Autor Thema: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014  (Gelesen 36634 mal)

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Offline Barbapapa

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #135 am: 22. Dezember 2014, 12:12:15 »
Nochmal:
ich wollte wirklich niemanden auf die Füsse treten, aber gerade weil hier auch NeuDeutsche offensichtlich mitlesen wollte ich doch mal etwas dazu sagen, was auch für diese Kreise unmissverständlich sein sollte. Gelingen kann sowas natürlich nicht wirklich.

Dass Müllmanns Berichte möglichst neutral sind ist mir auch lieber als irgendeine adjektivgetränkte Satire, wo Fakten und Eindrücke nicht mehr zu trennen sind. Ich habe mich selbst schon an solchen Berichten versucht (weit unterhalb seines Niveaus) und weiss, wie schwer es ist die Balance zu halten.
Dass Müllmann, selbst bei freundlich-unverbindlichem Auftrten dem Fiduziar gegenüber, in der Sache ganz sicher nicht neutral ist und in welche Richtung seine Einstellung geht, darüber kann auch kein NeuDeutscher eine Sekunde in Zweifel sein.

Wenn ich etwas erfahren möchte, wie jüngst von den "Engel-Akzeptanzstellen", dann trete ich denen gegenüber natürlich so auf, dass ich wirklich etwas erfahren kann. D.h. ich verstelle mich.
Bei einer persönlichen Begegnung mit Fitzek, der über meinen Hintergrund bei SSL schon bescheid weiss, ist das für mich dagegen nicht nötig. Ich bekomme aus dem eh nichts heraus, was er mir nicht zuspielen will. 

Ich will doch den Müllmann hier nicht anmachen, den ich überaus schätze wie er hoffentlich auch weiss.
Trotzdem musste/wollte das mal heraus.
Dieses Freundlichkeits-Spiel, in das Fitzek (dafür gibt es genug andere Beispiele) seine Gesprächspartner regelmässig zieht, ist auch ein Stück simples Powerplay, Dominanzverhalten. Er nutzt die kleine, sicher vorhandene Unsicherheit beim Erstkontakt aus, und bestimmt dann den Ton durch seine scheinbare Wiederstandslosigkeit und Freundlichkeit.
Bei diesem, von ihm geschaffene Setting, setzt er dann beim nächsten mal nahtlos an.
Dieses Schauspiel zielt zum Teil auf seine Anhänger und neutrale Zuschauer.

Das spielt Fitzek doch seit Jahren.
Falls das überhaupt noch bewusst bei Fitzek abläuft oder das Manipulative, das ich dahinter sehe, schon zu seiner zweiten Natur geworden ist...

So sehe ich das, subjektiv. Darauf möchte ich ruhig mal aufmerksam machen, und das bewerte ich nunmal.
Man kann sich da angemacht fühlen, man kann das reflektieren, man kann das völlig ignorieren.
Das sind nur Zeilen in einem Forumsbeitrag.

Zitat
Hätte Müllmann à la Barbapapa reagiert, hätte er gleich mehrere Türen zugeschlagen, allen voran die der halbwegs neutralen Informationsbeschaffung.
(...)
Hätte ich in Deiner Art auf meiner Nordkorea-Reise agiert und reagiert, wäre diese voll für den Arsch gewesen. So wäre es nie zu tiefergehenden Gesprächen mit den Reiseleitern gekommen.

Die Informationen, die wirklich belastbar sind, bekommt man nicht von Fitzek. Der "vergisst" doch sogar laufende Verfahren zu erwähnen. Was zählt ist, was vor Gericht zur Sprache kommt.
Fitzek weiss doch aus welcher Ecke die Prozessbeobachter kommen. Da erfährt man dann, was man erfahren soll. Er ist nicht blöd, er hat das Spiel mit BILD gespielt...
Zitat
Zunächst einmal spricht der Richter Recht, niemand anders. Das ist auch gut so. Und dann darf ich daran erinnern, dass die Unschuldsvermutung gilt: Herr Fitzek ist nicht verurteilt.

(...)

Und zur guten Kinderstube: Jeder mag das ja halten wie er will. Ich selbst denke, dass man jedem Menschen ein grundsätzliches Maß an Respekt entgegenbringen sollte. Ich kann mit "dem gebe ich nicht die Hand" wenig anfangen, für mich wirkt das wie Kinder im Sandkasten, mit Verlaub.



Ich bin kein Richter.
Die katastrophalen Eindrücke, die ich von Fitzek habe, stammen aus Quellen die für den Prozess überhaupt nicht berücksichtigt werden (können). Die Videos, seine Vorträge usw. haben mit dem Verhandlungsgegenstand kaum etwas zu tun. Die StA wird zB. nicht die Pseudo-Verhandlung, die Fitzek den Abweichlern damals aufdrücken wollte, in das Verfahren einbringen.
Das Verfahren konzentriert sich auf ganz bestimmte, klar abgegrenzte Punkte.
Ich selbst tue das nicht. Ich bewerte den Gesamteindruck. Der ist:

Zitat
Ich habe selten einen so ausgekochten, rücksichtslosen, bewusst handelnden, provozierenden und ignoranteren Reichsdeppen gesehen wie Fitzek.
Dass er dann "dem Gegner gegenüber" nett, höflich und freundlich ist ändert nichts daran, dass er von all den hier im Forum beobachteten und kommentierten Reichsdeppen einer der wirkungsvollsten und damit schädlichsten ist.

Bei der Gesamtwürdigung aller Umstände sehe ich dann seine Freundlichkeit als Heuchelei.
Es wäre die pure Heuchelei wenn ich darauf eingehen würde; vorausgesetzt natürlich ich sähe das alles als manipulativ an statt als ehrlich. Was ich tue. Ob das Sandkasten ist oder nicht - ist mir egal. Ich verspreche den Leuten jedenfalls kein Königreich und Sicherheit ihres Geldes nach dem baldigen totalen Zusammenbruch.

Zudem doch vielleicht, in ruhiger Reflektion, der Gedanke nicht so ganz wertlos ist, dass gerade dieses Verhalten, das mMn Fitzek spielt und dadruch auch beim Gesprächspartner erreicht für mich mit der Grund ist, dass dieser Herr so "erfolgreich" war/ist bei dem was er tut! Maseltov hat das, glaub ich, sehr gut beschrieben.

Aber wie gesagt:
Das ist zum Teil an Fitzeks Truppe gerichtet und ganz sicher nicht, um Müllmann oder peter anzumachen oder zu demotivieren oä.
Zudem Müllmann gerade Jura studiert - die Gutachterperspektive, das neutrale Hernangehen, das Wissen was man berücksichtigen soll und was man nicht berücksichtigen darf, die Systematik und Gründlichkeit usw. das hat er gelernt, und das wendet er dann natürlich auch an wenns drauf ankommt.
Wer von uns hier könnte überhaupt 50 Seiten mit sinnvollen Notizen füllen bei so einer Gelegenheit, geschweige den das Geschehen rechtlich einordnen usw.?
Ich sicher nicht.

Aber - gerade auch weil ich sehe, wie die "Fairness" Müllmanns an der "Unfairness" der Fitzek-Truppe dermassen abprallt, so dass man sich ernsthaft die Frage stellen kann wie man damit umgehen soll dermassen dreist von der Fitzek-Truppe benutzt/instrumentiert zu werden wie das mit den Prozessberichten geschieht...
... weiss ich nicht, was man mit seinem Verhalten (bzw. der Übernahme des von Fitzek "vorgeschlagenen" Verhaltens) dann "erreicht". Und ob man das, in ruhiger Überlegung und Reflektion eines quasi automatisierten Verhaltens, eigentlich so will.

Ich kann nur noch mal betonen:
Das ist rein subjektiv, ist weder Anklage noch Abwertung unseren Frontbeobachtern gegenüber, denen ich natürlich sehr dankbar für die Eindrücke bin. Die Tagespresse könnte das gar nicht leisten, wenn es Euch und dieses Forum nicht gäbe und man alleine auf Fitzeks Darstellung angewiesen wäre, würde man so gut wie nichts erfahren bzw. nichts, dem man trauen könnte.
 
edit:
Müllmann schrieb "drüben":

Zitat
Fakt ist, dass von allen Reichis die ich persönlich kenne, die Staatshörigen der angenehmste Umgang sind. Da schlägt einem nicht das kleinste bischen Ablehnung oder Haß entgegen. Ganz im Gegensatz zu der NSL-Bande, Klasen oder gar Sürmeli. Die werden alle sehr ausfallend, wenn man sich zu erkennen gibt. Im KRD habe ich das noch nicht erlebt.   

Anstatt also darüber zu debattieren, wie böse seine Insolvenz nun tatsächlich sind möchte ich das Augenmerk lieber auf die Frage richten, wie ein Mensch es schaffen kann, eine Herde Schafe so lange hinters Licht zu führen.

Und vielleicht beantwortet der erste Teil ein klein wenig den zweiten.
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2014, 12:18:47 von Barbapapa »
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Offline A.R.Schkrampe

Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #136 am: 22. Dezember 2014, 13:06:36 »
...
Aber - gerade auch weil ich sehe, wie die "Fairness" Müllmanns an der "Unfairness" der Fitzek-Truppe dermassen abprallt, so dass man sich ernsthaft die Frage stellen kann wie man damit umgehen soll dermassen dreist von der Fitzek-Truppe benutzt/instrumentiert zu werden wie das mit den Prozessberichten geschieht...
... weiss ich nicht, was man mit seinem Verhalten (bzw. der Übernahme des von Fitzek "vorgeschlagenen" Verhaltens) dann "erreicht". Und ob man das, in ruhiger Überlegung und Reflektion eines quasi automatisierten Verhaltens, eigentlich so will.
...

Inwiefern wird Müllmann von den KRDlern instrumentalisiert? Sie haben lediglich seinen, für sich und uns bestimmten, Bericht kopiert und mit eigenen Schwurbeleien und (falschen) Vorstellungen garniert. Er hat nicht in deren Auftrag geschrieben und bekam sicherlich auch nichts in den Stenoblock geflüstert. Daß Mülli ein sattelfester Systemling ist, wissen die Adeppen, und daß jegliche Bekehrungsversuche sinnlos sind.
Wo soll da irgendeine Spur von Instrumentalisieren sein? Naheliegender sind Instrumentalisierungsversuche seitens einzelner Sonnenstaatler. Wenn man sie so verstehen will, kann man gewisse Anfeuerungen, sich das nächste Event mit Reichsdeppenbeteiligung anzutun, als solche auffassen.

Als ich vom nordkoreanischen Regime instrumentalisiert wurde, habe ich mich sowohl amüsiert, als auch ein bißchen geehrt gefühlt. Beim obligatorischen Kotau mit Blümchenabwurf (3 € pro Strauß) * am  http://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fmonument_Mansudae wurden mein Reisekompagnon und ich vom Staatsfernsehen gefilmt, da wir an einem hohen Feiertag dort waren. In den Abendnachrichten waren wir eine in tiefer Andacht vor den Leistungen des Ewigen Präsidenten und des Ewigen Generalsekretärs ergriffen seiende Delegation aus Übersee, ein Beweis für die weltumspannende Verehrung der beiden.**


*ein perfektes Beispiel für die Sinnhaftigkeit eines Verhaltens wie Müllmann es gegenüber KRDlern an den Tag legt. Macht man bei diesem Kasperkram nicht mit -wie Claudia Roth-, wird das als tiefe Beleidigung empfunden. Dementsprechend wird man danach auch behandelt.
Also: Grinsen verkneifen, jegliche Ehrpusseligkeiten ebenso und sich zum Hampelmann gemacht. Weil es besser ist. Sieh es als Folklore an, so als wenn du beim Oktoberfest mit einem Sepplhütchen herumläufst.

**Als unser Reiseleiter das übersetzte, haben wir auch nicht Lachtränen gezeigt, sondern Zähren der Ergriffenheit.
 
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Offline peter.panik

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #137 am: 22. Dezember 2014, 13:23:49 »
Es spricht für ein Forum wenn verschiedene Standpunkte vertreten sind.  Gerade hier ist es möglich sich von Fitzeks Idee der Omnipotenz eines (Meinungs-)Führers zu distanzieren. Jedoch kann man auch unbedacht Mitstreitern auf die Füße treten, da der Austausch in Schriftform manchmal härter daherkommt als gewollt. Gleiches lässt sich umkehren, dass Geschriebenes als zu nett  verstanden wird. Aber was rede ich! Das ist in jedem Forum so, und Barbapapa hat seine Position oben nochmal dargestellt.

Auf Unverständnis trifft bei mir die Kritik der Instrumentalisierung von Forumsmitgliedern durch Reichsdeppen. Die damit einhergehende unterstellte Reflektionsunfähigkeit lässt sich einfach überprüfen und ausschließen in dem man vorangegangene Beiträge der Personen in diesem Forum liest (Bei meinen insgesamt 9 Beiträgen ist dies zugegeben etwas schwer, ich stelle mich also euren Prüfungen :D). Wenn zur Abrede der eigenen Fähigkeiten auch noch der Aufwand hinter den Beiträgen übersehen wird, ist eine Reaktion wie von Seiten des Chefprotokollanten a.D. nur allzu verständlich. Sich beispielsweise einem tobendem Sürmeli entgegen zu stellen verlangt ziemlich viel, und geht weit über das hinaus was man erwarten kann.
Aus meiner erwähnten Position des Nichtbetroffenen, weder beruflich noch privat, kann man sich wahrscheinlich scharfe Bemerkungen gegenüber Reichsdeppen leichter verkneifen. Das darf nicht mit stiller Zustimmung verwechselt werden. Genauso kann ich aber auch nachvollziehen wenn sich in Kommentaren Wut entlädt. Nur sollte diese fokussiert auf das Übel sein.
 
Wenn man Parallelen zu anderen Erstkontakten ziehen kann ist das ein feines Resultat. Es erlaubt Muster zu beschreiben. (Im Sinne des Threads 'Die Erweckung des Peter Fitzeks‘).

Die NeuDeutschen Mitleser verstehen den Trubel hier wahrscheinlich als Resultat der vorschreitenden Zersetzung von Innen. Durch Infiltration, Sabotage, Händeschütteln oder sonst wie. Wir hier zucken in den letzten Zügen, merkt ihr das nicht! Ähhh, nicht.
Der König ist tot, es lebe die Diskussionskultur.
Beste Grüße, p.panik

Offline Ferkel

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #138 am: 22. Dezember 2014, 13:43:55 »
Sich beispielsweise einem tobendem Sürmeli entgegen zu stellen verlangt ziemlich viel, und geht weit über das hinaus was man erwarten kann.

Sich einem tobenden Sürmeli entgegen zu stellen und ihn NICHT bis zur Unkenntlichkeit zu verdreschen... DAS verlangt ziemlich viel ab. Ich wäre dran gescheitert. Von daher, Gott sei dank, war ich nicht da... hätte ich doch jetzt sicher eine berechtigte Strafanzeige am Hals.

Da mir niemand auf die Frage nach der Instrumentalisierung geantwortet hat, antworte ich mir mal selbst.

Vielleicht meinte derjenige, dass Müllmann vom KRD als... Befürworter dargestellt wird. Jemand aus dem Feindeslager, der kurz vorm Lagerwechsel steht. Dafür würde sprechen, dass dem Müllmann für seine dienende Haltung gedankt wurde. Jedoch wurde ja nicht genau erklärt, wem er denn dient. Darüber hinaus wurde der Satz auch mittlerweile gelöscht.

Achso und das Müllmann aufhören möchte, zu den Prozessen zu gehen kommt wenig überaschend. Ich hatte damit schon viel früher gerechnet. So interessant wie das auch sein mag, sind es trotzdem etliche Kilometer, die er fahren muss. Zeit die er sicher auch besser woanders gebrauchen kann, von der Zeit, die das abtippen der Notizen benötigt mal ganz zu schweigen. Und Geld, welches man viel besser zum nächsten Grasdealer Currywurststand seines Vertrauens schaffen könnte.
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline Barbapapa

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #139 am: 22. Dezember 2014, 13:54:47 »
Zitat
Inwiefern wird Müllmann von den KRDlern instrumentalisiert? Sie haben lediglich seinen, für sich und uns bestimmten, Bericht kopiert und mit eigenen Schwurbeleien und (falschen) Vorstellungen garniert.

Das meine ich, unter anderem. Vielleicht ist das Wort "instrumentalisiert" wirklich zu hart.

Zitat
Als ich vom nordkoreanischen Regime instrumentalisiert wurde, habe ich mich sowohl amüsiert, als auch ein bißchen geehrt gefühlt.

Glaube ich.
Aber diese Veranstaltungen haben auch noch einen anderen Zweck ausser auf Dich zu wirken.
Für die Nord-Koreaner mag das einen ganz anderen (Symbol)Wert haben, wenn sie sehen wie täglich Touristen aus dem Ausland anreisen, um diese Huldigungen mitzumachen.
Das ist auch nicht ganz vergleichbar - im Falle Deiner Reise hattest Du nicht wirklich eine Alternative, da musstest Du gar nicht drüber nachdenken.

Ich überlege schon auch: Wie würde das auf mich als NDler wirken, wenn ich sehe wie Peters Nettigkeit/Offenheit/Aufrichtigkeit (hmm) bei anderen im direkten Umgang "funktioniert"?
Ich denke: Diese Menschen haben sich täuschen lassen. Sie haben sich völlig verzockt. Sie bestätigen sich untereinander eine Realtität, die überhaupt nicht existiert. Sie sehen daher Optionen, die überhaupt nicht existieren. Diese Verblendung lächele ich nicht an. Das kann missverstanden werden.

Die Ähnlichkeiten zu einer Sekte wurde schon von Leuten erwähnt, die wissen wovon sie sprechen.

Diese Menschen haben nicht den geringsten Respekt unserem Rechtsstaat gegenüber. Sie wollen "das System" ablösen ua. auch weil sie eine dermassen verzerrte Wahrnehmung/Unkenntnis von diesem "System" haben, dass sie durch ihr eigenes Verhalten dann auch noch im Rahmen ihres Weltbildes bestätigen - wenn der entsprechende Widerstand dann irgendwann kommt.

Sie mögen freundlich sein (wie sonst sollten sie denn auch in dieser Licht-und-Liebe-Szene Erfolg haben? Auch ein Jo Conrad ist ganz sicher sympathisch im direkten Umgang! Jessie M.!), aber was ist das wert angesichts dessen, was sie vertreten und was sie tun?
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2014, 14:01:38 von Barbapapa »
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Müllmann

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #140 am: 22. Dezember 2014, 17:06:36 »
Bericht vom Dessauer Tellergericht gegeben für den Menschensohn des Horst und der Erika, Teil 1

Wieder keine Sicherheitskontrolle. Polizeifahrzeug steht halb versteckt um die Ecke hinter dem Gerichtsgebäude. Schon größerer Andrang vor dem Saal, ein Haufen unbekannter Gesichter. Draußen war mir eine Menschentraube vor Fahrzeugen von weiterweg aufgefallen. Die kommen jetzt auch rein und postieren sich vor dem Saal. peter.panik und ich finden uns nach kurzem Personalienabgleich via Forum. Es füllt sich weiter, ein paar Staatshörige aber noch keine der bekannten Gesichert.

Auftritt Imperator heute nicht ganz so imposant da ohne verfassungsmäßig vorgeschriebene Staatsflotte. Er scheint die anwesenden alle zu kennen, begrüßt jeden mit Handschlag auch die Delegation aus dem sonnigen Drachenreich. Protokollant öffnet den Saal und wir dürfen eintreten. Wieder reichlich voll, sind nur noch 2 Plätze frei. Jetzt kommen auch ein paar Staatshörige, Martin Sch, Leonard, Martin H, Patrick, Ulf Peter. Peter beordert einen grauhaarigen Lakaien als Protokollant neben sich. Er türmt wieder Berge Papier vor sich auf. Ein Heftstreifen mit Ausdrucken kommt mir bekannt vor.  Ach nee, seine Ignoranz lesen meine Prozessberichte. Ich spreche ihn darauf an, dass die Berichte ihm ja dann beim Schreiben der Berufungsbegründung helfen können. Er sagt darauf, dass man erst einmal sehen müsse ob Berufung oder Revision.

Ein Justizbediensteter kommt rein und übergibt Peter einen gelben Umschlag. Ich sage „Wohl das nächste Verfahren?“. Peter grinst und öffnet den Umschlag. Er faltet einen A3 Ausdruck auseinander. Aha. Mahn- oder Vollstreckungsbescheid so wie es aussieht. Blatt wird schnell wieder weggepackt. Peter erzählt noch seinen Anhängern, dass er ja letzte Woche ein Schreiben wegen eines weiteren Verfahrens bekommen habe. Diesmal geht es um einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Beim Hausbesuch sei wohl ein Nunchaku gefunden worden. Als ob ER sowas brauchen würde.

Eine Gruppe von 3 oder 4 Personen mittleren Alters, darunter eine Frau mir rosa Strähnen verteilen Zettel (siehe Foto etwas weiter oben in diesem Faden https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?action=dlattach;topic=1137.0;attach=2200). Selbst die Staatshörigen sind überrascht. Ich halte Martin den Zettel hin, damit er ihn abfotografieren und hochladen kann. Eintritt Richter.

Diesmal keine Probleme beim Aufstehen. Richter will wissen wer der Typ neben seiner Impertinenz ist. Unterdessen tuschelt der Freundeskreis hinter mir was über den jüdisch klingenden Namen des Richters, da wisse man ja schon was das für einer sei „nomen est omen“. Ich höre auch das Wort „Freisler-Prozess“.

Richter: Wer sitzt heute bei Ihnen?
Peter: Mein Protokollant, erlaubt das Gesetz.
Richter: In welcher Funktion?
Peter: Er soll den Verlauf der Verhandlung festhalten, meine Beweisanträge und so.
Richter: Als er ist Beistand ohne juristischer Beistand zu sein. Bei der Gelegenheit …
Richter fängt an im Gesetz zu blättern.
Richter: Wir können es zurückstellen.
Richter blickt sich im Saal um und fixiert mich. Er fängt an sich wieder über das mangelnde Medieninteresse zu beschweren. Aber da gäbe es ja die Berichte im Internet. Er guckt mich an „Junger Mann, sie hab ich hier ja schon öfter gesehen, nehme an, dass sie das sind“. Er findet die Berichte sehr detailliert, teilweise wortwörtlich den Verhandlungsverlauf wiedergebend. Da seien möglicherweise Bild- und Tonaufzeichnungen im Spiel. Das sei nicht zulässig. Ich bedanke mich für den Hinweis und versichere, dass ich nur mitschreiben würde. Das sei zulässig befindet der Richter, guckt aber weiter skeptisch: „Da müssen sie ja genauso viel schreiben wie ich“.

Zwei weiter Zuschauer kommen, sehen etwas verlottert aus und haben so komische selbstgebastelte Ausweise an der Brust. Es sind keine Stühle mehr frei. Richter bittet die Zuschauer sich Stühle von den Tischen des Angeklagten und der Staatsanwältin zu nehmen. Später stellt sich raus, dass das zwei Begleiter von Sürmeli sind.

Als erstes kommt jetzt die erneute Vernehmung der Buchprüferin von der Polizei. Diese hat eine weitere Auswertung vorbereitet, nach den Wünschen des Richters und der Staatsanwältin. Der Richter stellt fest, dass er die falschen Akten mitgenommen hat und holt die richtigen.

Eintritt Sürmeli. Wow, das kann lustig werden. Er findet doch noch einen freien Platz und lässt sich in den Stuhl fallen. Dort nickt er fast sofort ein. Hmm. Das soll alles sein? Keine Personalienfeststellung, kein Seerecht. Menno.

Richter kommt mit den richtigen Akten zurück und jammert, dass das Verfahren inzwischen 20 Ordner füllt und er keine Fahrgelegenheit für seine Unterlagen hat. Da hat er halt den Stapel für nachmittags gegriffen gehabt.

Er erklärt der Zeugin, dass nach ihrer letzten Vernehmung (siehe Bericht 1. Prozesstag) dem Angeklagten die Unterlagen kopiert wurden und dieser hätte festgestellt, dass da auch Zahlungen aus dem Jahr 2008, also vor dem angeklagten Zeitraum berücksichtigt seien.

Die Walldorf-Tante kommt und findet keinen Platz mehr, sie muss draußen warten.

Die Buchprüferin kann sich das gar nicht erklären, da sie keine Kontounterlagen von 2008 hatte. Nach längerem hin und her und Vergleich der Unterlagen aus der Akte der Staatsanwaltschaft, der Kopie der BaFin-Akte und der Akte der Buchprüferin stellt man fest, dass es zwei Versionen des Berichtes gibt. Einer davon enthält die 2008er Zahlungen, der andere enthält die Zahlungen auch, aber mit einem Datum aus dem angeklagten Zeitraum. Nach Durchsicht ihrer eigenen Akten stellt die Zeugin fest, dass es da wohl einen Übertragungsfehler von den handschriftlichen Belegen gegeben haben muss. Diese Übertragungsfehler wurden dann auf dem Ausdruck handschriftlich korrigiert und mit Datum durch die Zeugin gegengezeichnet. Alles formal korrekt, hat die Staatsanwaltschaft aber wohl die falsche Version des Berichtes in der Akte gehabt. Kommentar des Richters zwischendurch „Computer verselbständigen sich anscheinend“
Es gibt dann auch noch Verwirrung, welche Anlagen zu welchem der drei Vermerke gehören. Einmal sind die Vermerke mit Buchstaben gekennzeichnet, zweimal mit Zahlen. Aber der Richter jongliert recht souverän mit den Akten findet alles nach mehr oder weniger langem blättern. Die Staatsanwältin guckt inzwischen wie ein Auto. Die braucht wohl keine Akten. Zumindest hat sie kaum welche dabei. Da hat ja selbst der in diesen Dingen unkundige und durch Plünderung in seiner Verteidigungsfähigkeit behinderte Oberste Dinges mehr Material am Start.

Weitere Verwirrung gibt es um einen doppelt vorkommenden Namen mit identischen Buchungen. Aber das klärt sich schnell. Scheint ein Ehepaar zu sein, gibt jedenfalls verschiedenen Vornamen dazu. Nun schlägt die Stunde der Staatsanwältin. Sie will den Wert des „Erlangten“ festgestellt haben und daher sollen die Rückbuchungen und Rücklastschriften rausgerechnet werden. Buchprüferin legt eine neue Auswertung vor. Bis auf ein Postbankkonto ist alles korrekt. Auf diesem Konto wurden auch noch Zahlungen einen Tag nach Ende des Anklagezeitraumes berücksichtigt, aber nicht in der Auswertung weiter betrachtet. Es handelt sich um einen Betrag von etwa 400 EUR, der gar nicht in der Auswertung enthalten war, da es keine Verbindung mit der NDGK gibt, es handelt sich um Zahlungen von Seminargebühren und einer Amazon-Rechnung.

Festzuhalten ist, dass im Tatzeitraum von der NDGK 41.105,28 EUR ausgegeben wurden, es gabt Rückbuchungen über 19.367,15 EUR und Rücklastschriften in Höhe von 22.437,71 EUR. In den Rücklastschriften sind Gebühren von 299 EUR enthalten. Eingenommen hat die NDGK im Tatzeitraum 363.800,20 EUR. Somit wird der Wert des Erlangten berechnet zu 321.995,34 EUR.

Der Betrag entspricht genau dem, was am ersten Verhandlungstag von der Zeugin berichtet wurde. In der ersten Auswertung hatte sie das auch schon alles richtig berücksichtigt, nur nicht zwischen Rückbuchung und Rücklastschrift und Erstattungsleistungen der NDGK differenziert. Die Buchprüferin erläutert, dass sie die erste Auswertung ja für die Finanzermittlungen, also vermutlich BaFin gemacht hat und da würde die Höhe der Ausgaben keine Rolle spielen, da gehe es nur um die Einnahmen.

Der Richter will nun wissen, auf welche Vertragsversion welche Zahlungen entfallen. Das kann die Zeugin aber nicht beantworten, da ihr keinerlei Vertragsunterlagen der NDGK vorliegen. Richter will nun wissen, ob im Verwendungszweck Beitragszahlung oder Versicherungsbeitrag oder Mitgliedsbeitrag gestanden hätte oder Beitrag für … Unterstützungsleistungen (Einwurf vom Zopfträger)

Die Staatsanwältin will nun den Unterschied zwischen Rückbuchung und Rücklastschrift wissen. Ich hab leider keine Tischkante da zum Reinbeißen. Das wurde gerade erklärt. Aber die Zeugen erklärt geduldig, dass bei Rückbuchungen durch den Verein exakt der gleiche Betrag zurücküberwiesen wurde wie ursprünglich zugegangen war. Gründe könnten Fehlbuchungen oder Doppelzahlungen sein. Die Rücklastschrift dagegen erfolgte durch die Banken, wobei als Grund Widerspruch oder mangelnde Deckung angegeben seien. Bei der Rücklastschrift wurden neben dem eigentlichen Betrag noch zusätzlich Gebühren abgebucht.  Die Staatsanwältin will nun wissen, wie sich die Rückbuchungen auf die verschiedenen Konten verteilen, um den dinglichen Arrest korrigieren zu können, insbesondere für das Konto von Peters Mutter bei der Sparkasse.

Die Zeugin kann diese Information nicht sofort liefern aber bei Bedarf nachreichen. Sie erwähnt noch, dass es viele Umbuchungen zwischen den verschiedenen Konten in Peters Reich gab. So wurden insgesamt 109.250 EUR von den NDGK Konten auf andere Konten umgebucht, davon 2.220 EUR wohl auf das Konto von Peters Mutter. Weiterhin gab es Abbuchungen von NDGK Konten für Miete, Energie, Neben- und Betriebskosten.

Bei einem der Menschenrechtskommissare klingelt das Handy und er geht raus.

Richter und Staatsanwältin steigen inzwischen in eine vertiefte Diskussion ein, ob und wie Rückbuchungen und Rücklastschriften bei einer möglichen Korrektur des Dinglichen Arrests zu berücksichtigen sind. Die Staatsanwältin hätte gerne eine Aufstellung darüber, welche Rückbuchungen auf welchen Konten erfolgt sind, um die Dinglichen Arreste der einzelnen Konten korrigieren zu können. Die Zeugin hat nur eine Zusammenstellung über alle Konten gemacht, bietet aber an, die Aufteilung bis zum nächsten Verhandlungstag anpassen zu können.

Der Richter hält dies für nicht erforderlich und beginnt mit der Staatsanwältin eine Diskussion über die §§ 111b Abs. 5 StPO und § 73 StGB. Kern der Diskussion ist, auf welche Begründung die Staatsanwaltschaft ihren Antrag für den Dinglichen Arrest stützt, ob es um den Einzug des durch eine Straftat Erlangten geht oder um die Sicherung von Rückgewährsansprüchen möglicher Geschädigter. Der Antragssatz und die Begründung der Staatsanwaltschaft passen hier wohl nicht zusammen. Die Staatsanwältin hat wohl die entsprechenden Unterlagen nicht dabei und weiß auch nicht auf Anhieb, worum es genau geht. Der Richter hält sich für diese Frage für nicht zuständig und kommentiert das mit „… aber da ich den ganzen Stapel Akten bekommen habe, habe ich auch mal reingeguckt.“

Prozess-Peter hält die Zeit für günstig, ein paar Beweisanträge zu stellen. Die Zeugin wird daher vor die Tür geschickt. In seinem ersten Antrag will Peter festgestellt wissen, dass überhaupt kein Schaden entstanden sein könne, weil es ja das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ gäbe. Die bei ihm „Versicherten“ müssten daher keine Beiträge rückwirkend an die Gesetzliche Krankenversicherung bezahlen und ihnen sei somit kein Schaden entstanden. Und ohne Schaden kein Anspruch auf Schadenersatz.

Der Richter kann nicht ganz folgen, er ist noch damit beschäftigt, die Anträge von Peter dem Protokollführer zu diktieren. Peter befleißigt sich in den Anträgen eines sehr komplizierten Sprachstils, soll wohl so eine Art Juristendeutsch sein. Jeder Antrag beginnt mit „Wir, Peter Fitzek, Menschensohn des Horst und der Erika Fitzek, beantragen in dem Verfahren …“

Peter erläutert dem Richter, dass die bei ihm Abgesicherten ja möglicherweise die Beiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung nachzahlen müssten, für den Zeitraum, in der sie der Versicherungspflicht nicht nachgekommen sind. Zusätzlich würden Säumniszuschläge anfallen. Daher hätte er seine Mitgliederlisten ja auch vor der BaFin schützen wollen, um den Schaden von den Mitgliedern abzuwenden. Aber durch oben genanntes Gesetz gäbe es ja jetzt keinen Anspruch auf Nachzahlung mehr und daher sei den Mitgliedern auch kein Schaden entstanden und somit gebe es auch keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz.

Der Richter erklärt es zum gefühlt x-ten Mal, wie es um den § 134 BGB bestellt ist und wie um den § 823 Abs. 2 BGB. Den § 134 BGB sieht er als nicht einschlägig an, da kein beiderseitiges Verbot besteht (hatten wir in jedem der vorhergehenden Prozessberichte). Neu ist jetzt, dass § 823 Abs. 2 BGB ins Feld geführt wird. Hier wird ein Schadenersatzanspruch begründet, wenn gegen ein Schutzgesetz verstoßen wird. Fraglich ist daher, ob es sich bei dem § 140 VAG um ein solches Schutzgesetz handelt. Fitzek schwant Übles, er grätscht hier gleich rein und verkündet, dass ein solcher Anspruch dann ja auf 46.621,87 EUR beschränkt sein müsse. Das ist der Betrag, der laut Recherche von Martin Sch mit Verträgen eingenommen wurde, die auch nach Verständnis des Angeklagten ein verbotenes Versicherungsgeschäft dargestellt haben.

Den Richter interessiert aber mehr, worum es jetzt eigentlich gehen würde, Dinglicher Arrest wegen Verfall oder wegen Einziehung von Wertersatz. Hintergrund ist ein Urteil des BGH vom 1.12.2005 Az 3 Str 382/05 nach dem ein Verfall nicht angeordnet werden darf, wenn den Verletzten Ersatzansprüche zustehen würden (weil woraus sollten diese Ansprüche befriedigt werden, wenn der Staat alles einkassiert?). Nach Verständnis der Staatsanwältin könne der Arrest ja bestehen bleiben und wenn solche Ansprüche nicht erhoben werden würden, dann erst sollten die Dinge an den Staat gehen (§ 111i  StPO). Laut BGH-Urteil reicht aber schon allein die rechtliche Existenz eines Anspruchs aus, dieser müsse nicht geltend gemacht werden, um den Verfall zu hindern.  An dieser Stelle große Unruhe im Publikum, es wird die reichsdeppische Phrasendreschmaschine angeworfen (Welcher Staat? Unrechtmäßig etc.)

Der Richter erinnert Peter an ein Gespräch der beiden zu § 73 Abs. 2 Satz 1 StGB anlässlich einer Akteneinsicht vom Pluralzopf. Aha, das waren dann vielleicht die längeren Gespräche zwischen Peter und Richter nach den Verhandlungen. Sehr fair, muss man schon sagen. Die Staatsanwältin versucht es nochmal mit aufschiebenden Bedingungen, wird vom Richter aber abgekanzelt. Der zückt das nächste Urteil. Wieder vom BGH, diesmal vom 15.3.1984 Az 1 Str 819/83 nach dem ein Verfall nur in Frage kommt, wenn gar keine Ansprüche erkennbar sind. Laut BGH würde dabei sogar in Kauf genommen, dass der Täter das Erlangte behalten könne, wenn sich der Geschädigte nicht um seine Ansprüche kümmern würde. Der Richter kommt jetzt auf den § 111i Abs. 2 StPO zu Sprechen. Nach seiner Interpretation eine kann-Vorschrift, die nur dazu dient, die Ansprüche von unbekannten Berechtigten zu sichern. Die sieht er hier nicht. Weiterhin macht er die Staatsanwältin darauf aufmerksam, dass das Erlangte in einem entsprechenden feststellenden Urteil zu bezeichnen ist, da müsse sie wohl noch nachbessern. Die Macht es sich aber einfach und verweist pauschal auf den Abzug von 40.000 EUR für Rückbuchungen zu Gunsten des Angeklagten. Der Richter erinnert, dass nicht bei allen Verträgen ein Gesetzesverstoß vorgelegen haben muss. Die Staatsanwältin sieht das aber anders, ohne dies Sicht näher zu begründen.

Der Richter zückt darauf die Tabelle von Peter, aus denen sich die gut 46.000 EUR ergeben. Der Richter meint, dass die Tabelle ja durch den Angeklagten vorgelegt wurde und dieser sich seine eigenen Angaben auch entgegenhalten lassen muss. Um weitere Diskussionen gar nicht erst aufkommen zu lassen folgt auch noch einmal der Hinweis, dass für einen Verfall Vorsatz nicht erforderlich ist, Fahrlässigkeit im strafrechtlichen Sinn sei ausreichend. Weiterhin gibt er zu bedenken, dass im Strafrecht zwischen Vollendung und Beendung einer Tat unterschieden werden würde. Gerade bei Dauerdelikten würden diese zeitlich auseinanderfallen. Es sei daher ausreichend, dass die Tat im Anklagezeitraum begonnen wurde, sie müsse aber nicht beendet sein. Als Beispiel führt er eine Erpressung an bei der jemand im April verlangen würde „Zahl mir 1.000 EUR oder ich hau dir auf die Fresse.“ Wenn diese Tat mit Tatzeitraum April angeklagt werden würde, dann könne trotzdem noch auf Verfall der erst im Mai erfolgten Zahlung erkannt werden. Der Richter nimmt einen entsprechenden Einwand von Peter, die 46.000 EUR müssten noch um die nach Ende des Anklagezeitraums erfolgten Zahlungen bereinigt werden, zur Kenntnis und bezeichnet diesen sogar als rechtlich interessant: „Wozu der führt müssen wir mal gucken.“

Der Richter hatte die Hoffnung, den Zeugen Gohr schon vor dem Mittagessen vernehmen zu können. Aber Herr Gohr hat eine Umsteigeverbindung nicht wie geplant geschafft und wird nun doch erst um 13:15 da sein. Kurze Lüftungspause. Der Richter bittet die Zeugen wieder herein und bespricht mit ihr den Wunsch der Staatsanwältin nach der getrennten Aufschlüsselung der Rückbuchungen und Rücklastschriften für die einzelnen Konten. Er fragt, ob diese Aufstellung bis zum 8.1. zum nächsten Verhandlungstermin erstellt werden könne. Die Zeugin geht aber erst am 7.1. wieder Arbeiten und ist eigentlich schon im Weihnachtsurlaub. Sie bietet aber an über ihren Vorgesetzten verständigt werden zu können und dann mal einen Tag zwischendurch die gewünschte Auswertung zu machen.

Peter fragt die Zeugin, ob sie aufschlüsseln könne, welche Zahlungen zu welchen Verträgen erfolgt seien, da ja noch nicht abschließend feststehe, welche Vertragsversionen unerlaubt waren und welche nicht. Laut seiner Interpretation seien höchstens 46.000 EUR aus unerlaubten Geschäften und davon seien noch 976,84 EUR Ausgaben abzuziehen. Die Zeugin hat aber die Vertragsunterlagen nicht vorliegen und kann daher mit dieser Information nicht dienen. Man einigt sich darauf, dass die Zeugin von Peter eine Liste mit 17 Namen bekommt und die von diesen Leuten geleisteten Zahlungen zusammenstellt. Der Staatsanwältin ist wohl inzwischen wieder kalt und sie schließt das Fenster. Kommentar von Pluralis Majestatis „Der Talar hält doch warm.“ Zeugin wird entlassen, verbunden mit der Drohung am 8.1. nochmal wiederkommen zu müssen, falls man heute nicht fertig werden würde.

Als nächstes Thema vor der Mittagspause soll es jetzt um die Verantwortlichkeit von Peter gehen. Der Richter fragt, ob Peter Vorsitzender des Ganzheitliche Wege eV war. Peter erklärt geduldig, dass er dies im angeklagten Zeitpunkt war, aber der Ganzheitliche Wege eV die NDGK ja nicht betrieben hat. Richter fragt, ob die Konten des Ganzheitliche Wege eV nur genutzt wurden, weil NeuDeutschland und die NDGK keine eigenen Konten bekommen haben. Peter bestätigt, dass BGB-Gesellschaften keine Konten bekommen würden.

Der Richter stellt nun die Master-Frage: „Was war NeuDeutschland?“ Peter schwurbelt los, Alternative für das bestehende System, Gemeinnützigkeit, Gemeinnützigkeit sei wichtig gewesen um zu dokumentieren, dass nicht in Opposition zum bestehenden System gehandelt werden sollte. Außerdem sei so ein „Steuerrechtssubjekt“ entstanden. Der Richter fragt nach, ob die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Peter antwortet orakelhaft „Im angeklagten Zeitraum nicht.“ (Diese Bemerkung ist nicht ganz korrekt. Die Aberkennung erfolgte erst nach Ende des Anklagezeitraums aber rückwirkend! Faktisch hat die Gemeinnützigkeit nicht bestanden! Die Aberkennung war in der Begründung der Durchsuchungsbeschlüsse aufgeführt. Falls die jemand gesichert hat, bitte hier einfügen. Vielleicht liest ja auch die Staatsanwältin mit und kann das noch richtig stellen)

Peter erläutert weiter sein Stiftungsmodell, NeuDeutschland sei als Stiftung Vermögensmasse und Steuerrechtssubjekt gewesen. Träger der Stiftung war der Verein Ganzheitliche Wege mit ihm als Vorstandsvorsitzendem. Sinn des Konstruktes war die Schaffung einer basisdemokratischen Räterepublik, durch Bodenreform sollte gemeinschaftliches Vermögen geschaffen werden (Hallo DDR!) Der Verein Ganzheitliche Wege habe nur als Brücke ins alte System gedient. Die Handlungsfähigkeit von NeuDeutschland sei durch die Gemeinnützigkeit noch nicht gegeben gewesen, innerhalb der BGB-Gesellschaft NeuDeutschland wurden weitere BGB-Gesellschaften, wie zum Beispiel die NDGK geschaffen. Der Richter fragt zur Sicherheit nochmal nach, ob die NDGK eine BGB-Gesellschaft war.

Zeit für den Menschensohn des Horsts und der Erika zu einem neuen Beweisantrag zu schreiten. Er möchte den rechtlichen Status der NDGK festgestellt wissen anhand eines Schreibens der BaFin und des Durchsuchungsbeschlusses des AG Wittenberg. Beim Verlesen der entsprechenden Unterlagen regt er sich dann darüber auf, dass im Durchsuchungsbeschluss „Staatsangehörigkeit: Deutsch“ stehen würde, das hätte er eigentlich rügen müssen. Dann folgt ein Mimimi darüber, dass die Abwicklungsanordnung vom gleichen Tag gewesen sei wie die Einsetzung des Abwicklers, er hätte ja keine Chance gehabt etc. Kommentar des Richters zu Peters Antrag: „An dieser Stelle soll ich der Bewertung eines anderen Gerichts folgen, an anderer nicht? Muss ich es wohl doch selber machen.“ Dann folgt nochmal die Erklärung, dass Beweise von Rechtsfragen durch Verweis auf andere Gerichte nicht funktionieren. Aber man kann es ja mal versuchen.

Peter jammert weiter, er hätte ja alles versucht. Die IHK hätte ihm mitgeteilt, dass ein Wirtschaftlicher Verein nicht vorliegen würde, die IHK Magdeburg hätte ihm nicht mal einen Termin gegeben, der Verfassungsschutz auch nicht, mit der angeblichen Begründung, dass die keine Behörde seien. Peter musste ja einen nicht eingetragenen Verein nehmen, außerdem hätte das Finanzamt es ja gestattet (Ja nee, is klar, Finanzämter sind ja auch die Institution im Fragen des Gesellschaftsrechts). Innerhalb des Staatskonstrukts NeuDeutschland wurden dann Personengesellschaften gegründet, als Struktur in der Struktur (Klar, innerhalb einer Vermögensmasse kann man Personengesellschaften gründen. Mit welchen Personen den eigentlich?). Er selbst sei zuerst Vorsitzender und später dann Staatsoberhaupt gewesen. Der Richter fasst das Geschwurbel in einem Satz zusammen: „Sie wenden sich gegen die rechtliche Würdigung in der Anklageschrift.“ Weiterhin führt der Richter aus, dass die Zeugin Michaela K ja schon ausgeführt habe, dass das Konto vom Verein Ganzheitliche Wege nur zur Verfügung gestellt wurde.

Es folgt der nächste Beweisantrag. Der Richter kommt langsam mit der Zählung der Anlagen zum Protokoll durcheinander. Peter möchte jetzt festgestellt wissen, dass er nicht Mitglied der NDGK war und daher nicht verfolgt werden könne. Er sei nur Vorstand von NeuDeutschland gewesen. Der Richter stöhnt. Das hätte doch schon die Zeugen Michaela K ausgesagt, der Beweis müsse daher nicht erhoben sondern nur noch bewertet werden. Für die Staatsanwältin macht dies alles keinen Unterschied, für sie war Peter der Handelnde, egal in welcher Funktion.

Der Richter verweist auf die BGH-Rechtsprechung zum „faktischen Geschäftsführer“ und zück erneut ein Urteil, diesmal vom OLG Stuttgart, nach dem faktische Geschäftsführer alle Personen sind, denen eine  Funktion zur eigenverantwortlichen Tätigkeit zugewiesen wurde. Der Richter erteilt zur Sicherheit einen weiteren rechtlichen Hinweis „… seine Verantwortlichkeit für die angeklagte Tat sich aus seiner Vorstandsvorsitzendenfunktion bzw. Repräsentantenfunktion des als gemeinnützig anerkannten nicht eingetragenen Vereins NeuDeutschland als Betreiber der NDGK ergeben könnte.“

Der Richter führt weiter aus, dass Peter ja umfänglich erläutert habe, wie die rechtlichen Gebilde ineinander verschachtelt seien. Diese zur Anklage abweichende Sichtweise sei inhaltlich bisher nicht widerlegt (Blick zur Staatsanwältin). Weiter führt er aus, dass NeuDeutschland sich nicht selbst betrieben haben kann, die NDGK gab es schon vor NeuDeutschland, daher seien diese Gebilde wohl unabhängig voneinander. Peter erläutert nochmal, dass es keine Handlungen des Vereins (welches?) gegeben habe, er habe selbst auch keine Überweisungen getätigt, er sei lediglich Repräsentant gewesen.

Der Richter führt aus, dass Peter dies alles schon hinreichend erörtert hätte. Peter sei kein Mitglied der NDGKL gewesen, habe dies aber repräsentiert. Betreiber der NDGK seien wohl Frau K, Frau S und noch eine dritte Person gewesen (Name hatte ich bisher noch nicht gehört).  Peter kommt wieder mit seinem Mantra, dass er nur Vorschläge machen würde, er hätte Leute gesucht, die die Anfänge machen würden. Er lege seine Ideen vor, die Leute würden prüfen und ggf. auch umsetzen. Der Richter fragt weiter, ob die genannten Personen Mitglieder der NDGK gewesen seien, ob es einen Vorstand gegeben habe.

Peter verweist darauf, dass das mit dem nicht eingetragenen Verein ja nur die Sichtweise der BaFin und des AG Wittenberg gewesen sei. Dem könne aber nicht sein, weil ohne Vorstand gäbe es gar keinen Verein (Na so ein Cleverle aber auch). Er selbst könne keine Aussagen dazu machen. Der Richter fragt weiter, ob Peter Kenntnisse über die Mitarbeiter der NDGK hätte. Dieser verweist auf die bereits genannten Personen, weitere seien ihm nicht bekannt.

Der Richter kommt jetzt auf die Rüge von Peter am ersten Verhandlungstag zurück, dass das Gericht in Dessau gar nicht räumlich zuständig sei. Der Richter erklärt Peter die Verordnung des Ministeriums für Justiz Sachsen-Anhalt über die amtsgerichtliche Zuständigkeit in Wirtschaftsstrafsachen. Peter will wieder Kopien haben. Kommentar des Richters „Kopien brauchen wir nicht, steht im Gesetz“. Peter gibt vor, den Unterschied zwischen LG und AG Dessau-Roßlau nicht zu verstehen. Er fragt mehrmals „Also sind wir hier am Landgericht?“. Der Richter erklärt geduldig, dass wir im LandgerichtsBEZIRK sind. Er fasst dann den Inhalt der Verordnung zusammen mit „Alles was viel Arbeit macht ist dem AG Dessau zugewiesen, sofern nicht das LG zuständig ist.“ Peter bleibt nur noch übrig darauf zu verweisen, dass der Bundestag ja auf verfassungswidrige Weise gewählt wurde, aber es macht sich niemand die Mühe ihm zu erklären, dass es sich um eine Landes-Verordnung handelt. (Somit der Bundestag weder räumlich noch sachlich zuständig ist, da Verordnungen Teil der Exekutivgewalt sind)

Der Richter will jetzt von der Staatsanwältin wissen, nach welcher Vorschrift sie Peter für verantwortlich für die NDGK hält. Weiterhin ist die Frage, ob der Verein Ganzheitliche Wege am Verfahren beteiligt werden müsse, da er vom Dinglichen Arrest in sein Bankkonto und vom möglichen Verfall betroffen ist. Die Staatsanwältin verweist darauf, dass dies nach § 442 Abs. 2 StPO noch bis zum Ende der Hauptverhandlung möglich sei. Der Richter will nun wissen, ob der Ganzheitliche Wege eV überhaupt noch existiert, wer die Vorsitzenden sind und wie die Anschrift lautet. Er stellt die Frage in den Raum, ob Ganzheitliche Wege Dritter im Sinne des § 73 StGB ist oder ob gar ein Fall des § 75 StGB vorliegt (Handlungen des Vertreters einer juristischen Person werden im Falle des Verfalls der juristischen Person zugerechnet). Darauf die Staatsanwältin kleinlaut „Habe kein StGB dabei.“

Der Richter regt sich wieder über den Ermittlungsrichter auf. Der hat wohl einen Fehler gemacht bei den Fristen und dem rechtlichen Gehör im Verfahren um den dinglichen Arrest. Peter hatte wohl Fristverlängerung beantragt, diese wurde gewährt und der Richter hat noch innerhalb der verlängerten Frist entschieden. Das wurde dann vom LG moniert und das Verfahren zur Bestätigung der Entscheidung an das AG Wittenberg zurücküberwiesen. Und der Ermittlungsrichter dort hat das dann nach Dessau geschickt, weil ja inzwischen Anklage erhoben wurde. Richter R ist begeistert. Weiterhin will er wissen, ob die Beschlagnahme nun wegen eines möglichen Verfalls oder wegen der Verwendung als Beweismittel beantragt wurde. Es geht um Geldmittel und Edelmetalle. Laut Staatsanwältin sei das Sache der BaFin, die Staatsanwaltschaft habe damit nichts zu tun. Der Richter führt aus, dass das Geld bereits eingezahlt wurde und daher als Beweismittel wohl nicht mehr in Frage kommen könne. Der Richter sieht es daher als notwendig an, den Betroffenen (also Ganzheitliche Wege zu beteiligen), da die beschlagnahmten Dinge für einen Verfall in Betracht kommen. Und für den Verfall hält sich Richter R nicht für zuständig, da das ja wohl Thema des Bankverfahrens sei.

Peter sieht wieder eine Chance und fragt, wann er die Sachen zurückhaben kann. Der Richter erklärt nochmal, dass er nicht zuständig sei. Peter will daher die Rückgabe der Sachen in Wittenberg beantragen.
Wo er schon dabei ist fragt er auch mal wieder nach seinem Laptop. Er hätte der Staatsanwältin doch ein Fax geschickt. Laut Staatsanwältin hatte Peter das Angebot von der Steuerfahndung, mit einer Festplatte dort vorbei zu kommen und seien Daten zu kopieren. Peter meint aber, dass sich dieses Angebot nur auf den Laptop von Martin Sch bezogen habe. Martin hätte mit einer Dame telefoniert deswegen und ihm nur kurz den Hörer gegeben, Peter hätte nicht mal gewusst, mit wem er da spricht. Ich gucke den neben mir sitzenden Martin an, aber der zuckt nur mit den Schultern. Der weiß wohl gar nicht wovon sein Oberster Souverän da redet.
Die Staatsanwältin ergänzt, dass es jetzt wohl schwierig werde, weil der Laptop inzwischen bei der PD sei und vom LKA gesichert werden würde. Dem Richter platzt fast der Kopf. Er regt sich darüber auf, dass es ja wohl nicht sein könne, bei 2 Wochen Abstand zwischen den Prozesstagen, dass nicht mal 48 Stunden vor der nächsten Verhandlung erst dieses Telefonat erfolgt sei. Er fragt die Staatsanwälten wie die sich das vorgestellt habe, schließlich hätte Peter sich ja noch eine Festplatte besorgen müssen, was nicht so leicht sei, da ja alle Geldmittel beschlagnahmt wurden. Er hätte sich auch ins Auto setzen müssen „…was er nach überwiegender Rechtsauffassung nicht darf.“ Die Staatsanwältin versucht sich mit der Vielzahl der beschlagnahmten Laptops zu entschuldigen. Peter müsse halt das Gerät genau bezeichnen („Es ist schwarz“). Peter soll bei der Steuerfahndung Duplikate der Beschlagnahmelisten beantragen, um darauf der gesuchten Laptop identifizieren zu können.  Peter bemängelt, dass die Steuerfahndung Halle nicht kooperativ gewesen sei.

P A U S E

Rest schaffe ich hoffentlich morgen

Offline vollstrecker

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #141 am: 22. Dezember 2014, 17:36:03 »
Vielen Dank!
 

Offline Staatsbüttel

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« Antwort #142 am: 22. Dezember 2014, 17:42:54 »
Respekt, Lob, Anerkennung und vielen Dank für die Mühe!
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Offline peter.panik

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #143 am: 22. Dezember 2014, 17:48:19 »
Dankeschön! :salut:
 

Offline maseltov

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #144 am: 22. Dezember 2014, 18:22:31 »
Meine Fresse.  :clap: Danke.
 

Offline Zartbitterschokolade

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #145 am: 22. Dezember 2014, 18:23:12 »
@Müllmann: du warst ja richtig fleißig. Danke für den sehr ausführlichen und verständlichen Bericht. Ein dickes Lob von mir!
Mahatma Gandhi hatte mal gesagt: „Wer Unrecht duldet, ohne sich dagegen zu wehren, macht sich mitschuldig“.
 

Offline DinoVolare

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #146 am: 22. Dezember 2014, 18:24:15 »
Von mir ebenfalls ein dickes Danke an die Autoren beider Berichte.
"Ich bin fassungslos" Dennis Mascarenas
 

Offline Mogelpackung

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #147 am: 22. Dezember 2014, 19:06:35 »
Danke Müllmann!
Was mich etwas wundert ist, dass noch mal die Verantwortlichkeit von König Zottelhaar thematisiert worden ist. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Strafbarkeit schon zur Überzeugung des Richters feststeht. Hast du den Eindruck, dass sich der Richter doch noch nicht so ganz sicher ist? Oder war das eher so ein unbedeutendes Intermezzo?
 

Offline Decimus

Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #148 am: 22. Dezember 2014, 19:17:14 »
Dankeschön. Eine Staatsanwältin ohne StGB?  :facepalm:
 

Offline DerDude

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #149 am: 22. Dezember 2014, 19:24:40 »
Vielen Dank für den Bericht!
Schön, dass er zuerst hier veröffentlicht wurde.
That rug really tied the room together.
Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!