Autor Thema: Juergen Korthof - Institut für Rechtssicherheit / Grundrechtepartei uvm.  (Gelesen 36220 mal)

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Offline kairo

Ein Guido Klewenow such auf der Korthoff-Seite nach Mitstreitern. Offenbar will er die BRD vor dem IStGH verklagen. Eine Firma? Vor einem Strafgericht? Wie soll dass denn gehen? Guckt hier den keiner mehr in das UKIP-Register?

Das könnte schwierig werden. Beim IStGh kann man genau so wenig klagen wie vor einem deutschen Strafgericht. Da gibt es einen Ankläger.

Und der klagt nur natürliche Personen an, keine juristischen.
 
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Offline Gelehrsamer

Und weil es so schön ist, hier noch der Schwurbel-Schwachsinn des Tages #mussmanwissen:

 
 
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Korthof leidet, FB bewertet seine wertvollen Links zu seiner noch viel wertvolleren Heimnetzseite und Blog doch eiskalt als Spam.  ;D
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Ob "Institutsleiter" und "Rechtsgeleerter" Korthof da demnächst die Verteidigung übernehmen wird?  :scratch:

Der Artikel den er verlinkt hat (haben wir hier aber auch schon im Bereich "Presseschnipsel".
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/reichsbuerger-verdacht-gegen-polizist-im-kreis-paderborn-suspendiert-a-1298837.html#ref=rss
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Ein offensichtlicher Fake-Account möchte Rat von Juergen in Sachen Holocaustleugnung. Man muss sagen, Juergen versucht sich wacker zu schlagen. Er hat die Leute wohl auch aus der Gruppe rausgeworfen, die Posts will er aber wohl nicht löschen.  ::)
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Offline Gelehrsamer

Man muss sagen, Juergen versucht sich wacker zu schlagen.

Gemessen an den Kommentatoren auf der Seite ist der Jürgen ja fast schon harmlos. Allenthalben triefender Neonazismus. Da muss sich der Jürgen vorhalten lassen, er rede schon wie die Merkel, weil er der (zutreffenden) Meinung ist, überhaupt kein Mensch sollte entrechtet werden. Besteht da ein Fünkchen Hoffnung, dass da etwas Verstand zurückkehrt? Bislang kam von Jürgen doch nur hanebüchener Unfug.
 

Offline Gutemine

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Sarah hatten wir hier ja schon x-mal, siehe dieser Post (und die ff)

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3174.msg242351#msg242351

Nach Sürmeli und Samjeske ist sie jetzt bei den Staatendoofen und Korthof gelandet.

Während sie bei Korthof ihrem Antisemitismus freien Lauf lässt (Bild 1) blubbert sie beim Obererpel vom Versailler Vertrag.
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Offline Brüllaffe

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Mhn. Sind denn da schon Anzeigen raus????
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Offline Rabenaas

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Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Gelehrsamer

Die von Jürgen Korthof mit großen Getöse erhobene Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden ist erwartungsgemäß schon an der Zulässigkeitshürde gescheitert:

Zitat
Das „Verwaltungsgericht Minden“ führt in seiner Klageabweisung vom 25.05.2020 gegen die Verpflichtung zur Verwirklichung von Grundgesetz und Völkerrecht aus:

GEM. § 43 ABS. 1 VWGO KANN DURCH KLAGE DIE FESTSTELLUNG DES BESTEHENS ODER NICHTBESTEHENS EINES RECHTSVERHALTNISSES ODER DER NICHTIGKEIT EINES VERWALTUNGSAKTES BEGEHRT WERDEN, WENN DER KLÄGER EIN BERECHTIGTES INTERESSE AN DER BALDIGEN FESTSTELLUNG HAT. UNTER EINEM RECHTSVERHÄLTNIS IM SINNE VON § 43 ABS. 1 VWGO SIND DIE SICH AUS EINEM KONKRETEN SACHVERHALT AUFGRUND EINER ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN NORM ERGEBENDEN RECHTLICHEN BEZIEHUNGEN FÜR DAS VERHALTNIS VON (NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN) PERSONEN UNTEREINANDER ODER ZU EINER SACHE ZU VERSTEHEN.

BVERWG, URTEIL VOM 23.08.2007 – 7 C 2.07 -, JURIS RN. 21

GEGENSTAND DER FESTSTELLUNGSKLAGE KANN NUR EIN KONKRETES RECHTSVERHÄLTNIS SEIN, D.H ES MUSS DIE ANWENDUNG EINER RECHTSNORM AUF EINEN BESTIMMTEN BEREITS ÜBERSCHAUBAREN SACHVERHALT STREITIG SEIN. DIE FESTSTELLUNGSKLAGE DIENT HINGEGEN NICHT DER KLÄRUNG ABSTRAKTER RECHTSFRAGEN AUF DER GRUNDIAGE EINES NUR ERDACHTEN ODER ALS MÖGLICH VORGESTELLTEN SACHVERHALTS.

BVERWG, URTEIL VOM 28.05.2014 – 6 A 1.13 -, JURIS RN. 21

DIESE VORAUSSETZUNGEN LIEGEN HIER NICHT VOR. DIE VON DER KLÄGERIN FORMULIERTEN ANTRÄGE LASSEN ALLESAMT KEIN KONKRETES RECHTSVERHÄLTNIS ERKENNEN, DAS EINER FESTSTELLUNG ZUGÄNGLICH WÄRE. VIELMEHR HANDELT ES SICH ERSICHTLICH UM ABSTRAKTE RECHTSFRAGEN.

Jürgen weiß, das hat Folgen:

Zitat
Dies bedeutet, dass sich niemand auf die Bindung von Gesetzgebung, vollziehender Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht beziehen kann, da in der Denkwelt der hiesigen Richter das Grundgesetz nur als „Abstraktion“* existiert (d.h. die Umsetzung ist vom Konzept getrennt).
Diese Richter erkennen auch die gemäß Artikel 1 GG bestehende Verpflichtung auf die Grundrechte in Artikeln 2 – 19 und den grundrechtgleichen Artikel 20 GG nur als „induktiven Denkprozess“, mit welchem jeder Mensch als sowieso rechtskreisunterworfenes „Personenobjekt“ betrachtet wird.

Was auch immer das heißen mag  ;D ;D

Deshalb:

Zitat
Aufgrund der erneuten Bestätigung des VG Minden, dass dieses nicht im Rechtskreis des Grundgesetzes arbeitet und den Eid bewusst verletzt und herumlamentiert, die im Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm festgelegten Rechte seien nur abstrakte Theorie und nicht verwirklichungspflichtig, gibt das IFR eine dringende Empfehlung, nur in Fällen des Privatrechts sich zur juristischen Beurteilung an das VG Minden zu wenden.

Von der Befolgung dieser Empfehlung ist indes dringend abzuraten: Für "Privatrecht" sind Verwaltungsgerichte nämlich nicht zuständig.

Wer sich das antun will - die volle Schwurbeldröhnung (ich habe allerdings drei Anläufe gebraucht, um angesichts des sinn- und zusammenhanglosen Gebrabbels bis zum Ende durchzuhalten):

https://institutfuerrechtsicherheit.wordpress.com/2020/05/27/neues-zur-nicht-meldepflicht-nach-§-26-bmg-bundesmeldegesetz/
 
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Offline Gutemine

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Juergen ist frustriert und will seine Gruppe schließen.

Außerdem hat er einen (natürlich höchstwissenschaftlichen) Aufsatz/Schriftsatz bezüglich "Impfen und Haftung" verfasst.
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Offline mork77

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Außerdem hat er einen (natürlich höchstwissenschaftlichen) Aufsatz/Schriftsatz bezüglich "Impfen und Haftung" verfasst.

Dann wird eben nicht geimpft. Pech gehabt. Und dann steht man halt draussen, wenn Lidl nur noch geimpfte Personen reinlässt.
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller