... dass die Tat von Fitzek mit Freiheitstrafe bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bedroht ist. Ich kann mich aber erinnern, dass hier im Forum mal die Rede von maximal 2 Jahren war. Was stimmt denn nun? Was kann da maximal rauskommen, wenn Peterchen "gewinnt*"?
*neudeutsch für verlieren
Der Strafrahmen für die ihm vorgeworfene Tat beträgt tatsächlich bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. Allerdings haben wir in Deutschland verschiedene Gerichte, die in der maximalen Strafhöhe beschränkt sind.
Der Einzelrichter am Amtsgericht darf auf maximal 2 Jahre Freiheitsstrafe erkennen.
Das Schöffengericht am Amtsgericht darf auf maxinal 4 Jahre Freiheitsstrafe erkennen.
Alle Taten mit einer höheren Straferwartung werden vor der Großen Strafkammer am Landgericht verhandelt.
Die Höhe der Strafe soll tat- und schuldangemessen sein. Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr werden zur Bewährung ausgesetzt, außer es sprechen besondere Gründe dagegen. Freiheitsstrafen zwischen 1 und 2 Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn besondere Gründe dafür sprechen.
Die Staatsanwaltschaft bewertet die Schwere einer Tat und erhebt dann Anklage vor dem Gericht zu dessen Strafrahmen die beabsichtigte Freiheitsstrafe passt. Vorliegend geht es um ein sehr kleines Versicherungs"unternehmen", daher beabsichtigt die Staatsanwaltschaft wohl den Strafrahmen nicht einmal zur Hälfte auszunutzen und hat Klage zum Einzelrichter am Amtsgericht erhoben.
Wenn der Richter der Meinung ist, dass der ihn zur Verfügung stehende Strafrahnen nicht ausreicht, dann kann er die Vorlage bei einem höheren Gericht beschließen.
Mit der derzeit erhobenen Anklage sind aber mehr als 2 Jahre Freiheitsstrafe nicht drin.
Ich persönlich rechne mit einem Urteil zwischen 1 und 1,5 Jahre. Bewährung kommt darauf an, wie Peter vor Gericht auftreten wird. Spielt aber keine Rolle, da sicher der Instanzenweg bis zum Oberlandesgericht voll ausgeschöpft werden wird und bis dahin der König auch nicht einsitzen wird.
Von daher werden die Königstreuen das so oder so als Sieg feiern, weil ihnen ihr Guru vorerst erhalten bleibt.