Autor Thema: Oberverwaltungsgericht NRW, 8 B 629/19 Sittenwidrigkeit von Kfz-Kennzeichenkombi  (Gelesen 955 mal)

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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2019/8_B_629_19_Beschluss_20191114.html

"An ihren Taten Autokennzeichen sollt Ihr sie erkennen!" (1. Johannes 2,1-6)

Ein Kfz-Kennzeichen mit der Kombination HH 1933 verstößt gegen die guten Sitten, da es objektiv geeignet ist, eine Assoziation mit dem Dritten Reich herzustellen.