Autor Thema: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014  (Gelesen 21840 mal)

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Offline Happy Hater

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #60 am: 5. Dezember 2014, 13:52:30 »
Lustig wäre: Peter und Richter kommen nach einem intensiven Gespräch aus dem Gericht, Richter erklärt, Peter hätte ihn von der Rechtmäßigkeit seines Handelns überzeugt und er sei nun Staatsangehöriger des KRD, per Sondereinbürgerung durch den Obersten Souverän.  >:D
 
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Offline Staatsbüttel

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #61 am: 5. Dezember 2014, 13:52:41 »
Wieso lässt sich der Richer auf sowas ein?

Das ist auf jeden Fall die Frage! Lässt dem Peterlein doch nur wieder genügend Spielraum um danach wieder iwelche Storys zu erzählen ala der Richter brauchte meinen Rat usw
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Offline Leela Sunkiller

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #62 am: 5. Dezember 2014, 13:53:46 »

Ist ja eine Sache vor Kameras die Klappe aufzureißen, aber einem Richter "krasse Sachen" drohen.. Hui, das kann lustig enden.

@Mülli: War denn nichts ersichtlich bzw vorher zu hören worum es ging?

Es kam, soweit ich es verstanden nicht zu einer Drohung oder anderen "krassen Sachen". Das war eine Befürchtung von Staatsbüttel. Bisher ist der Grund für das Gespräch hinter verschlossenen Türen unbekannt. Man korrigiere mich, wenn ich falsch liege.
Ja, so habe ich es auch verstanden. Ich bin nur auf das Gedankenspiel eingegangen :)
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Offline KugelSchreiber

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #63 am: 5. Dezember 2014, 13:54:58 »
Mit der Staatsflotte habe ich versucht mich zu unterhalten, aber mehr als Subjekt, Prädikat, Objekt kam da nicht.

In der richtigen Reihenfolge?
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Offline Wittenberger

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #64 am: 6. Dezember 2014, 01:18:30 »
Fertig. War heute noch trockener als letztesmal. Michaela K hat erwartungsgemäß die Auskunft verweigert.

So nach der Devise "um mich selbst nicht zu belasten"?

Sie ist als Zeugin geladen, nicht als Beschuldigte. Wenn Sie aussagen will, muss sie wahrheitsgemäß aussagen: Falschaussage ist strafbar. Der einzige Ausweg ist der genannte: Man darf völlig verweigern, wenn man sich belasten könnte. Das Gericht darf daraus keine Schlussfolgerungen ziehen.

Das wissen alle hier. Ich wolle es auch mal sagen.  :)
 

Offline Wittenberger

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #65 am: 6. Dezember 2014, 01:21:20 »
Aha, das ist keine übliche Praxis, dass der Angeklage nach der Verhandlung nochmal extra Zeit bekommt oder? War ja beim letzten mal auch so. Wieso lässt sich der Richer auf sowas ein?

Hier ist der Sonderfall, dass sich Herr Fitzek selbst verteidigt.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich der Richter mit dem Verteidiger oder dem Staatsanwalt oder beiden gemeinsam über den weiteren Verfahrensablauf verständigt. Da nun Herr Fitzek sein eigener Verteidiger ist, muss sich der Richter nun mal mit Herrn Fitzek verständigen. Vermutlich wäre ihm ein prozesserfahrener Anwalt auch lieber.
 
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Offline Leela Sunkiller

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3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #66 am: 6. Dezember 2014, 01:36:25 »
Ich wette, dem Richter wäre auch der grottigste Anwalt dies- und jenseits des Rheins lieber.
« Letzte Änderung: 6. Dezember 2014, 01:41:39 von Leela Sunkiller »
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Offline Manuel

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #67 am: 6. Dezember 2014, 01:41:01 »
Ich freue mich auf den nächsten Bericht. Wenn man die persönlichen Angriffe und das Zynische weglässt, sind sie gut zu gebrauchen. ;)

Kleine Anekdote vorwerg: Einer der Wachtmeister kommt plötzlich reingestürmt, alle erschrecken sich. Stellt sich raus, dass der Richter aus Versehen mit dem Knie an seinen Notruf-Knopf gekommen ist. Draußen hört man den Piepton. Alles gut, falscher Alarm. War irgendwie skurril, weil die Stimmung im Gerichtssaal echt gut war, besonders danach.

War übrigens die Idee der Staatsanwaltschaft, die Zeugin auch noch mal darauf hinzuweisen, dass es das Recht zur Verweigerung der Aussage gibt. Was der Richter dann erklärt hat. Die Fragen des Richters zielten in eine bestimmte Richtung. Er hat zuerst gefragt, wer für die Internetseiten verantwortlich war und wer die Verträge ins Netz gestellt hat. Außerdem hat er gefragt, wer an der Ausgestaltung der verschiedenen Vertragsversionen beteiligt war. Ich hätte die Aussage ebenso verweigert, da es für die Frage, ob Versicherungsgeschäfte getätigt wurden, unerheblich ist.

Dann kamen Fragen zu den Konten, an welche sie sich erinnern konnte. Sie wusste nur noch die Kreditinstitute. Auf die Frage, ob sie Verfügungsgewalt über alle oder eines der Konten hatte, hat sie die Aussage ebenfalls verweigert. Ist ja ebenfalls nicht wichtig, wer genau Verfügungsgewalt hatte. Dass jemand sie hatte, ist klar.

Die Frage von Peter, wer der Träger der NeuDeutschen Gesundheitskasse ist, beantwortete sie mit "Verein NeuDeutschland". Relativ am Anfang der Verhandlung hatte der Richter feststellen wollen, dass der Träger der Ganzheitliche Wege e.V. ist, was aber nicht stimmt - GWeV wurde nur verwendet, um Konten im "alten System" unterhalten zu können.

Soll erstmal reichen.
 

Offline hotztheplotz

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #68 am: 6. Dezember 2014, 02:16:20 »
Klar zielen die Fragen des Richters in eine bestimmte Richtung. Er will wissen, wer was wusste und getan hat.

Ob Versicherungsgeschäfte betrieben wurden, wird oder wurde schon an anderer Stelle erörtert.
« Letzte Änderung: 6. Dezember 2014, 02:26:13 von hotztheplotz »
 

Offline BlueOcean

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #69 am: 6. Dezember 2014, 02:52:17 »
Ach Manuel,
macht es dich wirklich so stolz in einer Gesellschaft zu sein, die für gefährlich gehalten wird? Ich glaube, ich fand das auch mal cool - als Teenager.
Und wie üblich weißt und bestimmst du was in einem Gerichtsverfahren richtig und wichtig ist. Das ist aber ziemlich albern und kindisch (nur Fitzek kann und weiß alles).
"Dass jemand [die Verfügungsgewalt] hatte, ist klar." Oh, wie geheimnisvoll. Sag uns doch einfach, was du weißt. Da kann nichts passieren. Weil es doch alles ganz legal ist. Oder etwa nicht?
Und die Veralberungsnummer mit immer noch einem Verein ist langsam auch sattsam bekannt und weder neu noch besonders erfolgversprechend.

Vielleicht ist dir auf dem Weg zum Gericht aufgefallen, dass die Gesellschaft überhaupt nicht in irgendwelchen letzten Zuckungen liegt, sondern arbeitet, zur Schule geht und Weihnachtseinkäufe macht oder ihren Urlaub plant. Alles ganz ruhig und friedlich.

Ihr solltet nicht von euch auf andere schließen.
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Offline Der Plöngler

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #70 am: 6. Dezember 2014, 03:15:19 »
Ach Manuel ist ein bedauernswerter Fall: ein Rechthaber verführt von einem Wirrkopf. Er wird nie klar sehen können, weil er sich auf die eingepflanzte Irrlehre versteift. Den Typus findet man auch als Theologiestudent; der aber maßt sich wenigstens nicht an, einen Staat verändern zu wollen.
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Offline Wittenberger

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #71 am: 6. Dezember 2014, 03:23:19 »
War übrigens die Idee der Staatsanwaltschaft, die Zeugin auch noch mal darauf hinzuweisen, dass es das Recht zur Verweigerung der Aussage gibt. Was der Richter dann erklärt hat.

Du bist schon vom anderen Stern?
Zwei Folgen der Doku-Soup "Richter Alexander Holt" und man weiß, dass der Richter jeden Zeugen so zu belehren hat.

Da besteht übrigens Nachbesserungsbedarf im "Königreich".

Er hat zuerst gefragt, wer für die Internetseiten verantwortlich war und wer die Verträge ins Netz gestellt hat.

Kannst Du Dich bitte präziserer Formulierung befleißigen? Wem hat der Richter diese Fragen gestellt?

Ich hätte die Aussage ebenso verweigert, da es für die Frage, ob Versicherungsgeschäfte getätigt wurden, unerheblich ist.

In diesem alten System ist unerheblich, was Du für unerheblich hältst. Wenn Du Dich belasten könntest, hast Du das Recht, die Aussage zu verweigern. Ein sehr hohes Gut.

Falls Du Dich aber nicht belasten kannst, weil Du zum Beispiel nicht aktiv handelnd beteiligt warst: Dann musst Du aussagen, wahrheitsgemäß und vollständig. Wenn Du Dich dann verweigerst, hat das alte System verschiedene Strafmaßnahmen parat. Falls Du als Zeuge dann falsch aussagst, dann erst recht; da wird dann das alte System richtig hart.

Dann kamen Fragen zu den Konten, an welche sie sich erinnern konnte. Sie wusste nur noch die Kreditinstitute.

Moment.
Die Zeugin hat teilweise ausgesagt?

Vor welcher konkreten Frage bat die Staatsanwaltschaft, die Zeugin nochmals auf ihre Rechte hinzuweisen?

Soll erstmal reichen.

Ja, danke für diesen Aspekt.
 

Offline Wittenberger

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #72 am: 6. Dezember 2014, 03:24:06 »
Ach Manuel ist ...

Kannst Du bitte den Stil wahren?

Danke.
 

Müllmann

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #73 am: 6. Dezember 2014, 07:07:32 »
Na, da brauch ich ja fast nix mehr schreiben, wenn die Berichte immer so kämen, dann müsste ich ja nicht mehr nach Wittenberg fahren.

Zur Wertung der Relevanz der Fragen wurde auch schon was gesagt. Die Frage der Verfügungsgewalt über das Konto ist von erheblicher Relevanz. Wer die Verfügungsgewalt über die eingenommenen Gelder hat ist strafrechtlich (mit)verantwortlich. Wer keine Verfügungsgewalt hat ist somit fast raus. Der Richter versucht noch immer das Konstrukt Ganzheitliche Wege eV / NeuDeutschland aufzulösen. So wie es Peter ausgestalten wollte geht es im deutschen Recht nicht. Und der Richter hat doch auch ausfürlich erklärt, wo er das Problem mit dem Dinglichen Arrest sieht. Dazu muss er ermitteln wer derzeit den Zugriff auf das Geld hat.

Zu § 55 StPO ist zu sagen, dass die entsprechende Belehrung nur erfolgt, wenn sie notwendig zu sein scheint. Der Richter hatte dies zunächst unterlassen, wurde aber von der Staatsanwältin richtigerweise darauf hingewiesen. Der § 55 StPO sieht aber nur ein Auskunftsverweigerungsrecht auf einzelne Fragen vor, wenn die Gefahr besteht, sich bei wahrheitsgemäßer Antwort selbst der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen. Anders das Zeugnisverweigerungsrecht zB bei Verwandten oder aus beruflichen Gründen zur Verschwiegenheit verpflichteter Personen. Der Richter war sogar so fair bei jeder Frage nochmal darauf hinzuweisen, dass bei dieser möglicherweise ein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

Jetzt unabhängig von der juristischen Würdigung noch meine persönliche Anmerkung dazu. Wozu die Auskunft verweigern, wenn doch alles legal ist? Doch Zweifel an seiner durchlauchten Selbstherrlichkeit?

Und ja, das war ein bissiger Kommentar. Dazu ist unser Forum da. Wir bekämpfen das Reichsdeppentum mit dem Mittel der Satire. Dazu gehört aber für mich auch, dass die Fakten wahrheitsgemäß dargestellt und nicht verdreht werden. Von daher danke für das Kompliment über meine Berichte.
 

Offline hair mess

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #74 am: 6. Dezember 2014, 08:53:32 »
Na, da brauch ich ja fast nix mehr schreiben, wenn die Berichte immer so kämen, dann müsste ich ja nicht mehr nach Wittenberg fahren.
Ja, schicken wir das nächste Mal Manuel und fügen den Zynismus und die persönlichen Angriffe selbst dazu.
ein Rechthaber verführt von einem Wirrkopf.
Ja, der typische "Jünger". Wenn man denen einmal was Gutes tut, oder sie meinen, dass man ihnen was Gutes getan hat, wird man sie nicht mehr los. Denen kann man tausendmal sagen, dass man ihnen nichts Gutes getan hat oder zumindest nicht extra etwas Gutes tun wollte. Die wird man nicht mehr los. Das sind auch der modernde Sumpf auf denen eine messianische Gestalt Messias (oder Schilo) bleiben will. - - - Jetzt habe ich mehrere Minuten sinniert - - . Ich würde die letzten zwei bis drei Gestalten aus dieser Zeit aber auch nicht gerne verlieren, weil es spannend ist ihr Leben zu begleiten und zu sehen wo ich noch wirke und wo nicht. Und immer wieder muss ich mich zurückhalten, ihnen keine Antworten zu geben, die sie von ihrem eigenen Leben und ihren eigenen Erfahrungen abhalten würde.
Den eigenen Erfahrungen positiv gegenüberzustehen war ein Hauptbestandteilt meiner Texterei, und wurde doch so oft missverstanden. Fitzek schafft es womöglich nicht, sich von diesem nährenden, ihn gleichermaßen verstehenden und missverstehen Sumpf zu lösen. Zu schön ist das Gefühl der Wichtigkeit. Ohne sich im eigenen Licht zu sonnen müsste er wieder etwas im Normalleben zu versuchen, was eventuell zum Scheitern verurteilt wäre und er keinen Zuspruch mehr hätte. Mit der Aufrechterhaltung seiner Scheinwelt kann er zumindest den Sumpf mitnehmen und die gleichermaßen im Sumpf feststeckenden und den Sumpf bildenden, gläubigen Jünger. Eine sichere Alternative hat Fitzek nicht. Er steckt in seinem eigenen Sumpf fest. - Und unser Manuel auch.
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