Hallo SSL-Botschafter,
Faulpelz Manuel möchte doch, dass du ihm die Anklageschrift wegen der ausstehenden Bilanzen der Reichsbank schreibst. Mach es kurz und simpel:
Anklage nach „Reichsbankgesetz, III Strafbestimmungen, § 30 Abs. 1“Die strafrechtlichen Voraussetzungen von §30 Abs. 1 sind nach fast einem Jahr Geschäftsbetrieb ohne Eröffnungsbilanz, ohne eine der gesetzlich vorgeschriebenen Quartalsbilanzen und ohne auch nur den Versuch einer Herstellung von Transparenz als eindeutig erfüllt anzusehen.
§ 30
Die Mitglieder des Vorstandes und die verantwortlichen Mitarbeiter der Königlichen Reichsbank werden:
1. wenn sie in den durch die Bestimmungen des § 8 vorgeschriebenen Veröffentlichungen wissentlich den Stand der Verhältnisse der Bank unwahr darstellen oder verschleiern, mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft;
Wir klagen daher den Vorstand sowie die verantwortlichen Mitarbeiter der Königlichen Reichsbank an, die folgenden gesetzlichen Pflichten verletzt zu haben:
§ 8
Die Reichsbank und alle Bankfilialen, welche Noten ausgeben, haben
1. den Stand ihrer Aktiva und Passiva vom letzten jeden Quartals spätestens am fünften Tage nach diesen Terminen und
2. spätestens drei Monate nach dem Schlusse jedes Geschäftsjahres eine genaue Bilanz ihrer Aktiva und Passiva, sowie den Jahresabschluß des Gewinn- und Verlustkontos durch den Reichsanzeiger zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung muß angeben:
a) den Betrag der umlaufenden Münzen,
b) den Betrag der umlaufenden Noten,
c) den Betrag des geschöpften Giralgeldes/Buchgeldes
Zudem:
1. auf Seiten der Passiva:
a) die täglich oder monatlich fälligen Verbindlichkeiten,
b) die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten,
c) die sonstigen Passiva.
2. auf Seiten der Aktiva:
a) den Metallbestand (den Bestand an kursfähigem deutschem Gelde und an Gold in Barren oder ausländischen Münzen),
b) den Bestand: an Noten anderer Banken,
c) an Wechseln,
d) an sonstigen Aktiven.
Welche Kategorien der Aktiva und Passiva in der Jahresbilanz gesondert nachzuweisen sind, bestimmt der König oder der Staatsrat.
Außerdem sind in den Veröffentlichungen die aus weiterbegebenen im Inlande zahlbaren Wechseln entsprungenen eventuellen Verbindlichkeiten ersichtlich zu machen.
Darüber hinaus ersuchen wir das Gericht alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine umgehende und dauerhafte Einhaltung der verletzten Rechtsnormen sicher zu stellen.