SSL geht in Weihnachtsurlaub, NTA fällt in Winterschlaf (oder sollte es Schaf heissen?):
Vorher aber muss er noch ein wenig prahlen:
Nach über 2000 veröffentlichten Artikeln innerhalb von rund 6,5 Jahren gönnen wir uns nun wieder eine kleine Weihnachtspause vom 21.12 2015 bis einschließlich 08.01.2016.
Der Arme!!! hatte ja erst im Sommer ne Pause... Und ansonsten ne 5 Stunden Woche... aber wahrscheinlich tun die Finger weh vom vielen c&p...
Aber sicher stellt sich so Herr Langer das "Arbeitsleben" vor! Mit fünfstelligen Gehalt und Porsche als Firmenwagen... Apropos Geschäfte:
Ein Dankeschön natürlich auch an all unsere fleißigen “Verlinkerinnen und Verlinker”, denen wir durch unser Portal ein vielleicht etwas erfolgreicheres Geschäft ermöglichen konnten.
Vielleicht meint er damit ja den "Vitaltreff Celle" der dank seiner Unterstützung und der gnadenlosen Naivität seines Besitzers unterdessen wohl in Konkurs gegangen sein dürfte...
Aber auch da gibt es noch weitere Kandidaten, die dem "Steuerrückforderung" Märchen auf dem Leim gegangen sind. Einer hat ja sogar einen Termin beim Gericht. Einerseits wird das quasi schon als Sieg der "Aufgewachten" gegenüber dem System gefeiert, andererseits aber versucht man nun die "Latte" möglichst hoch zu legen. Also schnell noch einen Brief hinterher schicken, indem sich (wie üblich) das Gericht legitimieren soll. Ätsch tut es auch (die wissen wohl noch nichts von den Reichsdödeln):
Heute kam der “Geschäftsverteilungsplan” (siehe eMail an euch)….es fehlt aber die Erklärung der Eidesstattlichen Versicherung. Kein Wort dazu im Brieflein.
Nur der (nicht fristgemäß eingereichte) Geschäftsverteilungsplan kam. Da ich so einen Plan noch nie gesehen hab, hätt ich jetzt gerne mal gewusst, ob der genau SO auszusehen hat? Ohne Unterschrift und so?
Ja also ehrlich, für den Inhalt des GVP zeigt sich gar niemand verantwortlich, niemand übernimmt Haftung, keiner der aufgeführten Richter übernimmt mit seiner Unterschrift eine rechtmäßige Verpflichtung, ja nicht mal ein Stempel ist zu sehen. …
Genauso gut kann mir der Dachdecker von nebenan ja auch solche Zettel zukommen lassen und meinen, Spiegeleier werden von flachen Hühnern gelegt….aber wat solls, für den Inhalt muss er sich ja schliesslich nicht verantworten… .
Gibt es die Möglichkeit, in Erfahrung zu bringen, wie ein rechtmäßiger GVP auszusehen hat und welche rechtlichen Anforderungen an einen solchen geknüpft sind?
Dumm wenn man keinen Plan hat! Und auch die YT Uni nicht weiterhelfen kann... Dabei ist der Geschäftsverteilungsplan derzeit ganz hoch im Kurs um zu belegen, das die Gerichte...
Und keine Sau weiss, wie der aussieht...
NTA Langer auch nicht, wie aus seiner Antwort hervor geht:
Na ja..
zunächst einmal muss ein GVP von allen Beteiligten nach BGB Artikel 126 ordnungsgemäß eigenhändig unterschrieben sein.
Zum Beispiel, welcher Richter wofür zuständig ist. Es wird jedoch die Richterschaft, wie auch die Staatlichkeit vorgetäuscht und das ist Hochverrat.
Hiesige Scheingerichte arbeiten auf der Grundlage von nichtigen Gesetzen, da diese mit dem ersten Bereinigungsgesetz der § 1 des jeweiligen Einführungsgesetzes aufgehoben wurden. Inhalte dieser Einführungsgesetze waren der Geltungsbereich und die Inkrafttretungsklausel.
Streicht man eines oder beides in einer Rechtsverordnung oder Rechtsnorm, so erlischt das jeweilige Gesetz und wird nichtig.
... (den Rest erspar ich uns - da kommt der übliche Kram bezüglich "Bereinigungsgesetz")
Ist schon dumm, wenn man etwas einfordert und dann keine Ahnung hat, was man damit anstellen soll...