Autor Thema: OVG BRB 82. Senat OVG 82 D 1.19 Entfernung e. rechtsradikalen Bundespolizisten  (Gelesen 919 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Damit es nicht untergeht, sollten wir die jetzt bekanntgewordene Dienstentlassung des Bundespolizisten Bernd Pachal,  Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung und in der afd stellv. Fraktionsvorsitzender, in die Urteilssammlung aufnehmen:


Zitat
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 82. Senat
Entscheidungsdatum:   04.03.2020
Aktenzeichen:   OVG 82 D 1.19
ECLI:   ECLI:DE:OVGBEBB:2020:0304.82D1.19.00
Dokumenttyp:   Urteil
Quelle:   juris Logo
Normen:   § 13 BDG, § 61 Abs 1 S 3 BDG, § 60 Abs 1 S 3 BDG, § 30 BDG, § 24 Abs 1 S 2 Nr 2 BDG ... mehr

Entfernung eines Bundespolizisten aus dem Dienst bei Verletzung der Pflicht zur Verfassungstreue, Leugnung des Holocausts, Kundgabe antisemitischer Äußerung und Verherrlichung führender Personen des NS-Regimes

Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 21. November 2018 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.
http://gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/ofn/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE200001635&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint


(Für Volltextwiedergabe zu lang.)
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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