Damit es nicht untergeht, sollten wir die jetzt bekanntgewordene Dienstentlassung des Bundespolizisten Bernd Pachal, Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung und in der afd stellv. Fraktionsvorsitzender, in die Urteilssammlung aufnehmen:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 82. Senat
Entscheidungsdatum: 04.03.2020
Aktenzeichen: OVG 82 D 1.19
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2020:0304.82D1.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Quelle: juris Logo
Normen: § 13 BDG, § 61 Abs 1 S 3 BDG, § 60 Abs 1 S 3 BDG, § 30 BDG, § 24 Abs 1 S 2 Nr 2 BDG ... mehr
Entfernung eines Bundespolizisten aus dem Dienst bei Verletzung der Pflicht zur Verfassungstreue, Leugnung des Holocausts, Kundgabe antisemitischer Äußerung und Verherrlichung führender Personen des NS-Regimes
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 21. November 2018 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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