Autor Thema: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014  (Gelesen 59792 mal)

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Offline Anti Reisdepp

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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #60 am: 11. November 2014, 04:25:17 »
Danke für die ausführlichen Antworten! Wenn er sich so verhält wie in Neustadt, dann wohl ohne Bewährung. Gibt es eigentlich schon eine königliche Rechtschutzversicherung? Wär doch DIE Idee ..etwas großes ist in Pla..nein lassen wir das  :facepalm:
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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #61 am: 11. November 2014, 06:44:36 »
Der Einzelrichter am Amtsgericht darf auf maximal 2 Jahre Freiheitsstrafe erkennen.

Nein, die Begrenzung der Strafgewalt nach § 24 Abs. 2 GVG (4 Jahre) gilt für das gesamte Amtsgericht, also sowohl für den Strafrichter (Einzelrichter, wie im Fall Fitzek) als auch für das Schöffengericht. Auch der Strafrichter kann also auf bis zu 4 Jahre erkennen.

Aus § 25 Nr. 2 GVG folgt lediglich, dass der Strafrichter zuständig ist, wenn zum Zeitpunkt der Eröffnung des Hauptverfahrens mit einer Strafe von nicht mehr als 2 Jahren zu rechnen ist. Stellt sich aber dann während der Hauptverhandlung heraus, dass mehr als 2 Jahre angemessen sind, kann darauf auch der Strafrichter erkennen.

(vgl. Barthe in Karlsruher Kommentar, 7. Auflage, § 24 GVG, Rn. 3 und § 25 GVG, Rn. 5)

Was wir also bislang nur wissen ist, dass man bei Eröffnung der Hauptverhandlung davon ausgegangen ist, dass jedenfalls nicht mehr als zwei Jahre rauskommen.
 
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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #62 am: 11. November 2014, 09:29:02 »
Du weißt schon das man zu jedem Arzt, Zahnarzt, etc etc gehen kann und das von der DG bezahlt wird?
Der Unterschied zu anderen ist daß Dinge wie Homöopathie auch Standard mäßig bezahlt werden.

Sorry aber das ist falsch.
Die DG zahlt nur ENGEL! Die meisten RICHTIGEN Ärtze werden das wohl nicht akzeptieren :D

Zudem reden ja alle im KRD davon das sämtliche Einnahmen der DG "Gewinn" sind. Da werden keine Rücklagen gebildet um teurere Behandlungen zu bezahlen.
Ich weiß ein "erwachsener" Mensch lässt sich das nicht gerne sagen, aber sei mal nicht so kindisch und komm mit Argumenten wie "ich kenne eine Person die hatte nie Probleme".
Andersrum wird ein Schuh draus - es sind viele Fälle bekannt in dennen "Kunden" der NDGK große Probleme hatten...

Das ist ein schönes Beispiel für meine Aussage weier oben, das hier viele einfach nur hatten wollen. Du hast null Komma null Ahnung davon. Außer Hören sagen und Tv Berichte und Behauptest einfach etwas. Willst Du mir also sagen das mein Kumpel sich das nur einbildet, das seine Rechnungen in Euro bezahlt werden?

Auch sagen sie in Videos das alle ÜBERSCHÜSSE Gewinn sind...
 

Müllmann

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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #63 am: 11. November 2014, 09:55:18 »
Der Einzelrichter am Amtsgericht darf auf maximal 2 Jahre Freiheitsstrafe erkennen.

Nein, die Begrenzung der Strafgewalt nach § 24 Abs. 2 GVG (4 Jahre) gilt für das gesamte Amtsgericht, also sowohl für den Strafrichter (Einzelrichter, wie im Fall Fitzek) als auch für das Schöffengericht. Auch der Strafrichter kann also auf bis zu 4 Jahre erkennen.

Aus § 25 Nr. 2 GVG folgt lediglich, dass der Strafrichter zuständig ist, wenn zum Zeitpunkt der Eröffnung des Hauptverfahrens mit einer Strafe von nicht mehr als 2 Jahren zu rechnen ist. Stellt sich aber dann während der Hauptverhandlung heraus, dass mehr als 2 Jahre angemessen sind, kann darauf auch der Strafrichter erkennen.

(vgl. Barthe in Karlsruher Kommentar, 7. Auflage, § 24 GVG, Rn. 3 und § 25 GVG, Rn. 5)

Was wir also bislang nur wissen ist, dass man bei Eröffnung der Hauptverhandlung davon ausgegangen ist, dass jedenfalls nicht mehr als zwei Jahre rauskommen.

Danke für die Richtigstellung. Kmmt davon, wenn man sowas abends im Bett schreibt ohne vorher nochmal ins Gesetz zu gucken.
 
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Offline Arkana

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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #64 am: 11. November 2014, 09:56:50 »
Zitat
Dein "die NDGK bzw. DG" macht dich eigentlich zu einem Zeugen für den Prozess am Donnerstag. :) Fitzek hat gegenüber der BaFin nämlich bestritten, dass er Personen von der einen in die andere Kasse geschleust hat.

Ich habe nie gesagt das Fitzek irgendwelche Leute "geschleust" hat. Ich kann auch nur berichten was mir erzählt wurde.
Also macht mich das auch nicht zu einem Zeugen.
 

Müllmann

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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #65 am: 11. November 2014, 09:58:24 »
Auch sagen sie in Videos das alle ÜBERSCHÜSSE Gewinn sind...

Das ist ein Trugschluß. Weil von den Überschüssen auch noch Rücklagen für die nachfolgenden Jahre gebildet werden sollten (jedenfalls bei einer vernünftigen Kasse). Die Rücklagen sind für schwere Fälle. Außerdem werden die Mitglieder der Kasse älter und damit steigen auch die Aufwendungen für medizinische Leistungen.

Diese Aussage ist einer der Hauptgründe, warum wir die NDGK/DG für ein nicht tragfähiges Konzept halten.
 

Offline Das Chaos

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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #66 am: 11. November 2014, 10:01:06 »

Freiheitsstrafen zwischen 1 und 2 Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn besondere Gründe dafür sprechen.


Es sprechen Gründe dagegen. Die Bewährung bei mehr als zwei Jahren Haft wird regelmäßig nur bei Erstverbüßern gewährt. König Fitzek aber wurde 2009 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
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Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Ferkel

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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #67 am: 11. November 2014, 10:02:46 »
Willst Du mir also sagen das mein Kumpel sich das nur einbildet, das seine Rechnungen in Euro bezahlt werden?

Wenn er uns so eine Rechnung zeigt, mit geschwärzten Personalien/intimen Informationen, entschuldigen wir uns öffentlich und schreiben eine Klarstellung.
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline vollstrecker

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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #68 am: 11. November 2014, 10:04:50 »

Freiheitsstrafen zwischen 1 und 2 Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn besondere Gründe dafür sprechen.


Es sprechen Gründe dagegen. Die Bewährung bei mehr als zwei Jahren Haft wird regelmäßig nur bei Erstverbüßern gewährt. König Fitzek aber wurde 2009 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Bei mehr als zwei Jahren gibt es keine Bewährung.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #69 am: 11. November 2014, 10:29:34 »
Willst Du mir also sagen das mein Kumpel sich das nur einbildet, das seine Rechnungen in Euro bezahlt werden?

Wenn er uns so eine Rechnung zeigt, mit geschwärzten Personalien/intimen Informationen, entschuldigen wir uns öffentlich und schreiben eine Klarstellung.

Eine Rechnung des Arztes  alleine ist kein Beweis, die bekommt man als Privatpatient sowieso.  Es müsste schon nachgewiesen werden, dass Peters 'Gesundheitskasse' auch tatsächlich die Rechnung bezahlt hat.
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Offline BlueOcean

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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #70 am: 11. November 2014, 10:40:45 »
Das ist ein schönes Beispiel für meine Aussage weier oben, das hier viele einfach nur hatten wollen. Du hast null Komma null Ahnung davon. Außer Hören sagen und Tv Berichte und Behauptest einfach etwas. Willst Du mir also sagen das mein Kumpel sich das nur einbildet, das seine Rechnungen in Euro bezahlt werden?

Wieso "haten"? Ich glaube deiner Beschreibung. Aber Fitzek & Co beteuern nun einmal öffentlich das Gegenteil. Und das haben sie auch in ihre neuen Verträge geschrieben. Daher wären deine Aussage und etwaige Belege vor Gericht wirklich wertvoll. Sie beweisen, dass Fitzek bewusst lügt.

Aber auf die Frage womit die Gurkentruppe einen kostspieligen Versicherungsfall bezahlen soll, sehe ich weiter keine Antwort. Es ist doch vorsätzlicher Betrug jemand zu "versichern" wenn man in einem richtigen Versicherungsfall überhaupt nicht leisten kann.

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Offline Das Chaos

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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #71 am: 11. November 2014, 10:41:23 »

Freiheitsstrafen zwischen 1 und 2 Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn besondere Gründe dafür sprechen.


Es sprechen Gründe dagegen. Die Bewährung bei mehr als zwei Jahren Haft wird regelmäßig nur bei Erstverbüßern gewährt. König Fitzek aber wurde 2009 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Bei mehr als zwei Jahren gibt es keine Bewährung.

Ups! Richtig! Offensichtliches Schreibversehen. Recte: mehr als 1 Jahr.
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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #72 am: 11. November 2014, 10:47:29 »
Willst Du mir also sagen das mein Kumpel sich das nur einbildet, das seine Rechnungen in Euro bezahlt werden?
....

Es gibt wenigstens 3 Möglichkeiten:

1. Du lügst
2. Dein Kumpel lügt
3. Dein Kumpel hat Glück gehabt:
Ich weiß nicht, ob es schon mal da war, ich kannte es noch nicht.
http://recentr.com/2013/07/konig-fitzek-haut-weiter-auf-die-tasten-gegen-bafin-und-gerichte/
Zitat
Die Unterstützungsleistungen werden dahingehend “eingeschränkt”, dass der Kunde keinerlei Rechtsanspruch auf Unterstützungsleistungen hat! Man soll wohl auf das Wort von Fitzek vertrauen. Unterschrieben ist der Brief an die BaFin mit “Peter” und dem Titel “Imperator Fiduziar”.

Im Anhang mitgeliefert ist ein Schreiben der Fitzek’schen Gesndheitskasse an die Betreuerin und diplomierte Rechtspflegerin einer anscheinend psychisch erkrankten Kundin der NDGK. Die Betreuerin will Geld von der NDGK für die Begleichung offener Krankenhausrechnungen von über 20.000€. Die Patientin hatte tatsächlich Beiträge an Fitzeks Kasse im Umfang von mehreren Tausend Euro bezahlt, monatlich stolze 273,95€. Die NDGK kontert, dass Behandlungen über 1000€ vorab gemeldet und “abgesprochen” gehört hätten und dass Psychotherapiebehandlungen der Kunden von vorneherein ausgeschlossen waren. Was aber wenn die Anwältin diese Ausschlussklausel für ungültig erklärt und ein Gericht ihr Recht gibt? Dann müsste Fitzek vielleicht zahlen. Die BaFin warnt ihn regelmäßig, dass er persönlich hafte für jeden einzelnen Vertrag.
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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #73 am: 11. November 2014, 10:49:52 »
Zitat
Dein "die NDGK bzw. DG" macht dich eigentlich zu einem Zeugen für den Prozess am Donnerstag. :) Fitzek hat gegenüber der BaFin nämlich bestritten, dass er Personen von der einen in die andere Kasse geschleust hat.

Ich habe nie gesagt das Fitzek irgendwelche Leute "geschleust" hat. Ich kann auch nur berichten was mir erzählt wurde.
Also macht mich das auch nicht zu einem Zeugen.

Doch doch, als Zeuge kannst du dann bekunden, dass dir etwas Bestimmtes berichtet wurde. Das wäre kein ungewöhnlicher Vorgang.
 

Offline Arkana

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Re: Gerichtsverhandlung am 13.November 2014
« Antwort #74 am: 11. November 2014, 10:52:11 »
Zitat
Es gibt wenigstens 3 Möglichkeiten:

1. Du lügst
2. Dein Kumpel lügt
3. Dein Kumpel hat Glück gehabt:


4. Du liegst falsch mit deiner Einschätzung.
Halt, nein das kann nicht sein - du liegst immer richtig.  :clap:



Zitat
Doch doch, als Zeuge kannst du dann bekunden, dass dir etwas Bestimmtes berichtet wurde. Das wäre kein ungewöhnlicher Vorgang.
Das ist mir auch klar.  :) Nur hat niemand zu mir gesagt das Fitzek irgendwelche Menschen "schleust". Nur weil jemand freiwillig wechselt, meines Wissens eigenmotiviert, hat das noch lange nichts mit Fitzek zu tun.

Außerdem möchte ich mit Gerichten so wenig wie möglich zu tun haben.  :hand:
« Letzte Änderung: 11. November 2014, 10:54:40 von Arkana »