Autor Thema: Horst Xavier Kurt Naidoo  (Gelesen 125972 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #315 am: 26. Juni 2018, 07:49:02 »
Heute klagt die Heulboje:

Zitat

Antisemitismus-Vorwürfe
Regensburger Landgericht entscheidet über Klage von Xavier Naidoo

Darf der deutsche Soulsänger Xavier Naidoo als Antisemit bezeichnet werden? Über diese Frage muss das Landgericht Regensburg ab heute entscheiden.

Von: Bernd Kellermann

Stand: 26.06.2018

Xavier Naidoo wehrt sich gegen den Vorwurf, ein Antisemit zu sein. Das Landgericht Regensburg muss heute über diese Frage entscheiden. Der Sänger klagt gegen eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung in Berlin auf Unterlassung.

Umstrittene Äußerungen in Straubing

Diese hatte ihn im Juli vergangenen Jahres bei einer Veranstaltung im Theater "Am Hagen" in Straubing so genannt und wörtlich ergänzt: "Das ist strukturell nachweisbar." Eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Referentin war bereits im August erlassen worden. Thema der Veranstaltung waren "Reichsbürger".

Kommt es zur gütlichen Einigung?

Heute geht es nach Angaben von Justizsprecher Thomas Polnik im Hauptsacheverfahren zunächst um eine gütliche Einigung, dann möglicherweise um eine längere gerichtliche Auseinandersetzung. Eine Beweisaufnahme sei heute noch nicht vorgesehen. Eine Entscheidung verkündet das Gericht voraussichtlich erst in zwei bis drei Wochen.

Die Referentin wehrt sich gegen die Klage mit dem Hinweis auf die Meinungsfreiheit. Xavier Naidoo trat bereits im Oktober 2014 bei einer Veranstaltung der sogenannten Reichsbürger auf und behauptete auch, die Terroranschläge vom 11. September 2001 seien unwahr. Die Texte seiner Lieder zeigen nach Meinung von Popmusikexperten eine Nähe zu Rechtspopulisten, Verschwörungstheoretikern und Verfassungsfeinden. Aus diesem Grund überträgt der ARD-Sender Radio Bremen keine Konzerte mehr von Xavier Naidoo.

https://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/inhalt/landgericht-regensburg-entscheidet-ueber-naidoo-100.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline emz

Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #316 am: 26. Juni 2018, 10:20:07 »
Hier noch ein bisschen was zum Thema von der Mittelbayerischen

Mal ganz ohne Käppi - was für eine geile Frisur  :whistle:

https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/xavier-naidoo-erscheint-vor-gericht-21179-art1663152.html

Spoiler
Xavier Naidoo erscheint vor Gericht

An diesem Dienstag entscheidet das Landgericht über eine Klage von Xavier Naidoo. Der Sänger erscheint selbst in Regensburg.
26. Juni 2018 09:18 Uhr

Regensburg.An diesem Dienstag verhandelt das Regensburger Landgericht über eine Klage von Soulsänger Xavier Naidoo. Der Sänger zog wegen einer Äußerung einer kritischen Referentin in Straubing vor Gericht und erschien am Morgen selbst beim Prozess in der Oberpfalz.

Eine Bildungsreferentin der Berliner Amadeu-Antonio-Stiftung hatte vergangenen Sommer im Theater am Hagen in Straubing Vertreter zahlreicher Ämter und Behörden über sogenannte „Reichsbürger“ informiert. Anlass der Einladung war der Auftritt von Xavier Naidoo beim Straubinger Bluetone-Festival. Laut eines Berichts einer lokalen Tageszeitung soll die Referentin auf Publikumsnachfrage über Naidoo gesagt haben: „Ich würde ihn zu den Souveränisten zählen, mit einem Bein bei den Reichsbürgern. Er ist Antisemit, das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagten, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.“

Xavier Naidoo zog wegen dieser Aussage tatsächlich vor Gericht. An diesem Dienstag treffen sich beide Parteien vor dem Landgericht Regensburg. Zunächst sagte die Referentin zum Sachverhalt aus. Sie erklärte, in ihrem Vortrag in Straubing sei es nicht um Naidoo gegangen. Die spätere Diskussion über den Sänger sei vom Publikum ausgegangen. Sie habe auf die Nachfrage kurz und knapp geantwortet.

Allerdings bekräftigte sie vor Gericht ihre Meinung über den Sänger: Naidoo würde immer wieder Begriffe und Chiffren verwenden, die sich als Stellvertreterbegriffe verstehen ließen und zu einer Art der Welterklärung im Sinne einer Verschwörungstheorie passen würden. So sage Naidoo zum Beispiel, dass Deutschland nicht frei, sondern ein besetztes Land sei.

Naidoo hat sich bis jetzt noch nicht geäußert. Er reagierte auf manche Aussagen mit Kopfschütteln.
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Offline Neubuerger

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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #317 am: 26. Juni 2018, 10:28:09 »
Hier noch ein bisschen was zum Thema von der Mittelbayerischen

Mal ganz ohne Käppi - was für eine geile Frisur  :whistle:

https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/xavier-naidoo-erscheint-vor-gericht-21179-art1663152.html


Aus dem Artikel:

Zitat von: Mittelbayrische Zeitung
Naidoo erwidert auf ihre Aussage, Antisemitismus liege ihm fern. Er verstehe darunter, dass man gezielt Menschen mit semitischem Hintergrund diffamiere. Er habe dagegen immer für Frieden und Liebe gekämpft. Außerdem bemerkt Naidoo, dass sein Konzertveranstalter Jude sei. Codes oder Chiffren in seinen Songtexten bestreitet er. Er schreibe immer sehr spontan.

Natürlich ist er kein Antisemit, weil er ja jemanden kennt, der Jude ist.
Das ist das alte Argumentationsschema "Ich kenne jemanden, der Ausländer ist, also kann ich gar nicht gegen Ausländer sein". Nichts wirklich neues in der rechten Szene und eine eher lahme Ausrede. Und die Kunstfreiheit, auf die er sich beruft, hat halt auch Grenzen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #318 am: 26. Juni 2018, 10:36:35 »
Auch auf die Argumentation,
es gehe nicht um seine Lieder,
finde ich gewagt.
Auf so etwas kann nur ein Anwalt kommen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #319 am: 26. Juni 2018, 10:47:56 »
Seit wann fürht denn Horst Xavier den Kurt in seinem Namen. Wusste ich ja gar nicht.
 
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #320 am: 26. Juni 2018, 10:58:44 »
Seit wann fürht denn Horst Xavier den Kurt in seinem Namen. Wusste ich ja gar nicht.

Laut Wikipedia ist das sein Name. Ich könnte mir vorstellen, das dem Standesamt damals Xavier nicht eindeutig genug war und deshalb zusätzlich ein eindeutig männlicher Name gefordert wurde. Das passiert ja heute auch noch, wobei man da schon liberaler ist.
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #321 am: 26. Juni 2018, 12:35:26 »
Auch auf die Argumentation,
es gehe nicht um seine Lieder,
finde ich gewagt.
Auf so etwas kann nur ein Anwalt kommen.
Fairerweise muss man sagen, dass sein Anwalt zwingend darauf kommen muss, schließlich sollen ja in dem Verfahren anhand der Songs Rückschlüsse auf eine antisemitische Haltung erfolgen. Richtig ist aber natürlich, dass der Richter offensichtlich erkannt hat, dass sich Künstler und dessen Texte bei dieser Frage nicht trennen lassen.
Früher war "Internet for Porn". Heute scheint "Internet for rechte Verschwörungstheoretiker" zu sein. Ich will das Früher zurück...
 
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Offline emz

Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #322 am: 26. Juni 2018, 15:10:12 »
https://www.onetz.de/deutschland-welt/regensburg/xavier-naidoo-erscheint-regensburg-gericht-id2413604.html

Zitat
Eine gütliche Einigung konnte am Dienstag in Regensburg nicht erreicht werden. Sowohl Naidoo als auch die Referentin legten ihre Sicht der Dinge dar. Das Gericht legte den 17. Juli als Verkündungstermin fest. Dann wird entweder ein Urteil bekannt gegeben oder das Gericht erklärt, das Verfahren noch weiter zu führen.

Das Gericht hatte das persönliche Erscheinen des Sängers angeordnet. Naidoo hätte zwar einen Rechtsanwalt bevollmächtigen können, ihn zu vertreten, entschied sich aber, selbst nach Regensburg zu kommen.
 
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Offline Neubuerger

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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #323 am: 26. Juni 2018, 16:20:21 »
Noch ein weiterer, sehr ausführlicher Bericht, hier (oder im Spoiler) zu finden.

Spoiler
Zitat von: Regensburg Digital
Xavier und die Totschild-Schmocks

Xavier Naidoo wehrt sich vor dem Landgericht Regensburg dagegen, als Antisemit bezeichnet zu werden. Er habe viele jüdische Freunde und sein Konzertmanager sei Jude. Mit antisemitischen Codes und Chiffren kenne er sich nicht aus, dafür mit der jiddischen Sprache.

„Er kommt, er kommt“, raunt eine etwa 50jährige Frau einigen Jugendlichen im Gerichtssaal zu und schnell drängen sie von den gerade eroberten Sitzplätzen vor die Tür, um dem (darüber wenig erfreuten) Promi vielleicht noch etwas näher zu kommen, als es die anschließende Verhandlung zulassen dürfte. Xavier Naidoo ist tatsächlich persönlich nach Regensburg gekommen, um Klage gegen eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung zu führen.

Im Juli letztes Jahr hatte sie im Theater am Hagen in Straubing einen Vortrag über die „Reichsbürger“-Szene gehalten. Anlass der Einladung war der Auftritt von Xavier Naidoo beim Straubinger Bluetone-Festival. Laut eines Berichts im Straubinger Tagblatt soll die Referentin auf eine Publikumsnachfrage über Naidoo gesagt haben:

„Ich würde ihn zu den Souveränisten zählen, mit einem Bein bei den Reichsbürgern. Er ist Antisemit, das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.“

Naidoo klagte tatsächlich und hatte zunächst im August 2017 mit einer Einstweiligen Verfügung Erfolg. Am Dienstag ging es nun vor dem Regensburger Landgericht ins Hauptsacheverfahren.

Es ist nicht das erste Mal, dass Naidoo sich juristisch dagegen wehrt, als Antisemit bezeichnet zu werden. Und auch beim letzten Mal stritt er darum mit der Amadeu-Antonio-Stiftung. Das Verfahren endete im August 2015 mit einem Vergleich: Naidoo sei zwar kein Antisemit, manche seiner Textzeilen dürfen jedoch weiterhin als antisemitisch bezeichnet werden.
Antisemitismus-Definitionen im Vergleich

In Regensburg erlebt diese Auseinandersetzung nun eine Neuauflage. Entsprechend gereizt agieren Naidoos Rechtsanwälte, Marcus Hotze und Dr. Frank Wolf, die Naidoo schon öfter vertreten haben, am Dienstag. Pressefotografen fasst Wolf vor die Linse, versucht anschließend seinen Mandanten mit Körper und Robe abzuschirmen und droht schließlich mit der (haltlosen) Behauptung, dass auch vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal nicht fotografiert werden dürfe. Es seien nämlich auch „die Medien“, welche die Vorwürfe gegen den Sohn Mannheims immer wieder aufgriffen, über dessen Distanzierungen aber nichts berichten würden, sagt Wolf irgendwann im Verlauf der Verhandlung.

Der Kammer unter Vorsitz von Richter Gerhard Stockert war es wichtig, dass Naidoo persönlich zu der Verhandlung erscheint. Man will abklopfen, was die Referentin auf der einen und der Sänger auf der anderen Seite unter Antisemitismus verstehen.

Verschwörungstheorien, Lieder von Schmocks, Marionetten und Totschilds

Hier holt zunächst die Referentin weit aus und spricht von einer ideologischen Klammer, durch die die heterogene Szene der „Reichsbürger“ zusammengehalten werde. Diese Klammer sei kurz gefasst die „verschwörungsideologische Welterklärung“, dass „die Geschicke der Welt in den Händen einer kleinen Gruppe Mächtiger“ lägen. Ein Muster, dass man beispielsweise aus der antisemitischen Hetzschrift „Die Protokolle der Weisen von Zion“ kennt.

Naidoo hatte in der Vergangenheit Reichsbürger-Theorien öffentlich propagiert. Zu diesem Potpourri gehört unter anderem, dass Deutschland ein „besetztes Land“ sei, „noch keinen Friedensvertrag“ habe und „dementsprechend auch kein echtes Land und nicht frei“ sei. Bekannt geworden ist auch ein etwas wirr geratener Auftritt Naidoos bei einer „Montagsmahnwache“.

In seinem Lied „Raus aus dem Reichstag“ trällert Naidoo beispielsweise Folgendes:

„Wie die Jungs von der Keinherzbank, die mit unserer Kohle zocken. Ihr wart sehr, sehr böse und steht bepisst in euren Socken. Baron Totschild gibt den Ton an und er scheißt auf euch Gockel. Der Schmock ist’n Fuchs und ihr seid nur Trottel.“

Totschild ist eine Anspielung auf die jüdische Bankiersfamilie Rothschild, Schmock ein jiddisches Schimpfwort.

Das seien bewusste Codes und Bilder, mit denen antisemitische Klischees bedient würden. Die Verschwörungstheorie, dass eine kleine Gruppe mächtiger Menschen hinter allem stecke, propagiere Naidoo auch in seinem Lied „Marionetten“, so die Referentin, die allerdings Wert darauf legt, dass es sich dabei um ihre persönliche Meinung handelt. Es gebe schließlich keine allgemeingültige Definition für „Antisemit“. Bei ihrem Vortrag sei Naidoo im Grunde kein Thema gewesen. „Ich wurde anschließend nach ihm gefragt und habe gesagt, was ich von ihm halte.“
„Mein Konzertmanager ist Jude.“

Naidoo hat – natürlich – eine etwas andere Sicht der Dinge. Antisemitismus, das sei, wenn man „aktiv Menschen mit semitischer Herkunft diffamiert“. Das habe er nie gemacht. Er habe immer Frieden und Liebe propagiert. Er habe viele Freunde jüdischen Glaubens, „mein Konzertmanager ist Jude“ und sein Sohn trage sogar einen hebräischen Namen.

Was er dann mit der Textzeile zu „Totschild“ gemeint habe, will Richter Stockert wissen. „Ich verfolge das Politische und mache mir dazu so meine Gedanken“, sagt Naidoo. Und die gieße er dann recht spontan in Liedtexte. Bei dem Lied „Raus aus dem Reichstag“ sei es um die Bankenkrise 2008 gegangen und darum, dass Gerhard Schröder als Berater zur Rothschild-Bank gegangen sei, sagt der Sänger. „Codes und Chiffren sind mir nicht bekannt.“ Es sei eine allgemeine Bankenkritik gewesen und wenn eine Bank eben den Rothschilds gehöre, dann könne er das auch sagen.
„…wollte die Familie Rothschild so ansprechen, dass sie es versteht.“

„Schmock“ sei natürlich ein Schimpfwort, sagt Naidoo zunächst, aber ein eher lustig gemeintes, das er manchmal auch zu Freunden sage. „Ich kenne mich mit der jiddischen Sprache aus und ich wollte die Familie Rothschild so ansprechen, dass sie es auch versteht.“ Als einer seiner Anwälte anschließend interveniert, schiebt Naidoo nach, dass er „Schmock“ keinesfalls als Schimpfwort habe verwenden wollen. Und generell, wendet Rechtsanwalt Wolf ein, sei das ja sowieso von der Kunstfreiheit gedeckt.

Generell schaltet sich Rechtsanwalt Wolf häufig in die Befragung durch das Gericht ein. Immer wieder wird um Zitate, die gerade eben gefallen sind, und deren Protokollierung gestritten. Was diese Fragen denn sollen, blafft Wolf irgendwann in Richtung Richterbank. „Ihr Mandant muss ja nichts dazu sagen, aber wir entscheiden, was wir fragen und was nicht“, gibt Richter Stockert zurück.

Doch Naidoo antwortet weiter. Bei dem Lied „Marionetten“ sei es ihm um Lobbyismus gegangen, Politiker gegangen, „die sich weniger dem Volk verpflichtet fühlen, sondern denen, die ihnen einflüstern“. Man könne da auch von Drahtziehern sprechen. „Das Wort gibt es ja auch.“ Er zeichnet von sich das Bild eines Sängers, der sich im Moment nicht mehr für das Politische interessiere. Er widme sich mehr lokalen Sachen, engagiere sich für ein Mehrgenerationenhaus, in dem vor allem Kinder mit Migrationshintergrund leben würden. Und aktuell habe man ein Musikprojekt mit Brothers Keepers gegen Rassismus gemacht. So geht es in die Verhandlungspause.
Gericht: „Antisemit“ ist Meinungsäußerung, aber…

Nach etwa 15 Minuten kommt die Kammer mit einer ersten Einschätzung zurück. „Die Parteien gehen von einer sehr unterschiedlichen Definition von Antisemitismus aus“, so Richter Stockert. Während die Beklagte ein „sehr hohes Abstraktionsniveau“ an den Tag lege, habe der Kläger eher eine alltägliche Definition. So oder so sei aber die Aussage der Referentin keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinungsäußerung, die zunächst dem grundgesetzlichem Schutz unterliege. Doch im konkreten Fall überwögen wohl Naidoos Persönlichkeitsrecht und die Kunstfreiheit. Ob man nicht doch bereit sei, nachzugeben und diese Aussage so für die Zukunft zu unterlassen?

Für Franziska Oster, Rechtsanwältin der Referentin, greift eine solche Unterlassung zu sehr in die Meinungsfreiheit ein. Meinungsäußerungen müssten nur unterlassen werden, wenn es sich um rein beleidigende Schmähkritik handle. Eine solche liege aber hier nicht vor, so Oster. „Es gibt mehrere Anknüpfungstatsachen, auf die sich meine Mandantin stützt. Sie darf diese Meinung vertreten.“
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #324 am: 17. Juli 2018, 09:43:45 »
Heute gibt es ein Urteil:


Zitat
Prozesse
Xavier Naidoo bekommt vor Gericht Recht

Vor dem Landgericht Regensburg wehrte sich der Sänger gegen Antisemitismusvorwürfe. Nun wurde das Urteil verkündet.

Regensburg.Die Antisemitismus-Vorwürfe gegen den deutschen Soulsänger Xavier Naidoo sind vom Tisch. Die Zivilkammer am Landgericht Regensburg gab am Dienstagmorgen der Klage des Mannheimer Musikers Recht. Dieser hatte wegen der Äußerung einer Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung geklagt, die vor Behördenvertretern in Straubing in einem Vortrag über die Reichsbürgerbewegung über Naidoo gesagt hatte: „Er ist Antisemit. Das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.“ Der Musiker selbst erschien nicht zur Urteilsverkündung vor Gericht.

Der Sänger Xavier Naidoo (46) wehrte sich mit einer Unterlassungsklage vor dem Landgericht Regensburg gegen Antisemitismus-Vorwürfe. Naidoo (Söhne Mannheims) berief sich in der Verhandlung vor drei Wochen nach Gerichtsangaben auf die Kunstfreiheit und betonte, dass er sich gegen Rassismus einsetze. Den Vorwurf antisemitischer Ressentiments wies er im Gerichtssaal zurück.

Bei einer Veranstaltung der Amadeu-Antonio-Stiftung im vergangenen Jahr in Straubing hatte eine Referentin vor Publikum gesagt: „Er ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar.“ Naidoo erwirkte daraufhin eine vorläufige Verfügung, dass diese Äußerung zu unterlassen sei. Das Gericht befasste sich in der Verhandlung mit der Auslegung des Wortes „Antisemitismus“. Die Beklagte bekräftigte ihren Standpunkt, wonach Naidoo in seinen Liedtexten auch antisemitische Codes und Chiffren verwende. Diese seien ihm nicht bekannt, hielt der Musiker dagegen.

https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/xavier-naidoo-bekommt-vor-gericht-recht-21179-art1670821.html
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #325 am: 17. Juli 2018, 10:19:16 »
Zitat
Prozesse
...Die Antisemitismus-Vorwürfe gegen den deutschen Soulsänger Xavier Naidoo sind vom Tisch...

Nö.
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #326 am: 17. Juli 2018, 10:24:48 »
Na, ja, die nächste Klage ist programmiert.

Sie bezeichnen ihn als "Sänger".

Ob er das auf sich sitzen läßt?

 ;D

_____________________________________

Der Spiegel schreibt es deutlicher:

Zitat
Der Sänger Xavier Naidoo hat sich vor Gericht erfolgreich gegen Antisemitismus-Vorwürfe gewehrt. Das Landgericht Regensburg untersagte es einer Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung , den Sänger als Antisemiten zu bezeichnen. Die Frau habe diesen Vorwurf nicht ausreichend belegen können, sagte Richterin Barbara Pöschl bei der Urteilsverlesung.

Die Referentin hatte im vergangenen Jahr bei einer Veranstaltung im bayerischen in Straubing vor Publikum gesagt: "Er ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar." Die Stiftung setzt sich gegen Rechtsextremismus ein.

http://www.spiegel.de/kultur/musik/xavier-naidoo-darf-nicht-antisemit-genannt-werden-a-1218816.html
« Letzte Änderung: 17. Juli 2018, 10:32:43 von Reichsschlafschaf »
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #327 am: 17. Juli 2018, 10:38:32 »
Na, ja, die nächste Klage ist programmiert.

Sie bezeichnen ihn als "Sänger".

Ob er das auf sich sitzen läßt?

 ;D

Ganz sicher nicht. Er will doch "Heulboje" genannt werden.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #328 am: 17. Juli 2018, 11:24:57 »
Er will doch "Heulboje" genannt werden.

Nicht Musikant?
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Der viereckige Trompeter

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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #329 am: 17. Juli 2018, 13:17:27 »
Tu mir mit diesem Vergleich bitte nicht die Musikanten beleidigen!  :naughty:
 
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