Autor Thema: Gerichtsvollzieher  (Gelesen 2676 mal)

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Müllmann

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Gerichtsvollzieher
« am: 28. Juli 2014, 09:26:45 »
Auch Nicht-Reichis haben so ihre liebe Mühe mit den GVs. Hier mal ein Beitrag aus einem anderen Forum zum Schmunzeln am Montag Morgen:

Zitat
Hallo,

ich brauche echt Rat. Ich bin gestern aus dem Urlaub zurück und hatte eine Ladung vom OGV zur Vermögensauskunft. Um 13 Uhr heute. Da ich heute arbeiten musste und erst noch mit meinem Chef sprechen musste, was schon unangenehm genug war. Konnte ich eine Stunde früher gehen. Und dann ging unsere Software heute nicht....also absolut nicht mein Tag....dann war der Verkehr voll...

Ich war 13.04 Uhr bei der Stelle und sie war zu. Habe Sturm geklingelt. Danach rief ich auf dem Festnetz an, belegt. Dann noch auf der mobilen Nr und man teilte mir mit dass die Kollegin bis 13.05 Uhr gewartet hätte und dann gegangen sei. Ich solle nun später nochmals anrufen!!! Ich lernte und auch laut Knigge das fünf Minuten immer noch pünktlich ist!

Natürlich ist das, wenn mans genau nimmt, Auslegungssache und dann kann man sagen 13.04 Uhr ist nicht pünkltich.

Nun meine Frage, was soll ich machen? Die Kosequenz ist ein Haftbefehl! Wenn sie auf meine Entschuldigung eingeht, dann wird sie mir bestimmt den besch. Termin geben den es gitb!!

Hatte jemand von euch schon derart gleiches Problem?? Ich bin einfach verzweifelt, weil ich eben im Geschäft grad Probleme habe und dann dies jetzt noch.
er

Und die Antwort:

Zitat
Ach Quatsch! Natürlich tut man sich selbst und seinen Mitmenschen mit Pünktlichkeit einen Gefallen. Im vorliegenden Fall aber geht es nicht um Freundlichkeit irgendwelcher Leute, auch nicht um Entschuldigungen, sondern ganz emotionslos um Bestimmungen der ZPO. Auf eine per Zwangsvollstreckung uneinbringliche Forderung folgt die eidesstattliche Versicherung des Schuldners über seine Vermögensverhältnisse. Wenn der sich aber weigert, die Erklärung abzugeben (oder sich als zu doof, zu verschlafen oder zu ignorant erweist, den Termin zur Abgabe der EV einzuhalten), kann auf Antrag des Gläubigers Haftbefehl ergehen und der Schuldner in Haft genommen werden. Das ist aber kein strafrechtlicher Haftbefehl, sondern eine Maßnahme zur Erzwingung der Abgabe der EV. Nach Abgabe der EV ist der Haftbefehl erledigt und sollte bereits die Überstellung in eine JVA stattgefunden haben, ist der Schuldner unverzüglich aus der Haft zu entlassen.

All die Maßnahmen verursachen Kosten und wenn der Schuldner nichts hat, gehen die Kosten zu Lasten des Gläubigers. Von daher hat man beim Umgang mit vermögenslosen Menschen kein Interesse, die Kosten in die Höhe zu treiben.

Die Formulare der EV hast du? Auch schon ausgefüllt? Wenn nicht, lade das Zeug aus dem Internet herunter, fülle es aus und trage es alsbald während der Bürozeit des Gerichtsvollziehers hin. Während der Bürozeit heißt während der Bürozeit. Nicht auch nur einen Augenblick später und klugerweise auch nicht in der letzten Minute. Gewöhne dir Entschuldigungen und Ausreden ab. Tsunami, Kriegsausbruch, im Flugzeug über dem Atlantik abgestürzt und der eigene Tod gehen gerade noch durch, alles andere ist alberner Spielkram, den sich niemand anhören mag. Sei ganz einfach pünktlich, auch noch trotz Stau und roten Ampeln. Geht nicht? Doch, geht!

Die Bonität ist für die nächsten Jahre sowieso zum Teufel. Von daher ist das jetzt völlig harmloser Kram, der keinen weiteren Schaden anrichtet. Selbst wenn ein Gläubiger ungeachtet der Kosten ganz scharf auf einen Haftbefehl und seinen Vollzug ist, werden die EV-Zettel eben abgegeben und der Vollstreckungsmensch zieht samt Wisch wieder von dannen. Ist also alles kein Anlass für Sorgen. Wer das weiß, fürchtet auch die Ekelpakete unter den Gerichtsvollziehern nicht, die in der Früh um 6 mit Getöse an der Tür auftauchen und den Forschen raushängen lassen. Sind aber nur ganz normale Pauschalreisende. Ausgefüllte EV-Zettel rausreichen und Auf Wiedersehen.

So furchteinflößend, wie das Procedere manchmal gestaltet wird, so harmlos ist es letztlich, weil der Schaden längst eingetreten ist. Trotzdem gibt es ein dickes Ende mit Handlungsbedarf, denn durch Abgabe der EV sind die überfordernden Schulden ja nicht weg. Zunächst mache man sich Gedanken, wie es zur Überschuldung kommen konnte und stelle die Ursachen ab. Dabei ist ganz wichtig, die Ursachen nicht bei anderen Leuten oder unglücklichen Umständen zu suchen. Die Ursachen liegen regelmäßig beim Schuldner. Sodann müssen die Schulden aus der Welt. Am einfachsten, schnellsten und unkompliziertesten ist die Problemlösung durch Begleichung der Schulden. Ist das im Laufe überschaubarer Zeit nicht möglich und lassen sich Gläubiger auf keinen bezahlbaren Vergleich ein (das Ergebnis eines Vergleichs muss aber ohne Wenn und Aber zuverlässig eingehalten werden, sonst war alles für die Katz'), hilft nur noch die Insolvenz. Damit wird man unter bestimmten Voraussetzungen zwar die Schulden los, aber auch die Bonität für etwa ein Jahrzehnt.

Schönen Montag an die Pauschalreisenden unter den Forumsteilnehmern.  ;)
 

Offline Senfkorn

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Re: Gerichtsvollzieher
« Antwort #1 am: 28. Juli 2014, 13:06:05 »
Die Antwort ist ja menschlich ganz okay, juristisch mal wieder richtiger Nonsens.
 

Müllmann

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Re: Gerichtsvollzieher
« Antwort #2 am: 28. Juli 2014, 13:08:55 »
Die Antwort ist ja menschlich ganz okay, juristisch mal wieder richtiger Nonsens.

Aber erfreulicherweise mal ohne Verweise auf fehlende Unterschriften, Geltungsbereich etc.
 

Offline Illuminatus

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Re: Gerichtsvollzieher
« Antwort #3 am: 31. Juli 2014, 22:20:58 »
Die Antwort ist ja menschlich ganz okay, juristisch mal wieder richtiger Nonsens.

Zumindest im ersten Absatz kann ich gerade keine größeren Fehlaussagen erkennen. Vor dem 01.01.2013 (Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung) war das das gängige Prozedere.
Inzwischen braucht es aber keinen (erfolglosen) Pfändungsversuch mehr, wie von dem Originalautor angedeutet, um die Vermögensauskunft (ehemals eV) des Schuldners zu erhalten; der Gläubiger kann als Auftraggeber direkt die Abnahme der Vermögensauskunft beantragen.
"Exstirpation des deutschen Geistes zugunsten des »deutschen Reiches«." - Friedrich Nietzsche in Unzeitgemäße Betrachtungen