Autor Thema: http://newstopaktuell.wordpress.com/  (Gelesen 133901 mal)

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Offline Pantotheus

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Welche Art von Straftat könnte der ICC denn hier verfolgen? Völkermord ist es sicher nicht, denn von Toten sprechen ja nicht mal die Mimimi-Schreier selbst.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit? Dürfte hier wohl auch nur schwer zu belegen sein.
Was bleibt somit?
Heureka! Natürlich müssen es Kriegsverbrechen sein! Denn Deutschland ist ja kein Staat, sondern ein besetztes Land, und alle "Behörden" handeln somit nur nach Besatzungsrecht, HLKO usw. Somit ist dann gleich alles, was sie verbocken, ein "Kriegsverbrechen". Das nenn' ich mal Folgerichtigkeit!
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline kairo

Muss man nicht ein souveräner Staat sein, um Krieg führen zu können?

Denen fällt gar nicht auf, dass vor dem IStGH nur Personen angeklagt werden können. Verklagen kann man da auch keinen, weil es ein Strafgericht ist.
 

Müllmann

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Welche Art von Straftat könnte der ICC denn hier verfolgen? Völkermord ist es sicher nicht, denn von Toten sprechen ja nicht mal die Mimimi-Schreier selbst.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit?

Das führen unsere Kunden in der Tat gerne an. Weiterhin beliebt ist Plünderung und bei Selbstverwaltern tatsächlich auch Völkermord. Der Selbstverwalter ist ja sein Staatsvolk in Persona. Und durch die Plünderung der Wordmarke wird ihm die wirtschaftliche Existenz und damit die Lebensgrundlage genommen (Mario nennt das gerne Geschäfts-Euthanasie). Und wenn dem Selbstverwalter die Lebensgrundlage genommen wird, dann wird sein gesamtes Staatsvolk ausgelöscht und somit ist es Völkermord. Ganz wichtig, weil Völkermord verjährt nicht. Wenn also der Stillstand der Rechtspflege aufgehoben ist (kurz bevor die Hölle zufriert), dann kann das noch verfolgt werden.  :banghead:
 

Offline David Aaronson

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Welche Art von Straftat könnte der ICC denn hier verfolgen?

Dahingehend wird Langer heute konkret:

https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/04/09/lacherliche-beschuldigungen-von-gerichtsfirmen-und-scheinstaatsanwaltschaften/

Die Staatsanwaltschaft München I hat offenbar Ermittlungen gegen eine seiner Klientinnen Leserinnen wegen versuchter Erpressung eingeleitet. Er brüstet sich damit, dass das auf den Einsatz seines Musterschreibens (https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/03/12/behordenwillkur-so-setzen-sie-sich-erfolgreich-zur-wehr/) zurückzuführen sei. Jetzt gelte es, "alle Register zu ziehen". Neben der "Anwendung des privaten Pfandrechts" (er erklärt nicht, wie man das umsetzen soll) gegen den Staatsanwalt, die Gerichtsvollzieherin (in Höhe von 500k€ pro Person) und die Staatsanwaltschaft insgesamt (5 Millionen), soll die gute Frau jetzt auch unbedingt nach Den Haag gehen.

Die Anzeige soll sich keineswegs auf's römische Statut beziehen, sondern auf StGB und HLKO.

Spoiler
Kommen wir nun zu den Klagepunkten. Als da hätten wir:

Urkundenfälschung § 267 StGB: Gebrauch von gefälschten Urkunden. Der Versuch ist strafbar.

Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB: Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde.

Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB: Die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung ist strafbar.

Betrug § 263 StGB: Verschaffung von Vermögensvorteilen durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar.

Feststellung der Erschwernis der Tatvorwürfe, da Mitarbeiter eines Scheinamtes oder einer Scheinbehörde rechtlich geschult sind.

Daraus ergeben sich:

.– vorsätzlicher Betrug
– vorsätzliche Täuschung
– vorsätzliche Amtsanmaßung
– vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
– vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
– Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
– vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung § 81 und § 82 StGB  …(Hochverrat)
— vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB
— vorsätzlicher Verstoß gegen Völkerrecht (§ 46 HLKO).
[close]

Die Liste kommt in jedem zweiten Blog-Beitrag zum Einsatz. Da ihm durch das Schreiben der Staatsanwaltschaft jetzt auch § 253 StGB bekannt gemacht wurde, soll der auch noch obendrauf gepackt werden (offenbar hatte er keine Zeit, ihn in die Liste einzupflegen).
 

Offline Pantotheus

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Upps, da scheint aber einer sehr stolz auf sich und seine Leistung zu sein. Ganz anders sieht das aber offenbar die Staatsanwaltschaft in Bayern: Dort weht offenbar ein etwas kräftigerer Wind als anderswo. Das bedeutet: Man nimmt die ausgesprochenen Drohungen ernst und geht dagegen vor. Mal sehen, was daraus wird, ob die Angeklagte am Ende in einem "Scheingefängnis" landet.
Nun könnte das ja mal eine Warnung für den umtriebigen Blogger sein, aber er scheint sich jetzt erst recht herausgefordert zu sehen, noch krasser zu werden. Ob vielleicht auch mal eine Staatsanwaltschaft auf ihn aufmerksam wird?
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Offline teobald.tiger

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Ob es am Wetter liegt? Unsere Reichsdödel wollen offenbar alle den Sommer über Urlaub auf Staatskosten machen?  :scratch:
Die gute Frau, die jetzt die Anzeige am Hals hat, scheint ja mit langer schon länger/tiefer befreundet zu sein:

Zitat
...da wir das Musterschreiben einigen Leserinnen und Lesern bereits Monate vor Veröffentlichung per e-mail zur Verfügung stellten.
(aus den Kommentaren)

Da Langer selber wohl auf der "Frühwaldschiene" rumeiert - mit Kaisers und Preussen hat er es nicht so, was einige seiner Leser/Kommentatoren auch zu spüren bekommen - glaubt er ja auch, ganz mutig sein zu können:

Zitat
Wir haben abschließend noch eine Frage an Nötzels Manfred:
Wollen Sie uns nicht mal verklagen? So wegen übler Nachrede, Verleumdung, Rufschädigung oder sowas?
Wir erscheinen auch garantiert (mit drei Kameras) zu dem, was in Ihren Kreisen “Gerichtsverhandlung” und in unseren Kreisen FARCE genannt wird. :-)

Vielleicht hat er ja den Prozess vom "Schneider" in Jena mitbekommen... Der Staatsanwalt in München scheint da aber schon ein wenig energischer (und mit mehr Prozesserfahrung) gesegnet zu sein? Ob der NTA kennt?  >:D


Übrigens: Vorgestern hatte ich einen mittleren Lachanfall:
Der Langer verarbeitet ja gerne uralte Sachen, die ihm seine Kumpels zuschicken. Vorgestern war zB. die schon ziemlich bekannte Fälschung aus Stuttgart an der Reihe. Während es bisher noch als "Antwort" der US Militärverwaltung in Deutschland gehandelt wurde, ist es bei NTA nun zum Brief einer NGO verkommen.  :facepalm:
https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/04/08/zwangsversteigerungen-waren-und-sind-absolut-illegal/
Das Original ist wohl erstmals beim braunen Imker aufgetaucht - war dem Langer wohl selber nicht ganz "geheuer", weshalb er wohl jetzt eine NGO daraus gebastelt hat. Immerhin hat er die ja bei Tante Google gefunden...  :facepalm:
Da stellt sich dem unbedarften Leser natürlich die Frage, welche Relevanz dann ein solches Schreiben noch hat? Bei NTA (in den Kommentaren) liest es sich dann ungefähr so:

Zitat
Guten Tag Frauen und Männer von News Topaktuel,
wurde dieses Schreiben auf Echtheit geprüft?


News Top-Aktuell:
Unnötig. Es ist offensichtlich, dass es sich um bedrucktes Papier handelt. Muss also echt sein.
Ob das Dokument nun “echt” oder “nicht echt” ist, spielt im Übrigen überhaupt keine Rolle. Allein der Inhalt des Dokumentes ist entscheidend, denn der muss korrekt sein, was man nachprüfen kann. Wir haben es nachgeprüft, und der Inhalt ist korrekt.

Demnächst findet Langer sicher auch nen Brief, indem behauptet wird, die Erde sei ne Scheibe! Und da das für Langer dann "korrekt" ist, ist die Erde dann auch eine! Notfalls klopft er sie eben platt...  :doh:
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Offline David Aaronson

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Das ist schon äußerst skurril. Immer wenn nur das Wort "Meinung" in den Kommentaren erwähnt wird, geht er an die Decke und erklärt, dass er keine Meinung hätte, sondern nur Fakten und Tatsachen präsentieren würde. Das geht dann eben inzwischen so weit, dass er seine eigenen Aussagen für erschöpfende Beweismittel hält. Er benutzt diese Logik auch nicht einfach nur, um Diskussionen zu beenden, sondern ist überzeugt davon, dass ihm das auch jemand abkauft. In einer realen Umgebung (Familie, Bekannten-, Freundes- oder gar Kollegenkreis) würde das natürlich nicht funktionieren und zu völliger Ausgrenzung führen - was wahrscheinlich genau das ist, was ihm in der Vergangenheit häufig widerfahren ist.

Derzeit ist er wohl auf einem solchen Höhenflug, dass er sich scheinbar wirklich wünscht, vor Gericht zu landen, weil er meint, da alle in Grund und Boden quasseln zu können und mit neuem Material für seinen Blog nach Hause fahren kann. Schuld an dem Größenwahn ist wahrscheinlich das vergleichsweise hohe Maß an Aufmerksamkeit, das ihm der RD-Quatsch eingebracht hat. Auf den Mist, den er sonst so geschrieben hat, hat kaum jemand reagiert.
 

Offline teobald.tiger

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Kennyboy arbeite sich an allen "reichstypischen" Märchen ab:

- keine Steuern bezahlen (Einkommens-; Mehrwert/Umsatz-; Grund-; KFZ-; oder Lohnsteuer*)
- keinen Führerschein, KFZ Papiere
- keine Rundfunkgebühren
- Gerichtsvollzieher wieder "loswerden"...

Wie schon berichtet, klappt es leider überhaupt nicht! Trotzt Haager Landgericht (oder sooo). Schuld aber sind natürlich immer die anderen! Besonders wenn die sich "wundern" das dann eben mal ein Bankkonto gepfändet ähh geplündert wurde.  :dance:
Aber Ken ist ja felsenfest davon überzeugt, das (durch ihn) immer mehr Menschen "aufwachen" und deshalb das böse System demnächst (ganz bestimmt) zusammenbricht! Leider hat er sich wohl noch keine Gedanken gemacht, wer dann seine Miete, Unterhalt und Webserver bezahlen soll...

Heute versucht es Ken mal mit der berühmten "Postzustellung" - die scheint ihn auch böse zu ärgern:
https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/04/13/weitere-kuriositaten-aus-dem-scheinamterkabinett/

Dank seiner überragenden juristischen Kenntnisse ist er nämlich felsenfest davon überzeugt, das man solche Briefe einfach nur wieder zurückschicken muss und dann damit fein raus ist! Die Bedeutung einer solchen Zustellung hat er offensichtlich nicht erfasst! und wohl auch einiger seiner Leser noch weniger!  :facepalm:
Und so argumentiert er ungefähr wie ein Dreijähriger: Wenn ich den Brief nicht gesehen habe, gibt es ihn auch nicht! Und ungefähr genauso erstaunt (und mit grössen Augen) wird er dann staunen, wenn er feststellen muss, das es die bösen Ämter überhaupt nicht interessiert! Und die sich auch nicht für ne (geliebte) verblichene Landkriegsordnung interessieren...

Zitat
Wenn der äußere Umschlag vom Empfänger geöffnet ist, soll ihm das wohl suggerieren, dass er nun die Förmliche Zustellung geöffnet hätte, die in dem anderen Umschlag schlummert. So blöd ist allerdings nicht ´mal Nachbars Katze, um auf sowas ´reinzufallen.

(btw was bitte suchen da eigentlich die Apostrophs vor und nach der Katze???)
Tja, Nachbars Katze ist wahrscheinlich so schlau, sich schnellsten einvernehmlich mit der betreffenden Behörde zu einigen was man offensichtlich von Ken nicht sagen kann... der sucht ja seit Monaten:

Zitat
Solche Leute BETTELN doch geradezu darum, vor die höchsten Gerichte gezerrt zu werden und diesem Wunsch sollte man unbedingt nachkommen.

nach einem solchen! Die schweiz scheint unterdessen ausgeschieden, den russen traut er wohl nicht und Den Haag? tja: Angeblich liegen ja seit knapp 20 Jahren stapelweise dort Anzeigen... Und noch niemanden ist aufgefallen, das es KEINE einzige Entscheidung gibt...  :scratch:


(*Einer seine NTA Leser war wohl tatsächlich beim Chef!  :doh: Der wollte aber nicht - Kens Antwort: Kündigen...)
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Offline Dete

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Heute versucht es Ken mal mit der berühmten "Postzustellung" - die scheint ihn auch böse zu ärgern:
https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/04/13/weitere-kuriositaten-aus-dem-scheinamterkabinett/

Seine Artikel sind ja einfach nur wild zusammenkopierter Reichsdeppen-Schwachsin. :clap:
Gut, sie suggerieren noch einen Hauch von "Fachwissen", seine Kommentare sind aber wie immer die reine intellektuelle Bankrotterklärung.

Zitat
Sonja Burkl-Haas sagt:
13. April 2015 um 13:47
Hallo, ist natürlich alles richtig, was Sie schreiben, aber “es rappelt im Karton”, nämlich in Den Haag??? Wann denn? In 30 Jahren?

Zitat
News Top-Aktuell:

Über den Zeitpunkt liegen uns leider keine Informationen vor. Das kann pro Einzelfall bestenfalls aus Den Haag beantwortet werden.

Ihr schreibt selber, dass dort inzwischen Tausende Klageschriften der Deutschen vorliegen, inzwischen ist aber das Geld gepfändet und mit Miete bezahlen sieht´s so lange schlecht aus! LG

Zitat
News Top-Aktuell:

Wir haben Ihnen bereits mitgteilt, was bei einer Pfändung zu tun ist.

Liebe Grüße auch an Sie, von:

News Top-Aktuell

Ja, in Den Haag klagen.  :facepalm:

Gruß Dete
 
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Offline Dete

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Ach ja, eine Kleinigkeit fällt mir dazu noch auf.

Er beantwortete untere Frage mit:

Zitat
Thomas sagt:
13. April 2015 um 12:46
Wie GENAU sieht denn eine “rechtskonforme Zustellung” bzw. Form aus?

Zitat
News Top-Aktuell:

Die sieht so aus: Persönliche Übergabe an den Adressaten durch eine beamtete Person.

Später…

Zitat
News Top-Aktuell:

Ja. Das haben wir uns ebenfalls gefragt, und die Antwort lautet: Niemand hat “die” dazu berechtigt und “die” sind auch nicht dazu berechtigt, weil es hierzulande keine Beamten gibt.

Na super! Was haben die bloß gegen unser System? Das ist doch spitze.
Was haben wir bis jetzt von NTA gelernt? Na? Weiß mal wieder keiner.  >:D

Also, wir leben im coolsten und genialstem System welches jemals in der Menschheitsgeschichte Scheinmacht erlangt hat. Es ist pure Anarchie, ohne die lästigen, oftmals gesundheitsgefährdenden Aspekte eines "Failed State" erleben zu müssen.

KFZ-Steuer? Buaahhh, Quatsch, Schilder runter und ab dafür!
Steuern im allgemeinen, warum den Nur? Es gibt doch gar keine Finanzbeamten.
Pfändungen? Wie denn, ohne rechtskonforme Zustellung? Die Polizei, die alte Wortmarke, kann mir mal gar nichts.

Scheingerichte, Scheinjustiz, HaHa! Scheinbeamte, Scheingewalt, Haha!
Scheinvollstrecker, Scheingesetze, HaHa! Scheingebildet, Scheinegal, Haha!
Scheinanstalten, Scheinbestraft, Haha!
Scheingesund und Scheinreal, dass ist nicht mehr unsere Qual!

Ja @tobias-vom-rias … Ich nehme ja meine Medikamente... :-[

Gruß Dete
« Letzte Änderung: 13. April 2015, 20:32:56 von Dete »
 

Offline BlueOcean

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Das ist das Elend mit dem Internet. Früher konnte man ansprechbare Verwirrte durchaus mit dem Hinweis irritieren, dass doch merkwürdig sei, wenn sie ganz allein die reine Wahrheit wüssten und alle anderen es doch anders sähen. Da hat manchmal die Logik des "wenn mir alle irre erscheinen, bin vielleicht doch ich der Irre" gegriffen und der eigenen Einsicht geholfen.

Seit dem Internet ist das Argument stumpf geworden und dreht sich eher gegen den, der es noch einzusetzen versucht. Denn egal wie irre und jenseitig man ist: Im Internet finden sich immer vermeintlich oder tatsächlich Gleichgesinnte. Für jeden noch so irren Wahnsinn dieser Welt...
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 
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Offline Dete

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Jaja, die ganzen Legionen der Dummheit haben das Internet besetzt.
Das ganze Internet?
Nein! Ein kleiner Bereich, das Sonnenstaatland, leistet Widerstand.

Und die Geschichten könnt ihr hier im Forum lesen…..

Gruß Dete
 
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Offline David Aaronson

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Im Kommentarbereich eines etwas älteren Beitrags tummeln sich einige Rechtsberatungsopfer (Klage wegen versuchter Nötigung, Kontopfändung, Spott). Ganz interessant dabei ist der Fall eines Führerscheinverlusts: Zumindest aus der Darstellung der Sachlage seinerseits (oder des berichtenden Bekannten) hätte er Argumente für seine Verteidigung gehabt, hat dann aber lieber die Richterin für ungültig erklärt.

Erster Kommentar mit den üblichen Anmerkungen von NTA:
Spoiler
Zitat
Günter sagt:   
8. April 2015 um 14:01   

Guten Tag liebes NTA-Team,
danke nochmal für euere genialen Infos.

Folgendes muß ich euch berichten! Heute morgen um 8:30Uhr war die Gerichtsverhandlung eines Freundes von mir wegen angeblicher Trunkenheitsfahrt!

Die guten Tipps von euch wurden zum Teil angewendet.Ich dachte der Freund wäre bestens vorbereitet.
Nun folgt wie es abging:

Als die (Schein)Richterin rein kam fragte(ich nenne ihn hier mal Karl) Karl: Ist das ein staatl.Gericht hier?,Richterin bejahte diese Frage und eröffnete sofort die Verhandlung(druckte Karl extra noch aus was er sagen sollte,Karl hat grad diesen Ausdruck vergessen) Ärgerlich empfand ich daß er nicht ganz gut vorbereitet war.

Zitat
    : News Top-Aktuell:

    Tja…

    Man kann den Menschen immer nur die tollen Werkzeuge in die Hand geben. Benutzen müssen die diese dann allerdings schon selbst, wozu ein wenig Übung, sprich Vorbereitung gehört, weil man nicht kann, was man nicht übt.

Nach Einsicht in den GVP hat er auch gefragt,da meinte die Richterin er darf ihn nach der Verhandlung sehen.

Zitat
    News Top-Aktuell:

    “Es wird keine Verhandlung geben, bevor ich nicht die GVP und ihre amtliche Legitimation, sowie Ihre Bestallungsurkunde gesehen haben. Und auch danach wird es keine Verhandlung geben, da ich Angestellte von Gerichtsfirmen nicht akzeptiere, die ohne hoheitsrechtliche Befugnisse Richter spielen. Mit anderen Worten: Ich lehen das hiesige sogenannte “Gericht” ausdrücklich ab. Ich bin heute nur hier erschienen, um einen Dokumentarfilm zu drehen. Mehr Gründe gibt ´s nicht für mein Erscheinen.”

    Das wäre die passende Antwort gewesen.

Weil sich der Polizist (nur einer von zwei sagte als Zeuge aus) verspätete war ne 20.minütige Pause.
Nach der Pause legte die Richterin dem Karl eine Kopie vom GVP vor.(Der GVP war sogar leserlich (nur mit Nachname)von den Richtern unterschrieben aber nichtmal ein Dienstsiegel war drauf).

Zitat
    News Top-Aktuell:

    Ja. Wie üblich. Sowas nennt man übrigens schlicht und ergreifend Urkundenfälschung.

Nach der Pause durfte Karl sich verteidigen anstatt da was zu sagen studierte er den GVP und sagte überhaupt nichts :-( .

Was der Polizist dann aussagte war eh voll gelogen,sogar die Richterin konnte seiner Aussage nicht folgen.

Zitat
    News Top-Aktuell:

    Also die Scheinrichterin, die hoheitsrechtlich unbefugte Angestellte einer Gerichtsfirma ist, konnte dem Polizeibeamtenschauspieler nicht folgen, der ebenfalls hoheitsrechtlich unbefugt ist. Wie niedlich. :-) Stünden wir vor einem sogenannten “Gericht”, dann würden wir aus dem Grinsen und Lachen wahrscheinlich gar nicht mehr ´rauskommen :-)

Karl fragte den Polizisten ob er sich ausweisen würde,im selben Zug fragte er auch die Richterin ob sie sich ausweisen würde. Beide meinten sie hätten es nicht nötig sich auszuweisen!

Zitat
    News Top-Aktuell:

    Es spielt gar keine Rolle, was diese beiden Schmierenkomödianten nötig oder nicht nötig haben. Wenn der “Karl” Legitimation verlangt, dann haben sich die Schauspieler zu legitimieren, was sie natürlich nicht können. :-) Da darf man dann auch nicht locker lassen, sondern muss darauf bestehen (auch 20 Mal, wenn ´s sein muss), dass sich diese Kasper zunächst als Beamte zu legitimieren haben, bevor überhaupt ´was läuft, also bevor man das Scheingericht ausdrücklich ablehnt.

    Könnte ja sonst jeder kommen, sich ´ne Halle mieten, ´ne schwarze Kutte überwerfen, eine Polizeiuniform vom Kostümverleih organisieren, und dann behaupten, man sei jetzt “Gericht”.

Nun es endete damit daß Karl verurteilt wurde.
(Karl ist während der ganzen Verhandlung gestanden)
Die Richterin war so daß sie Karl fast nie zu Wort kommen lies.

Zitat
    News Top-Aktuell:

    Wie bereits erwähnt: Weil man nicht kann, was man nicht übt. Das muss nämlich genau andersherum laufen: Richterschauspieler dürfen nicht sonderlich zu Wort kommen.

Doch es gibt ja euch :-)

Zitat
    News Top-Aktuell:

    Was nützt es, wenn sich die Menschen nicht vorbereiten?

Karl lies ihr folgende Unterlagen zukommen: Daß die Bereinigungsgesetze gültig sind,das bestätigte auch das Bundesministerium für Justiz, diesen Beweis legte er auch vor.

Euer Musterschreiben ist ja voll super. Von dem Musterschreiben wurden die AGBs etwas geändert.
Das mit der Legitimation vom Musterschreiben liessen wir weg.

Zitat
    News Top-Aktuell:

    Und warum wurde das mithin Wichtigste weggelassen?

Folgendes stand in dem Anschreiben am Anfang:

Sehr geehrte Frau …,
Ihr Angebot Freispruch werde ich natürlich annehmen.

Bitte lassen sie mir schnellsten meinen Führerschein bzw. Fahrerlaubnis zukommen!

Sollte ich meinen Führerschein / Fahrerlaubnis spätestens am 11.04.2015 nicht erhalten haben so treten automatisch meine nachfolgenden AGBs in Kraft!

Die AGBs noch so verändert, daß die Richterin pro Tag die der Führerschein verspätet ankommt 500.-bezahlen muß wenn der Karl ihr ne Rechnung sendet.

Karl war ja gut vorbereitet und gab erwähnte AGBs unterschrieben ab :-(

Zitat
    News Top-Aktuell:

    Offensichtlich war “Karl” nicht wirklich gut vorbereitet.

Nun meine Frage: Soll Karl in Berufung gehen?

Zitat
    News Top-Aktuell:

    Wozu? Will er den “Freispruch” nicht? Der ganze Quatsch ist doch sowieso nur eine Komödie ohne jegliche Rechtsgültigkeit, auf Kosten der noch immer unnötigerweise Steuern zahlenden Bevölkerung.

Oder der Richterin euer vollständiges Musterschreiben zukommen lassen. Über eueren Rat würde ich mich sehr freuen.

Zitat
    News Top-Aktuell:

    Das hätte er vor der sogenannten “Verhandlung” machen sollen. Jetzt ist das Ding ja gelaufen.

Ich wünsche euch noch eine schöne sonnige Restwoche!!!
Gruß Günter

Zitat
    News Top-Aktuell:

    Selbiges wünschen wir Ihnen auch, inklusive Gruß, von:

    News Top-Aktuell
[close]

Natürlich war der Typ selbst schuld, weil er sich zu schlecht auf's Vollquasseln des Gerichts vorbereitet hatte. Dann hätte er die Verhandlung platzen lassen - so wurde er verurteilt. Vielleicht gibt Langer demnächst Seminare.

Darauf folgt die Bitte einer Kommentatorin, den Fall weiter zu schildern. Diesmal wird der Text ausnahmsweise nicht von Langer zerpflückt:
Spoiler
Zitat
Günter sagt:   
10. April 2015 um 22:37   

Hallo Cora,
das mit Karl habe ich geschrieben.Karl hat keinen PC und kein Internet drum helfe ich ihm.Wie geschrieben wurde Karl verurteilt.Innerhalb einer Woche kann er Berufung einlegen.
Am besten ist es wenn ich Dir die ganze Geschichte erzähle.

Es begann so:(wir wohnen in ner Kleinstadt so ähnlich wie ein Dorf).Von der NTA-Seite druckte ich für den Karl die BRD-Lüge aus.(Karl las sie auch)Vor Karls Stammkneipe sah Karl daß die Polizei eine Personenkontrolle gemacht hatte.
Zu den Polizisten sagte er: Zeigt mir doch bitte eueren Amtsausweis doch sie stiegen ins Auto und fuhren davon.
4 oder 5 Tage später war Karl wieder in dieser Kneipe,er hatte Alkohol getrunken(Auto parkte vor Kneipe).

Als er seine Jacke aus dem Auto(Auto wollte er stehen lassen)holen wollte war plötzlich die Polizei da.
Karl wollte nochmal in die Kneipe.
Karl hatte die Kneipentür schon halb geöffnet da zog ihn die Polizei von der Tür weg und drückte ihn auf den Boden und mit Handschellen wurde er abgeführt.(Kneipengäste gibts als Zeugen auch ich war Zeuge)
Dann kam das Übliche: Blutabnahme,Führerscheinabnahme usw.
Die Polizisten waren die selben die Karl nach dem Amtsausweis fragte.Es war also die Rache der Polizisten weil er sie nachm Amtsausweis fragte.
Wir machten mit diesen Polizisten auch Termine aus um nochmal mit ihnen über diese Sache zu reden,doch sie waren zu abgemachten Terminen nicht mal da. :-(

Zuerst kam dann ein Schreiben von einem Ermittlungsrichter(Landgericht).Karl will seinen Führerschein ja schnell wieder. Also hat er den erwähnten Richter angeschrieben er solle sich doch als gesetzlicher Richter legitimeren,da der grad im Urlaub war schrieb ein Richter und eine Richterin zurück(sogar mit Nachname leserlich unterschrieben) Im Brief stand Widerspruch wurde abgelehnt.
Karl telefonierte dann dem einen Richter und fragte ihn wieso er sich nicht legitimiert,da sagte der Richter kleinlaut sie seien alle nur Bedienstete und zur Sache: mich geht das nichts mehr an der Fall wurde ans Amtsgericht weitergegeben.

Meine Idee war bei der Gerichtsverhandlung die Richterin als nicht gesetzliche Richterin auffliegen zu lassen.
So kam dann der Strafbefehl,gegen den wurde dann Einspruch eingelegt und so kams zur Verhandlung.
Was ich den NTA-Lesern sagen will.Das war eine sehr wichtige Erfahrung für mich(uns) und wir wehren uns weiter.

Es lohnt sich zu kämpfen.Wäre Karl vorbereitet gewesen wäre es bestimmt anders gelaufen!!!.
zurück zu Cora:
Eine gute Idee ist es dieses mal eventuell 2 Gleisig zu fahren.
Wenn Karl in Berufung geht (Berufung kann man wieder zurück ziehen) Wenn das Urteil dann kommt,der Richterin das Musterschreiben zukommen lassen. Ist der Fall vom Haken kommts auch nicht zur Berufung.
Sollte es doch zur Berufung kommen so würde der Fall mit Freispruch enden.
Begründung: Die Aussage des Polizisten ist nicht stimmig(eine Lüge)Der Polizist ist nicht Ortskundig(die Richterin schon)
Selbst die Richterin konnte der Geschichte des Polizisten nicht folgen.

Wird dieser Polizist vereidigt so fällt sein Lügengebäude zusammen(der war bei seiner Aussage richtig nervös und zittrig)
Karl machte überhaupt keine Aussage drum wurde er auch verurteilt.
Man muß es ja nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen lassen.
Alles schriftlich machen ist einfacher.
Cora,hoffentlich konnte ich Dir weiterhelfen.
Einen großen Dank auch an NTA,durch die Erfahrungen die ich machte merkte ich daß es sich echt lohnt zu kämpfen.
Tuuunnnn ist das Wichtigste!!!
Ein schönes Wochenende an NTA und die Leser!!!
Gruß Günter
[close]

Also soll's jetzt in Berufung gehen, aber ohne Gerichtsverhandlung. Das ganze soll dann schriftlich passieren, weil's einfacher ist und das Lügengebäude der Zeugen der Polizei bricht dann zusammen, weil die sowieso schon so nervös waren. Dabei soll die Strategie zweigleisig laufen: Nebenbei bekommt die Richterin dann noch die Musterschreiben von NTA mit AGB und HLKO.

Quelle: https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/03/12/behordenwillkur-so-setzen-sie-sich-erfolgreich-zur-wehr/
 

Müllmann

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Bleibt zu hoffen, dass Karl sich diesmal nicht auf die tollen Ratschläge aus dem Internet einläßt, die sein Kumpel ihm so präsentiert und lieber einen richtigen Anwalt bemüht.
 

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Ganz interessant dabei ist der Fall eines Führerscheinverlusts: Zumindest aus der Darstellung der Sachlage seinerseits (oder des berichtenden Bekannten) hätte er Argumente für seine Verteidigung gehabt, hat dann aber lieber die Richterin für ungültig erklärt.
Das ist wieder das Proglem. Angenommen der Bericht dieses "Freundes" von "Karl" stimmt und die Polizisten hätten etwas überreagiert. durch sein Geblubber nimmt den garantiert keiner mehr ernst. Wobei ich bezweifle das die ihn einfach so festgenommen haben. Da müssen schon noch einige Provokationen passiert sein.

Zitat
Natürlich war der Typ selbst schuld, weil er sich zu schlecht auf's Vollquasseln des Gerichts vorbereitet hatte. Dann hätte er die Verhandlung platzen lassen - so wurde er verurteilt. Vielleicht gibt Langer demnächst Seminare.
Ich frage mich was Langer eigentlich erwartet? Das der Richter weinend zusammenbricht weil Sie erkennt, dass sie keine Richterin ist und es keinen Rechtsstaat gibt? Der Kerl lebt doch fern ab jeder Realität.
Ich finde es ja eh sehr bedenklich, dass Herr Langer in seiner (vermutlich durch Harz 4) finanzierten) Wohnung sitzt und andere Leute in den finanzielen und gesellschaflichen Ruin schickt.
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
- Alle Reichsbürger. Immer -

Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
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