Gleich fünf Amtsträger kamen im Juni 2017 in den zweifelhaften Genuss, sich die Elaborate eines 71jährigen Müncheners durchlesen zu können. Neben einer Gerichtsvollzieherin, deren für den Münchener offenbar unerfreuliche Aktivität - eine Zwangsvollstreckung wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge - den Anlass zu der ganzen Aktion gegeben hatten, wurden auch der Justizminister, der Präsident des Münchener Amtsgerichts, der Leitende Oberstaatsanwalt und der Polizeipräsident mit Sätzen der folgenden Art beglückt: "Sie werden aufgefordert mir unter gesetzmäßiger Authentifizierung schriftlich mitzuteilen, in welcher Identität und Autorität nach UCC 3-501 die oben genannten Entitäten (AMTSGERICHT MÜNCHEN und die Firma GERICHTSVOLLZIEHERIN (N.N.)) handeln, wer der tatsächliche Haftungsgläubiger ist und nach welchem Rechtsprinzip und in welcher Jurisdiktion ein rechtmäßiger Prozess stattzufinden hat." Da der Münchener jeweils auch die Einstellung des Zwangsvollstreckungsverfahrens forderte und seinem Schreiben "Allgemeine Handelsbedingungen und Gebührenordnung (AGBS)" beilegte, in denen er widrigenfalls Schadensersatzforderungen geltend zu machen drohte, machte er nun zwar nicht mit dem Präsidenten des Münchener Amtsgerichts, aber immerhin mit einem dortigen Strafrichter nähere Bekanntschaft: Der verurteilte ihn wegen versuchter Erpressung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro. Für die 3.600 Euro hätte er ziemlich lange fernsehen können.
Pressemitteilung des AG München:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2019/33.php