Autor Thema: Horst Xavier Kurt Naidoo  (Gelesen 125926 mal)

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Offline Gelehrsamer

Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #330 am: 17. Juli 2018, 14:06:16 »
Regensburg.Die Antisemitismus-Vorwürfe gegen den deutschen Soulsänger Xavier Naidoo sind vom Tisch.

Ich hoffe, die Referentin hat die Unterstützung der Stiftung, um das durchzuziehen und zunächst in Berufung zu gehen. Sonst könnte sich am Ende eine Situation ergeben, in der es nicht mehr erlaubt ist, Antisemiten als Antisemiten zu bezeichnen. Und das wäre unerfreulich.
 
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #331 am: 17. Juli 2018, 14:14:57 »
Wie machen die das bei der NSAfDeppen immer?

Spoiler
Xavier Naidoo ist ein Reichsdepp der antisemitische Stereotypen absondert!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!  :rotfl:
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #332 am: 17. Juli 2018, 17:03:11 »
Denken dürft ihr es euch weiter, sagen sollte man es nicht mehr. Oder zumindest so:
Ich persönlich könnte mir vorstellen, dass die Antisemitische Haltung von X möglicherweise und unter Umständen weiter gehen könnte, als es sich in seinen Liedern spiegelt, was ich ihm, sowie das Gegenteil keineswegs vorhalten oder ihm gar zum Nachteil zu gereichen wünschen möchte.
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #333 am: 17. Juli 2018, 17:05:54 »
Oder ganz einfach

Zitat
Horst Xavier Kurt Naidoo, dessen Äußerungen man unter Umständen für antisemitisch halten könnte ...
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline DinoVolare

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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #334 am: 17. Juli 2018, 17:08:54 »
In meinen Augen ist er ein "glühender Juden- und Israelkritiker", der sich diverser Codes bedient, von denen er jedoch keinesfalls weiss, dass sie antisemitisch sind.
« Letzte Änderung: 17. Juli 2018, 17:15:13 von DinoVolare »
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #335 am: 17. Juli 2018, 17:10:24 »
. . . , dessen Äußerungen es für Ignoranten nahe erscheinen ließen, . . .
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #336 am: 17. Juli 2018, 17:25:13 »
Es watschelt wie eine Ente, quakt wie eine Ente, gründelt wie eine Ente, schwimmt wie eine Ente und sieht aus wie eine Ente?

Was ist es?

Spoiler
Ein Naidoo? Oder nur eine Ente, die nicht Ente genannt werden will?  :whistle:
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Offline Stief

Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #337 am: 17. Juli 2018, 17:31:09 »
Die wichtigste Frage wird wie üblich nicht beantwortet: Ist das Urteil unterschrieben? Ansonsten ist es doch gar nicht gültig und Naidoo darf weiter Antisemit genannt werden!

Offline Rabenaas

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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #338 am: 17. Juli 2018, 18:48:32 »
Ein Anspruch auf Unterlassung ist nicht davon abhängig, daß es bereits ein rechtskräftiges Urteil gibt!

Btw: ein Urteil wird auch nicht allein durch Unterschriften rechtskräftig.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #339 am: 17. Juli 2018, 18:52:22 »
Du bist neu hier, ne? ;D

Worauf @Stief anspielt: http://www.krr-faq.net/unterschrift.php
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #340 am: 17. Juli 2018, 18:53:58 »
Oh, ja verstehe.  :salut:
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #341 am: 17. Juli 2018, 20:06:22 »
http://m.spiegel.de/kultur/gesellschaft/xavier-naidoo-urteil-ein-fatales-signal-fuer-die-politische-bildung-a-1218863.html

Aber gut, dass es wenigstens in so viel gelesenen Zeitschriften wie dem Spiegel dargestellt wird, dass es gar nicht mal so abwegig ist mit dem Antisemitismus bei ihm!
Habe auch ein paar Freunde, die (für mich völlig unverständlich) seine Musik toll finden und seinen Charakter. Vielleicht kommen sie wenigstens ins grübeln so.
Die Hoffnung stirbt zuletzt!  ::)
 
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dtx

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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #342 am: 17. Juli 2018, 20:41:51 »
Ich hoffe, die Referentin hat die Unterstützung der Stiftung, um das durchzuziehen und zunächst in Berufung zu gehen. Sonst könnte sich am Ende eine Situation ergeben, in der es nicht mehr erlaubt ist, Antisemiten als Antisemiten zu bezeichnen. Und das wäre unerfreulich.

Zumindest aus dem, was man heute den Nachrichten entnehmen konnte, würde ich das nicht schließen. Demnach hätte eine Berufung nur dann Sinn, wenn man argumentativ so nachlegt, daß dem auch ein fachlich unbeschlagener Jurist folgen können muß.

Im Übrigen halte ich selbst im Lichte der Absätze 2 und 3 des Art. 5 GG die Justiz nicht für das geeignete Instrument, die Grenzen künstlerischer Freiheit zu bestimmen. Wenn nicht noch andere Begleitumstände hinzutreten, wird man sich bei der Beurteilung von Liedtexten wohl immer wieder auf dünnes Eis begeben.

Es watschelt wie eine Ente, quakt wie eine Ente, gründelt wie eine Ente, schwimmt wie eine Ente und sieht aus wie eine Ente?

Was ist es?

Ein Wittenburger Demonstrationsteilnehmer.


« Letzte Änderung: 17. Juli 2018, 20:44:13 von dtx »
 
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #343 am: 17. Juli 2018, 21:15:25 »
Wo da die künstlerische Freiheit tangiert ist, sehe ich nicht. Es wollte ihm doch niemand verbieten, den Scheiss zu jaulen.
Er will aber anderen verbieten, zu sagen, wo der Wind bei ihm herweht.

P.S.:
Falls er eine vernünftige Erklärung dafür haben sollte, wer sonst mit den "Puppenspielern von der Nabelschnur Babylons" gemeint sein soll, her damit!
« Letzte Änderung: 17. Juli 2018, 21:19:58 von Evil Dude »
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Offline Gelehrsamer

Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #344 am: 17. Juli 2018, 21:31:46 »
Zumindest aus dem, was man heute den Nachrichten entnehmen konnte, würde ich das nicht schließen. Demnach hätte eine Berufung nur dann Sinn, wenn man argumentativ so nachlegt, daß dem auch ein fachlich unbeschlagener Jurist folgen können muß.

In der Tat sind verfassungsrechtliche Fragen bei zivilgerichtlichen Instanzgerichten manchmal nicht so gut aufgehoben. Möglicherweise braucht man daher einen längeren Atem (BGH oder BVerfG). Im ersten Zugriff und ohne nähere Kenntnis der Entscheidungsgründe fällt aber schon auf, dass das (Land-) Gericht möglicherweise der Ansicht war, "Antisemit" sei eine (dem Beweis zugängliche) Tatsachenbehauptung. Auf dieser Grundlage gibt es keine Antisemiten, weil es sich um eine innere Einstellung handelt und mit ein bißchen Geschick sich Äußerungen so gestalten lassen, dass jeder das Gemeinte erkennt, ein belastbarer Nachweis sich aber nicht führen läßt. Die AfD / B. Höcke bietet da reichlich Anschauungsmaterial. Tatsächlich ist die Kennzeichnung "Antisemit" aber eine Meinung über die innere Einstellung eines anderen. Die Frage ist daher nicht, ob die Äußerungen des Betroffenen eine wie auch immer geartete "Antisemitendefinition" erfüllt, sondern ob die getätigten Äußerungen die Wertung zulassen, der Äußernde sei ein Antisemit, die Aussagen sich also als Ausdruck einer antisemitischen Einstellung verstehen lassen.

Davon unabhängig kann allerdings bis auf ein Weiteres nur empfohlen werden, niemanden als Antisemiten zu bezeichnen, sondern (lediglich) die jeweiligen Äußerungen als antisemitisch zu kritisieren. Das wird dann meist als (zulässige) Meinungsäußerung bewertet, wenn die Äußerung sich entsprechend interpretieren lässt (vgl. LG München, Urt. v. 09.01.2018 - 25 O 1612/17, Rn. 96, zu der Aussage, der Kl. sei für antisemitische Äußerungen berüchtigt: "In der gebotenen Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Klägers und der Meinungsäußerungsfreiheit der Beklagten ist daher entscheidend, ob die Beklagte über ausreichende Anhaltspunkte und Anknüpfungstatsachen verfügt, aus denen sich entnehmen lässt, dass der Kläger für Äußerungen bekannt ist, aus denen sich eine antisemitische Überzeugung oder Einstellung des Klägers ... entnehmen lässt".).

Zugleich offenbart sich hier der Wertungswiderspruch, Äußerungen als zulässig anzusehen, den daraus zu ziehenden Schluss, der Äußernde sei ein Antisemit, aber nicht. Hier sollte in der Tat eine höchstrichterliche Wegweisung erfolgen.

Nachtrag: Zu der erwähnten Entscheidung des LG München gibt es hier https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/lg-muenchen-i-knobloch-gewinnt-rechtsstreit-um-antisemitismusvorwurf eine Zusammenfassung.
« Letzte Änderung: 17. Juli 2018, 22:01:22 von Gelehrsamer »
 
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