Genau, Peter versucht sich als nicht beteiligt darzustellen. Für die Strafzumessung ist es unerheblich, ob jetzt NeuDeutschland oder Ganzheitliche Wege Träger war. Peter war in beiden Fällen die handelnde Person. Für die Abschöpfung und den Dinglichen Arrest ist diese Frage aber wesentlich. Der Arrest betrifft im Augenblick die Bankkonten von Ganzheitliche Wege eV, über die ja die Zahlungen der NDGK gelaufen sind. Wenn aber Ganzheitliche Wege eV nicht Träger der NDGK war, dann kann man bei Ganzheiliche Wege eV auch nicht das aus der Straftat Erlangte abschöpfen. Da aber Ganzheitliche Wege eV Träger von NeuDeutschland war und somit im Bild der BGB-Gesellschaft Gesellschafter, dürfte dieser Unterschied im Ergebnis keine Rolle spielen, allerdings muss das in der Urtelsbegründung sauber aufgeführt sein, wie da die Haftungskette ist.
Und Zeugen müssen nix nachweisen, die sollen ihre Beobachtungen und Wahrnehmungen schldern. Und wenn die Beobachtung von Michaela war, dass NeuDeutschland die NDGK betrieben hat, dann ist das erst einmal die Wahrnehmung. Ob diese Wahrnehmung den Tatsachen entspricht ist eine andere Frage, darüber befindet das Gericht.
- Nochmal Manuela: Wieso war es ein Fehler von Manuela zu sagen, sie habe in erster Linie die Abwicklung bearbeitet? Nach den emails auf dem KRD wiki zu urteilen stimmt das. Aber in dem Moment hat sie doch auf Weisung der Abwickler gehandelt?!
Nur weil irgendwo irgendwelche Sachen im Netz stehen sollte man sich als Zeuge vor Gericht nicht noch selber belasten. Wenn sie da die Abwicklung macht und sich mit dem Kram auskennt, dass ist das ein Indiz dafür, dass sie auch shcon vorher bei der NDGK mitgemacht hat. Da hätte sie sich die Auskunftsverweigerung vorher auch schon sparen können. Erste Regel für Beschuldigte/Angeklagte oder solche die es noch werden könnten "Fresse halten"
- Kubusch: "Laut seiner Ansicht hätte Peter die NDGK eingestellt."
Wie kommt er zu der Ansicht? Die Verträge wurden doch umgestellt und die NDGK konnte somit weiterlaufen als "anderweitige Absicherung". Er sagt doch selbst "Unser Auftrag war die Schaffung eines Vertragswerkes das nicht der Versicherungspflicht unterliegt."
Keine Ahnung wie der auf die Idee kommt. Ist für das laufende Verfahren auch unerheblich. Zeigt aber, dass sich Kubusch wohl nur oberflächlich mit der Materie befaßt hat. Vielelicht liest Herr Gohr ja menen Bericht und überlegt sich, ob es nicht kompetentere Abwickler gibt.
Ich wette, der Gohr hat von den 8 Vertragsversionen beim nächsten Termin keine Ahnung. Verstehe auch nicht, warum der Richter das ermitteln soll. Die Staatsanwaltschaft klagt, soll sie das doch machen oder Schopfpeter.
Entweder Herr Gohr liest hier mit, wovon ich ausgehe, oder die Staatsanwältin ist so clever und teilt ihm das noch mit. Schlimmstenfalls muß er noch ein drittesmal antanzen.