Autor Thema: Horst Xavier Kurt Naidoo  (Gelesen 125931 mal)

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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #360 am: 10. Oktober 2018, 17:37:59 »
DDRSS -
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #361 am: 10. Oktober 2018, 18:00:34 »
Horst, Xavier und Kurt suchen den Antisemitismus!

Spoiler
Sind aber zu dumm, ihn zu finden!

 :whistle:
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Offline dieda

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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #362 am: 5. April 2019, 16:58:24 »
Naidoo macht wieder von sich Reden.
Große Posse um einen Bußgeldbescheid, zwar ohne Mensch- Person, aber mit mehrfach gescheiterten Zustellversuche. Die sächsische Justiz sucht den Superstar:

https://www.saechsische.de/plus/justiz-fand-doch-noch-den-superstar-5056421.html

Zitat
Dresden

05.04.2019 12:49 Uhr
Justiz fand doch noch den Superstar

Xavier Naidoo steht in Dresden vor Gericht, nachdem er monatelang Post von der Bußgeld-Behörde ignorierte. Und der Knöllchen-Prozess gegen den Promi dauert an.


Xavier Naidoo bei einem Konzert in Mannheim. © dpa
Von Alexander Schneider 5 Min. Lesedauer

Wenn in Zukunft die Liveübertragung von "Deutschland sucht den Superstar" von einem Beamten der Dresdner Bußgeldbehörde unterbrochen wird, und der dann am Mikrofon einen Herrn "Xavier Kurt Naidoo" ausrufen lässt, um dem 47-Jährigen vor laufenden RTL-Kameras einen Verwaltungsakt persönlich zu überreichen, dann wird sich der bekannte Sänger nicht ernsthaft darüber beklagen dürfen.

Spoiler
Der Künstler, Sohn der Stadt Mannheim und ohne Frage einer der besten des Landes, ist derzeit Juror in Dieter Bohlens Talente-Show. Für die Dresdner Vollstrecker war er jedoch fast ein Jahr lang nicht erreichbar. Naidoo wurde am 1. Juli 2017 in Dresden geblitzt. Das muss unmittelbar nach dem Konzert der Söhne Mannheims in der Jungen Garde gewesen sein. Angeblich schwebte er in seinem Bentley kurz nach 22 Uhr mit mehr als 70 Sachen stadtauswärts die Dohnaer Straße entlang - und wurde von einem stationären Blitzer fotografiert. Laut Bußgeldkatalog waren für den Fahrer daher zunächst ein Punkt und 80 Euro vorgesehen, nach Abzug aller Toleranzen sei er noch immer 23 Stundenkilometer zu schnell unterwegs gewesen. Das Foto lässt kein Zweifel zu, es zeigt den prominenten Barden.

Doch, und nun beginnt der Ärger, so gut der Sänger auch erkennbar ist, so schwer war er für die Bußgeldjäger erreichbar. Das ist der Grund, warum erst am Freitag der Knöllchen-Prozess gegen Naidoo vor dem Amtsgericht Dresden begonnen hat, eineindreiviertel Jahre nach dem Open-Air-Konzert. Naidoo akzeptiert das Bußgeld nicht. Weil er jedoch eingeräumt hatte, dass er am Steuer gesessen hatte, brauchte er nicht persönlich nach Dresden zu reisen. Der 47-Jährige schickte seine beiden Verteidiger, und die, das war schnell erkennbar, haben offensichtlich einige Erfahrung, ihren bekannten Mandanten aus brenzligen Situationen herauszuboxen.

Richterin Annegret Lissel ist in Naidoos' Verfahren besonders sachlich vorgegangen und berichtete zunächst die Genese, warum es so lange gedauert hatte, Herrn Xavier Kurt Naidoo mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zu behelligen. Schon die Möglichkeit, ihm im August zur Sache anzuhören schlug fehl, weil die Einladung nicht zugestellt werden konnte. Der erste Bescheid, vom 6. September 2017, kam nach einer Woche ungeöffnet zurück an die Verwaltungsbehörde - mit dem Vermerk "Adressat nicht zu ermitteln" der Deutschen Post.
Weiterführende Artikel
Symbolbild verwandter Artikel
Popstar in Dresden vor Gericht

Xavier Naidoo hinterlässt bei seinem Dresden-Auftritt im Jahr 2017 nicht nur bei den Fans einen bleibenden Eindruck. Auch die Justiz beschäftigt sich mit dem Sänger.

Dann erkundigten sich die Dresdner Knöllchenjäger erstmals beim Bürgerdienst der Stadt Mannheim nach ihrem prominenten Sohn und erfuhren, dass Naidoo seine Wohnanschrit in den Meldedaten hat sperren lassen. So weit, so normal und nachvollziehbar. Aber warum nimmt er dann seine Post nicht entgegen? Diese Frage drängt sich auf, spielte aber im weiteren Verlauf des Prozesses keine Rolle. Wieder wurde zugestellt, wieder kam das Schreiben zurück. Der Mann sei dort nicht mehr wohnhaft. Es folgte eine Aufenthaltsermittlung. Inzwischen war es Mitte Dezember 2017. Neue Adressabfrage in Mannheim, neue Übermittlung der Adresse, die immer noch dieselbe war wie anfangs.

Im Januar 2018 stellte die Landeshauptstadt Dresden Naidoo wieder einen Bußgeldbescheid zu. Inzwischen betrug die Geldbuße 130 Euro, weil bekannt geworden war, dass der Sänger als Autofahrer nach Auskunft seines "Fahreignungsregisters" bereits mehrfach die Regeln gebrochen haben soll. Doch auch dieser Bescheid entpuppte sich als echte Herausforderung für den Zusteller der Deutschen Post. Dreimal stand er vor Naidoos Wohnhaus, dreimal war der Weg umsonst. Beim dritten Besuch notierte er: "29. Januar 2018 - Empfänger unbekannt verzogen". Wobei zu sagen ist, dass der Begriff "Empfänger" eine der Sache nach maßlose Übertreibung darstellt.

Nanu, hat sich der Sänger schon wieder verkrümelt? Auf dem Umschlag war weiterhin notiert worden, dass Post Naidoo über eine "co/"-Zustellung an eine Person mit einem Doppelnamen, der im Gerichtsverfahren nicht genannt wurde, erreichen würde. Man ahnt, was nun passierte. Natürlich gelang auch das nicht, um den schnellen Sänger über sein Knöllchen zu informieren.

Nun wurde das Mannheimer Einwohnermeldeamt ein zweites Mal zur Aufenthaltsermittlung beauftragt. Interessant ist, dass die Stadt auch einen Testbrief an ihren bekannten Sohn geschickt hatte, der ganz offensichtlich ohne Probleme angekommen ist. Warum dann also nicht auch die Behördenpost aus Sachsen?

Mitte Mai 2018 wurde der Bescheid an Xavier "öffentlich zugestellt" - das heißt, er wurde im Dresdner Rathaus bis Anfang Juni für jeden einsehbar ausgehängt. Komischerweise soll ausgerechnet dieser Schritt erfolgreich gewesen sein. Denn Nadoo reagierte auf den nun dritten Bußgeldbescheid vom 16. Mai 2018. Am letzten Tag der Einspruchsfrist erreichte das Fax die Bußgeldbehörde.

Bei der Ladung zu diesem Einspruchsverfahren hatte nun auch das Amtsgericht Dresden wieder Probleme, Naidoo zu erreichen. Die Ladung übernahm im Februar die Mannheimer Polizei. Nach Wochen teilte die mit: "Am 25. März kam endlich eine Frau ins Revier, die beauftragt sei, Zustellungen an Naidoo entgegenzunehmen". Das Rätselraten ging weiter. Der Name der Frau könnte zu dem Doppelnamen der co/-Adresse passen, wurde aber anders geschrieben.

Das war der Verlauf, wie ihn die Richterin berichtete. Die beiden Verteidiger widersprachen mehrfach den Maßnahmen der Behörde. Sie fordern das Verfahren zu beenden, weil der Verstoß aus ihrer Sicht verjährt sei. Eine "öffentliche Zustellung", kritisierten sie, sei lediglich das allerletzte Mittel, um einen Beschuldigten zu erreichen. Die Behörde hätte auch andere Schritte, die keine öffentliche Auswirkung mit sich brächten, gehabt, wie etwa die Hilfe der Polizei.

Im Anschluss daran folgten die obligatorischen Anträge zur Überprüfung des Messgeräts, der Eichprotokolle und so weiter. Die Richterin war daher gezwungen, einen Sachverständigen mit der Überprüfung der Messung zu beauftragen. Der Prozess wird am Donnerstag, 25. April fortgesetzt. Naidoo braucht auch dann nicht zu erscheinen. Seine beiden Verteidiger werden es wohl tun, es steht viel auf dem Spiel.

Zwar müssten die alten Verkehrsrüpeleien Naidoos, die zum erhöhten Bußgeld geführt hatten, inzwischen gelöscht sein. Aktuelle gibt es einen neuen Eintrag in seinem Fahreignungsregister: Im April 2017 wurde er geblitzt, weil er 25 Sachen zu schnell war. Dafür gab es einen Punkt. Bislang scheint nur so viel klar zu sein. Was immer Naidoo mit diesem Prozess erreichen will, es geht eher nicht um seinen Führerschein.
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #363 am: 25. September 2019, 09:55:25 »
Zitat
Antisemit? Xavier Naidoo streitet vor Nürnberger Gericht
Bildungsreferentin der Amadeu-Antonio-Stiftung hat Berufung eingelegt - 24.09.2019 14:52 Uhr

NÜRNBERG - Die Bildungsreferentin der Amadeu-Antonio-Stiftung, Melanie Hermann, hat den Sänger Xavier Naidoo des Antisemitismus bezichtigt. Einige seiner Liedtexte sind umstritten, Politiker würden darin massiv beschimpft. Das Oberlandesgericht Nürnberg verhandelt den Fall.

Persönlich anwesend ist er zwar nicht, dennoch streitet Sänger Xavier Naidoo (48) vor dem Oberlandesgericht Nürnberg um seine Persönlichkeitsrechte: Er will nicht Antisemit genannt werden. Melanie Hermann, Bildungsreferentin der Amadeu-Antonio-Stiftung, hatte über den Soulsänger im Sommer 2017 bei einer Veranstaltung in Straubing gesagt: "Er ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar." Die gemeinnützige Stiftung setzt sich gegen Rechtsextremismus ein, sie ist nach Amadeu Antonio Kiowa benannt, einem der ersten Todesopfer rechter Gewalt in Deutschland seit der Wiedervereinigung.

Ihr Ziel ist es, die Zivilgesellschaft gegen Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus zu stärken. Die politischen Äußerungen des Sängers Xavier Naidoo aus Mannheim sind umstritten, ebenso wie manche seiner Liedtexte: Am Tag der Deutschen Einheit 2014 sprach er in Berlin bei einer Demonstration der "Reichsbürger", die bekanntlich die BRD für eine GmbH halten und die politische Ordnung ablehnen. Naidoo betonte später, dass er mit den "Reichsbürgern" nichts am Hut habe. Zuletzt geriet er wegen des Songs "Marionetten" in die Kritik. So hatte der NDR2 17 Jahre lang ein Musik-Festival in Hannover präsentiert, als im Jahr 2017 Naidoo und die "Söhne Mannheims" auftreten sollten, zog sich der Sender zurück. Andere Radiosender spielen das Lied nicht.

Der Vorwurf: In dem Lied werden Politiker massiv beschimpft. Unter anderem heißt es: "Teile eures Volks nennen euch schon Hoch- beziehungsweise Volksverräter." Auf Textzeilen wie diese hatte sich die Bildungsreferentin bezogen, im vergangenen Jahr wehrte sich der Sänger im Landgericht Regensburg erfolgreich gegen die Antisemitismus-Vorwürfe. Die Texte will er anders verstanden wissen. Das Persönlichkeitsrecht des Künstlers wiege in diesem Fall stärker als die Meinungsfreiheit, so das Gericht. Naidoo hatte erklärt, dass sein Sohn einen hebräischen Namen trage und er selbst auch in Israel als Sänger aufgetreten ist. Die Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung hält das Urteil für ein "fatales Signal für die politische Bildung". Sie hat Berufung eingelegt, nun muss das Oberlandesgericht Nürnberg entscheiden.

Quelle
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #364 am: 25. September 2019, 10:05:28 »
Zitat
Der Künstler, Sohn der Stadt Mannheim und ohne Frage einer der besten des Landes

Diese unerträgliche Heulboje mit ihrer Vogonenlyrik? Armes Land ...!

Wünschen wir unseren Geldgebern von der Amadeu-Antonio-Stiftung viel Erfolg vor Gericht.
« Letzte Änderung: 25. September 2019, 10:09:12 von Helvetia »
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #365 am: 25. September 2019, 10:31:22 »
das ist ja ein sauberes Bürschel. Kann ich auch selbst entscheiden ob mich Bußgeldbescheide erreichen und dann nach Monaten behördlicher Bemühungen darauf berufen, dass ja alles verjährt ist?
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Offline dieda

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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #366 am: 22. Oktober 2019, 21:05:09 »
OLG Nürnberg bestätigt das Urteil des LG Regensburg und bezieht sich auf die "Stolpe- Doktrin" des BvG von 2005: https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20051025_1bvr169698.html:
Zitat
Verletzt eine mehrdeutige Meinungsäußerung das Persönlichkeitsrecht eines anderen, scheidet ein Anspruch auf deren zukünftige Unterlassung - anders als eine Verurteilung wegen einer in der Vergangenheit erfolgten Äußerung, etwa zu einer Strafe, zur Leistung von Schadensersatz oder zum Widerruf - nicht allein deshalb aus, weil sie auch eine Deutungsvariante zulässt, die zu keiner Persönlichkeitsbeeinträchtigung führt.

Der Fall nun angewendet auf Naidoo liest sich dann so:
https://www.wochenblatt.de/boulevard/regensburg/artikel/302729/oberlandesgericht-nuernberg-bestaetigt-unterlassungsurteil-aus-regensburg-zu-gunsten-von-xavier-naidoo

Zitat
Urteil vom 22. Oktober
Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt Unterlassungsurteil aus Regensburg zu Gunsten von Xavier Naidoo

Xavier Naidoo 2018 bei der Verhandlung in Regensburg. (Foto: vb)

Mit Urteil vom 22. Oktober 2019 hat das Oberlandesgericht Nürnberg die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Regensburg zurückgewiesen, in dem die Beklagte verurteilt worden war, künftig folgende Äußerung zu unterlassen: „Er (Anm.: gemeint ist Xavier Naidoo) ist Antisemit, das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagen, (…). Aber das ist strukturell nachweisbar.“

REGENSBURG Die Beklagte hatte sich so am 5. Juli 2017 in Straubing im Rahmen einer Diskussion geäußert, die im Anschluss an einen von ihr als Fachreferentin der Amadeu-Antonio-Stiftung zum Thema „Reichsbürger – Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik“ gehaltenen Vortrag stattfand. Xavier Naidoo erhob daraufhin Klage zum Landgericht Regensburg und verlangte unter anderem. die Unterlassung dieser Äußerung. Das Landgericht Regensburg hat der Klage stattgeben. Zwar sei die Äußerung der Beklagten als eine Meinungsäußerung und nicht als Schmähkritik zu qualifizieren und daher grundsätzlich vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG erfasst, sie verletze den Kläger aber in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Im Rahmen einer Abwägung komme diesem Vorrang zu.

Spoiler
Die Beklagte hat gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg Berufung zum Oberlandesgericht Nürnberg eingelegt und diese unter anderem damit begründet, dass das Landgericht im Rahmen der Abwägung zu Unrecht verlangt habe, dass die Beklagte gewichtige Beweise für ihre Meinung vorlege. Man könne auch die Liedtexte des Klägers nicht isoliert von diesem betrachten: Die Kunstfreiheit stelle keine Schranke des Rechts dar, seine Meinung zu äußern.

Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat die Berufung der Beklagten mit Urteil vom Dienstag, 22. Oktober, zurückgewiesen. Es liegt nach Ansicht des Senats ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers vor. Die Äußerung habe gerade vor dem historischen Hintergrund eine Prangerwirkung und setze das Ansehen des Klägers herab. Dieser Eingriff sei auch rechtswidrig. Die Äußerung der Beklagten ist auch nach Auffassung des Oberlandesgerichts als eine Meinungsäußerung zu qualifizieren, da sie eine Wertung enthalte, die nicht dem Beweis zugänglich sei. Auch der Senat sieht die Aussage nicht als Schmähkritik an, da es der Beklagten im Rahmen der Diskussion ersichtlich nicht um eine reine Diffamierung des Klägers gegangen sei. Deshalb sei die Frage der Rechtswidrigkeit im Rahmen einer Abwägung zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Recht der freien Meinungsäußerung zu klären. Für das Recht auf freie Meinungsäußerung spreche, dass ein offener Diskurs über verdeckte antisemitische Tendenzen in der heutigen Gesellschaft gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte wichtig sei. Der Kläger wiederum bringe so-wohl in seinen Liedtexten als auch bei sonstigen Auftritten und Aktionen seine politischen und gesellschaftlichen Anliegen sehr proaktiv ein und stelle seine damit verbundenen Ansichten öffentlich zur Diskussion. Die Bezeichnung als „Antisemit“ sei aber vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte als besonders weitreichender und intensiver Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers zu werten. Die Meinungsäußerung der Beklagten enthalte wertende und tatsächliche Bestandteile, weshalb auch die Frage der Richtigkeit der Tatsachenbehauptung, auf der die Wertung aufbaut, im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung eine Rolle spiele. Die Beklagte führe zur Begründung ihrer Auffassung unter anderem an, dass der Kläger in zwei Liedern antisemitischen Code und antisemitische Chiffren verwende und mit darin enthaltenen Bildern antisemitische Klischees bediene. Der Kläger sei dem entgegengetreten und meine, dass seine Texte hier falsch interpretiert werden. Er sei nicht judenfeindlich. In diesem Zusammenhang sei – so der Senat – auch zu berücksichtigen, dass der Kläger im Jahr 2005 in der Oper in Tel Aviv anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der deutsch-israelischen Beziehungen ein Konzert gab. Er unterstütze außerdem unstreitig Initiativen gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenhass, zum Beispiel die Initiative „Brothers Keepers“ oder „Rock gegen Rechts“. In Interviews habe er sich mehrfach gegen Antisemitismus ausgesprochen. Die Äußerung der Beklagten, dass der von ihr behauptete Antisemitismus des Klägers „strukturell nachweisbar sei“, lasse sich auch so deuten, dass es objektive Beweise gebe, worauf ihr Werturteil beruhe. Solche Beweise konnte die Beklagte jedoch nicht erbringen, sie habe lediglich die Liedtexte des Klägers und auch verschiedene Äußerungen seinerseits in einer bestimmten Weise gedeutet, von der sich der Kläger aber distanziert habe. Aufgrund der Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Klägers überwiege dieses das Recht der Beklagten, ihre Meinung frei zu äußern, zumal die Beklagte aufgrund ihrer Äußerung den Eindruck erweckt habe, dass sie sich - wie tatsächlich nicht – auf objektive Beweise für die Tatsachen stützen könne, auf denen ihre Wertung beruhe. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (so genannte Stolpe-Doktrin) sei bei einer Unterlassungsklage diejenige Deutung zugrunde zu legen, welche das Persönlichkeitsrecht des Klägers am meisten beeinträchtigt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Offline Mr. Devious

Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #367 am: 2. Dezember 2019, 10:35:54 »
Die Entscheidungsgründe des OLG Nürnberg (nur verlinkt, weil zu umfangreich):

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-27333?hl=true

Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #368 am: 10. März 2020, 22:47:11 »
Gefunden in der staatendoofen "Befreiungsbewegung".
Angeblich soll das neu sein; ich habe aber keinen Hinweis darauf gefunden von wann genau das ist;
wird auch auf YT verbreitet


https://www.facebook.com/stefan.mc.fleig/posts/504829100204984
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #369 am: 11. März 2020, 11:08:46 »
Ist anscheinend aktuell. Die früheste Veröffentlichung findet sich montags abends.

https://www.t-online.de/unterhaltung/musik/id_87497582/rtl-will-nach-hetz-video-antworten-von-dsds-juror-xavier-naidoo.html

Da wird sich sicher wieder mit ein paar halbseidenen Antworten a la "ich habe viele Ausländerfreunde und schaut mich an, kann ich mit meinem Aussehen Nazi sein" zufrieden geben.
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #370 am: 11. März 2020, 12:08:49 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

Offline Gutemine

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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #371 am: 11. März 2020, 12:19:43 »
Na ja, es würde zu dem passen, was der "Hecken♥♥♥" Pfaff (ehemaliger Diebel-Jünger) Rassist, eingefleischte Judenhasser und überzeugter Herrenmensch von den angeblichen Besuchen der fleischgewordenen Hohlraumversiegelung und der politischen Übereinstimmung erzählt.

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=5722.msg270143#msg270143

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=5722.msg263297#msg263297

Der Volksverpetzer hat auch einen Artikel dazu
https://www.volksverpetzer.de/hintergrund/naidoo/

Tante Edith:
Es ist jetzt auch in der "Lügenpresse" angekommen.

Spoiler
Rassismus-Vorwurf RTL erwartet Erklärung von Sänger Xavier Naidoo

Song und Video mit rassistischem Inhalt aufgetaucht: RTL fordert Sänger Naidoo zu Erklärung auf Joachim Huber



Der private Fernsehsender RTL fordert Popstar Xavier Naidoo auf, sich zu einem viralen Video zu erklären. In dem Posting, das RTL am Mittwoch über Twitter verbreitete, heißt es: „1. Wir distanzieren uns von jeglicher Form von Rassismus 2. Auch wir sind irritiert von dem aufgetauchten Video 3. Wir erwarten klare Antworten von Xavier #Naidoo“.
Rassismus-Vorwurf

Derzeit sorgt in den sozialen Medien ein Video für großes Aufsehen, in dem dem Anschein nach der Sänger Xavier Naidoo zu sehen und ein politischer Song zu hören ist. In den Kommentarspalten werfen zahlreiche Nutzer dem 48-jährigen Sänger Rassismus vor. Naidoo steht schon länger unter Verdacht, Anhänger der "Reichsbürger" zu sein. Wer das Video wann ins Netz stellte, ist unklar. Eine Bitte um Stellungnahme ließ Xavier Naidoo am Mittwoch zunächst unbeantwortet. Naidoo sitzt derzeit mit Dieter Bohlen in der Jury der RTL-Castingshow „Deutschland sucht den Superstar“. (mit dpa)
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https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/rassismus-vorwurf-rtl-erwartet-erklaerung-von-saenger-xavier-naidoo/25632266.html

https://www.welt.de/vermischtes/article206483335/Xavier-Naidoo-DSDS-Juror-schuert-in-Video-Hass-auf-Migranten.html
« Letzte Änderung: 11. März 2020, 12:29:45 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline desperado

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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #372 am: 11. März 2020, 12:46:11 »
Ach Gottchen RTL  :clap:

Ein solches Gespräch hat doch die Abteilung VOX schonmal geführt. Tenor "alles gut". Genauso wie die Stadt Mannheim schon zum Gespräch bat und scheinbar auch auf des Heulbarden Erklärungen vertraute und die Kooperation nicht wirklich beendet hatte.

Den Brüller finde ich jedoch Krumbiegel von den Prinzen:

Zitat
.... Krumbiegel könnte nun sagen, dass Naidoos fragwürdige Auftritte und Sprüche ihn irritieren. Er könnte betonen, dass die Prinzen mit ihrem ironischen „Deutschland“-Lied gerade gegen jene NPD-Fans ansingen wollte, vor denen Naidoo in Berlin redete.

Stattdessen sagt Krumbiegel hastig: „Man kann die ganze Diskussion nicht in zwei Minuten abfrühstücken.“ Er gibt Naidoo sogar Recht, der behauptet, man sei politisch gar nicht weit voneinander entfernt. „Ich weiß, dass du politisch sehr korrekt bist“, sagt Krumbiegel schließlich und denkt dabei vermutlich an Naidoos Songs gegen Rassismus. „Deshalb ist für mich die ganze Diskussion schwachsinnig.“ Sein Bandkollege neben ihm nimmt sich schnell einen Drink und schließt beim Trinken pikiert die Augen. Die anderen Musiker auf der Couch atmen aus. Kein Eklat, der die Unterhaltungsshow stört.


Zwar alles nicht neu. Aber es wundert mich, das es nie wirklich in der breiten Öffentlichkeit thematisiert wurde.

https://www.fr.de/panorama/naidoos-rechte-ecke-11176085.html
As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

(Radar writting a letter to his Mom an me, writting Comments for our Customers)
 
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #373 am: 11. März 2020, 13:14:02 »

https://twitter.com/janboehm/status/1237484258295459841?s=20

Es wird wohl tatsächlich Wellen schlagen. Herr Böhmermann ist der Meinung: Ok, alles klar.
 
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #374 am: 11. März 2020, 13:37:52 »
Es wird wohl tatsächlich Wellen schlagen. Herr Böhmermann ist der Meinung: Ok, alles klar.

Dann bleibt mal zu hoffen, das er diesesmal den Bogen endlich überspannt hat.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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