Fall 1: So ganz blicke ich da nicht durch, kann aber auch an der merkwürdigen Entstellung der Aufnahmen liegen, die übrigens nichts an der Strafbarkeit ändern. So wie ich das verstehe soll die Hütte zwangsversteigert werden und daher kommt ein Sachverständiger um ein Wertgutachten zu erstellen. Was aber da der angeblich Anwalt soll weiss ich nicht. Und natürlich haben weder Rechtsanwalt noch Sachverständiger einen Dienst- oder Amstausweis weil das sind ja keine Beamten. Die Zwangsversteigerung scheint vom Finanzamt zu sein.
Fall 2:
Laut "Gebührenrechner" könnte es sich um einem Streitwert von 100.000.- Euro handeln.
Das sind nicht nur Gerichtsgebühren, da ist auch der Anwalt der Gegenseite enthalten, damit ist der Streitwert deutlich geringer. Die genaue Höhe läßt sich so nicht sagen, da die Zahl der Verhandlungstage nicht bekannt ist, ob es einen Vergleich gab etc.
Unter den Ahnungslosen ist unser Ken aber besonders ahnungslos.
Immerhin hat die OGVin beim zweiten Mal begriffen, dass sie dem Typen nix in die Hand geben soll.
Wer die Dame über die Aufnahmen informieren möchte:
http://www.ortsdienst.de/Niedersachsen/Hannover-Region/Ronnenberg/Gerichtsvollzieher/Obergerichtsvollzieherin-Brueckner-inst482154/Schöne finde ich, dass er ständig irgendwelche Gesetze zitiert nachdem er vorher erklärt hat, dass die Gültigkeitsbereiche alle Gesetze ungültig sind.
Der Kunde im dritte Film ist Peter Smuda, der kommt beim Wahnwinzer vor
http://templerhofiben.blogspot.de/2014/09/peter-smuda-jeder-einzelne-soll-sich.htmlBei 27:00 das ist schon harter Stoff, aber wird man dem guten Ken wohl nicht nachweisen können, dass das von ihm ist. Aber das scheint ja nicht so gut für den Herrn Smuda gelaufen zu sein, weil die Aufzeichnung ja dann beendet wurde. Also hat er die VA wohgl abgegeben.
Fall 4 kennen wir schon, den kommentiere ich jetzt nicht weiter.
Fall 5 ist auch lustig, aber ich finde es jedesmal schade, wenn die Reichis mit ihrer dummdreisten Art durchkommen.
Aber die Zusammenstellung der Fälle ist gut, könnte man für die Schulung von Gerichtsvollziehern, Vollstreckungsbeamten etc. genutzt werden.
Fall 6 ist in Österreich, den kennen wir auch schon
Fall 7 ist ein Anruf beim Finanzamt, mehr so Geri Weber mäßig (Der Finanzbeamter kennt immerhin die gängige Reichi-Argumentationslinie und hält ganz gut dagegen, nur beim Zitiergebot hat er sich aufs Glatteis führen lassen). Finde ich gut, dass der Finanzbeamter versucht den Reichi auf den Arm zu nehmen. Und der Reichi merkt es nicht mal.
Fall 8 ist eine Gerichtsverhandlung wegen falsch parken. Die Richterin hat eine Engelsgeduld. Nützt dem Reichi aber nix, er wird trotzdem verurteilt.
Schöne finde ich, dass immer mehr Beamte auf die Frage nach dem Amtsausweis "Hab ich" sagen, das bring die Reichis dann komplett aus dem Konzept. Die Vorgehensweise von hair mess scheint sich rumzusprechen.