Autor Thema: Neues aus dem Königreich 05/2021 - Maibaumschlagen mit den Vollholzprofis  (Gelesen 31814 mal)

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Offline theodoravontane

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Womit der Gesamtinhalt ziemlich klar ist. Fitzek hat nämlich mal (vermutlich auch "in einer Nacht") die dröge Gemeindeordnung Sachsen-Anhalts in einer "viel bessere, weil neue" KRD-Gemeindeordnung umgedichtet.

Ach, mit Strg-C, Strg-V und Suchen-Ersetzen geht das schon.
Dann wird aus
TL;DR
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Vorwort Sehr geehrte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, sehr geehrte Damen und Herren,bei uns in Sachsen-Anhalt engagieren sich mehr als 10.000 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich in Ort-schaftsräten, in Gemeinde- und Stadträten, in Verbandsgemeinderäten und in Kreistagen, als ehrenamtliche Bürgermeister, Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher. Eine stolze Zahl an aktiven Menschen, die sich in ihren Heimatkommunen den Herausforderungen stellen und sich für die örtliche Gemeinschaft einsetzen. Dafür herzlichen Dank. Die kommunale Selbstverwaltung lebt von der ehrenamtlichen Tätigkeit engagierter Bürgerinnen und Bürger. Ihre Beteiligung an der demokratischen Willensbildung in der Heimatkommune ist für ein lebendiges Gemeinwesen unverzichtbar. Sie stellt sicher, dass kommunale Angelegenheiten und Politik im Sinne der Menschen vor Ort gestaltet werden.Um Ihnen Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit in Ihrer Gemeinde, Ihrer Stadt und Ortschaft, in Ihrer Verbandsgemeinde und Ihrem Landkreis zu erleichtern, liegt vor Ihnen eine Broschüre mit den wichtigsten kommunalen Gesetzen: dem Kommunalverfassungsgesetz, dem Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt, der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt und dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit. Diese für die Kommunalpolitik grundlegenden Vorschriften wurden zur Stärkung der örtlichen Demokratie und der Transparenz kommunalen Handelns mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni 2018 fortentwickelt. Einen weiteren Schwerpunkt der Änderungen bildete die Fortentwicklung des Kommunalverfassungs- und des Kommunalwahlrechts aufgrund der  Erfahrungen aus der kommunalen Praxis.
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ganz schnell
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Vorwort Sehr geehrte Untergebeneinnen und Untergebene, sehr geehrte Damen und Herren,bei uns in Königreich Deutschland engagieren sich mehr als 10 oder elf Untertaninnen und Untertanen ehrenamtlich in Ortschaftsräten, in Gemeinde- und Stadträten, in Gau des Königreichs Deutschlandräten und in Kreistagen, als ehrenamtliche Boten seiner Heilgkeit. Eine stolze Zahl an aktiven Menschen, die sich in ihren Heimatkommunen den Herausforderungen stellen und sich für die örtliche Gemeinschaft einsetzen.Dafür herzlichen Dank. Die königlichen e Selbstverwaltung lebt von der ehrenamtlichen Tätigkeit engagierter Untertaninnen und Untertanen. Ihre Beteiligung an der demokratischen Willensbildung in der Heimatkommune ist für ein lebendiges Gemeinwesen unverzichtbar. Sie stellt sicher, dass königlichen e Angelegenheiten und Politik im Sinne der Menschen vor Ort gestaltet werden.Um Ihnen Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit in Ihrer Gemeinde, Ihrer Stadt und Ortschaft, in Ihrer Gau des Königreichs Deutschland und Ihrem Landkreis zu erleichtern, liegt vor Ihnen eine kostenpflichtige Broschüre mit den wichtigsten königlichen Gesetzen: dem königlichen verfassungsgesetz, dem königlichen wahlgesetz für das Land Königreich Deutschland, der königlichen wahlordnung für das Land Königreich Deutschland und dem Gesetz über königlichen e Gemeinschaftsarbeit. Diese für die königlichen politik grundlegenden Vorschriften wurden zur Stärkung der örtlichen Demokratie und der Transparenz königlichen en Handelns mit dem Gesetz zur Änderung des königlichen verfassungsgesetzes und anderer königlichen rechtlicher Vorschriften vom 22. Juni 2018 fortentwickelt. Einen weiteren Schwerpunkt der Änderungen bildete die Fortentwicklung des königlichen verfassungs- und des königlichen wahlrechts aufgrund der  Erfahrungen aus der königlichen en Praxis. König! KÖÖÖÖÖÖÖNIG1 IHR aFFEN! kAPIERT DAS! WAS? cAPS-lOCK? dU aRSCH, REDE ER MICH MIT MEINEM tITEL AN … ACH SO, die tASTE? ÄH, JA, JA KLAR, nee, das wussten WIR natürlich. Das muss so sein, das ist UNSERE königliche Ordnung. Vier Stunden CAPS-LOCK pro Woche sind ab sofort Pflicht für alle Sklav…äh … Untertanen!
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Ok, klingt komisch, trifft des Pudels Kern aber eigentlich ganz gut, wie ich finde. Bla Bla Bla. Ach so und !!!!!!!

Und vor lauter Kopierpaste fiel mir nicht auf, daß der Werte Kollege @BlueOcean den Punkt auch schon gebracht hatte.
« Letzte Änderung: 30. Mai 2021, 21:52:14 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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