Hi.
Ist doch logisch. Der GV macht nur das, wozu er einen Auftrag hat.
Beauftragt wurde offensichtlich nur die Sachpfändung, ohne dass die Türöffnung/Vermögensauskunft gleichzeitig mitbeauftragt wurde.
Diese war fruchtlos, da niemand die Tür aufmachte, bzw. die Begleichung abgelehnt wurde. Ergo Sache (vorerst) erledigt.
Der Pfändungsauftrag geht nun zum Gläubiger zurück, der kann dann entweder die Türöffnung und/oder die Abgabe der Vermögensauskunft beantragen. Hätte er zwar gleich mitbeantragen können, hat er aber wohl nicht, typischer Pfändungsanfängerfehler.
Dann kommt entweder der Schlosser (mit richterlichem, natürlich nichtunterschriebenen (g) Durchsuchungsbeschluss) und knackt die Tür oder das Deppchen kann sofort die Finger heben.
Letzteres wird vermutlich auch abgelehnt, dann halt Zwangshaft.
Dann ist wieder das deppsche Geschrei nach dem Motto "Niemand darf wegen Schulden inhaftiert werden, Menschenrechtsverletzung und Untergang des Abendlandes" groß.
Dass die Haft im Grunde genommen nicht wegen der Schulden, sondern der Verweigerung der Vermögensauskunft anzutreten ist......solche juristischen Feinheiten sind für die Deppen zu hoch.
Greetz
Mad Dog