Autor Thema: VG Gera, 10. 04. 2019, 1 K 738/17 Ge, Rechtsrock  (Gelesen 764 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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VG Gera, 10. 04. 2019, 1 K 738/17 Ge, Rechtsrock
« am: 11. Juli 2019, 10:36:35 »
Das hier:

Die bisherige (ostdeutsche?) Auffassung, kommerzielle Veranstaltungen als politische Versammlungen zu werten, irritiert mich bislang auch ein wenig, auch wenn ich zugeben muss, dass ich mir die entsprechende Begründung der Rechtsprechung noch nicht daraufhin reingezogen habe.

nehme ich mal zum Anlaß, auf das o.g. Urteil hinzuweisen.

Leitsätze:
Zitat
1. Eine fehlende Kooperation des Anmelders bewirkt eine Herabsetzung der Eingriffsschwelle.
2. Zum Interessenausgleich bei konkurrierenden Versammlungsanmeldungen.
3. Versammlungscharakter von von Parteien veranstalteten kommerzialisierten Rechtsrockkonzerten.

http://www.thovg.thueringen.de/OVGThueringen/rechtsp.nsf/($Websuchtreffer)/B89E9ACF2405DECAC12584230031181D?OpenDocument
(mit Link zum Dokument)

Ist offenbar nicht rechtskräftig


Daraus:

Zitat
DieVeranstaltung  des Beigeladenen  genieße  als  kommerzielles  Rockfestival  nicht  den  Schutz  des Art.8 Abs.1 GG. Dies werde auch durch ein Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 24.April 2015 (1 K 743/12 Ge) bestätigt. DasThüringer Finanzgericht habe festgestellt, dass der Beigeladene mit einer ähnlichen Veranstaltung im Jahr 2009  einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten habe. Dies habe wegen dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Rechtsordnung auch  Einfluss  auf  den  Versammlungscharakter  der  Veranstaltung des  Beigeladenen  am 1.Juli 2017.

Es gibt offenbar also durchaus Urteile,  die genannte Entscheidung des Finanzgerichts ist hier zu finden:

https://www.iww.de/quellenmaterial/id/182568



Davon abgesehen habe ich von dieser hochpolitischen Veranstaltung in Gera am 1.Juli 2019 bisher nichts gelesen.
Wurde die etwa abgesagt?
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline hair mess

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Re: VG Gera, 10. 04. 2019, 1 K 738/17 Ge, Rechtsrock
« Antwort #1 am: 11. Juli 2019, 12:32:18 »
So schnell sind die Finanzämter nicht.
Es ging um den 1.7.2017.
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