Martha sagt:
25. Januar 2017 um 00:43
Sehr geehrtes NTA-Team und liebe Mitstreiter,
ich fechte seit November 2016 mit einem Behören-Mitarbeiter einen Kampf aus, der mir schon einige schlaflose Nächte bereitet hat.
Kurz was vorgefallen war:
Ich bin seit 04/2016 Rentnerin, beziehe Altersruhegeld und aufstockende Grundsicherung, die ich beim Landkreis meines Ortes beantragt habe. Der GS-betrag belief sich auf 309 € und wurde für 12 Monate bewilligt.
Im Juli 2016 wurde die Rente angehoben (was man bereits im April wusste) Den neuen Rentenbescheid habe ich sofort an dem Tag, als er bei mir eintraf, zum LK gebracht. Dort wurde er kopiert, man teilte mir auch mit, hätte ich gar nicht tun müssen der LK bekommt von der RV die aktuellen Beträge auf Datenträger.(habe mir auch den Namen des Herrn gemerkt,der des Bescheid entgegennahm). Im September wurde „normal“ gezahlt, also die Erhöhung nicht berücksichtigt.
Im Oktober kam gar nichts, Katastrophe!!! Im November ca 160 € , Dezember 205 €.
ich habe mehrfach versucht einen Gesprächstermin bei meinem SB zu machen, vergeblich
Mitte Dezember habe ich ihm einen eigeschriebenen Brief mit RS zustellen lassen, in dem ich meine Forderung aufgelistet habe.
Außerdem habe ich darauf hingewiesen, das der alte Bescheid nach wie vor gültig ist,denn der ist nie aufgehoben und durch einen neuen aktuellen Bescheid ersetzt worden.
Am 15.Januar d. J.erhielt ich ein schreiben des SB, in dem er mir mitteilt, das ich meiner MItwirkungspflicht nicht nachgekommen sei weil ich den aktuellen Rentenbescheid nicht eingereicht hätte und er deshalb die GS nach §§ 60 SGB I ganz einstellt.
kann man soviel Frechheit noch toppen???
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Da sind wir uns leider sehr sicher, dass man das noch toppen kann. Wie kommt der eigentlich auf die eigentümliche Idee, nach § 60 SGB I die Leistung ganz einzustellen!? In § 60 SGB I steht nicht ein Wort von Leistungskürzung, geschweige denn von Leistungseinstellung.
Wenn ich nur die Rente erhalte, bleiben mir nach Abzug von Miete +Nk knapp 9 Euro monatlich zum „Leben“
Was kann man hier tun??
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Das ist eine gute und durchaus berechtigte Frage.
Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich bereits gestellt, wurde aber abgelehnt. Klar, eine Krähe hackt der anderen nicht die Augen aus.
Was kann ich eurer Meinung noch gegen dieses Gesindel tun???
GLG
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Also erst mal besitzen wir keine Meinung und zweitens geht ´s in Ihrem Fall nicht darum, etwas gegen das Gesindel zu tun, sondern erst mal darum, dass Sie die Ihnen zustehenden Leistungen unverzüglich erhalten.
Wir hätten da folgende Ideen:
Sprechen Sie beim Sozialamt vor und reichen Sie den aktuellen Rentenbescheid nochmals nach. Damit sollten dann ja eigentlich die Probleme beseitigt sein.
Weitere Möglichkeit: Es existieren überall im Land Sozialverbände. Zum Beispiel
http://www.vdk.de/deutschland/ Womöglich kann man Ihnen dort weiterhelfen.
Sollte Ihnen dieser Sozialverband nicht zusagen, dann einfach mal bei Google den Begriff Sozialverband, eventuell in Verbindung mit Ihrem Wohnort eingeben. Da dürfte sich sicher etwas finden lassen. Es ist ja auch wichtig, einen Ansprechpartner möglichst vor Ort oder zumindest in der Nähe zu haben.
Auch sollten Se sich eventuell mal um einen Berechtigungsschein der Tafeln bemühen (für alle Fälle oder Fälle wie den Ihren). Hilfreiche Informationen dazu gibt es hier:
http://www.helpster.de/zur-tafel-gehen-darf-das-jeder-so-koennen-sie-einen-berechtigungsschein-erhalten_167917 Ansonsten hoffen wir dann zusätzlich, dass Sie Angehörige, Freunde, Bekannte haben, welche in Notsituationen für Sie da sind.
Wir wünschen Ihnen auf jeden Fall viel Glück und Erfolg dabei, dass Ihr lästiges Problem in Kürze gelöst sein wird.
Ganz liebe Grüße für Sie, von:
News Top-Aktuell
PS: Können Sie sich noch erinnern? „Sozialstaat Deutschland“! Über solche Floskeln kann man ja wohl nur noch lachend mit dem Kopf schütteln.