Autor Thema: Alter schützt nicht vor Blödheit  (Gelesen 1974 mal)

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Igor Strawinski

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Alter schützt nicht vor Blödheit
« am: 11. November 2017, 19:07:48 »
Pensionistin drohte Melker Richter mit „Malta-Masche“

74-Jährige wollte den Mann in ein amerikanisches Schuldenregister eintragen lassen.

Spoiler
Bereits zum zweiten Mal landete eine 74-jährige Pensionistin aus dem Bezirk Melk wegen der versuchten Bestimmung zum Amtsmissbrauch und versuchter Nötigung vor dem St. Pöltner Richter Martin Kühlmayer, der sie nach dem ersten Prozess mit einer Diversion in Form einer Geldbuße ziehen ließ.

"Da wird einem das Hirn weich"

Die Hintergründe für den aktuellen Prozess waren die selben, allerdings hatte die Beschuldigte zuletzt auch ein Schreiben an einen Richter des Bezirksgerichts Melk geschickt, das nun Gegenstand der Verhandlung war und zu dessen neunseitigen Inhalt Staatsanwalt Patrick Hinterleitner meinte: „Da wird einem das Gehirn weich, wenn man das im Detail vorliest.“

In dem Schreiben, dessen Vorlage die Pensionistin auf den Internetseiten sogenannter „Staatsverweigerer“ entdeckte, drohte sie dem Richter mit einer Eintragung in ein amerikanisches Schuldenregister. Die geforderte Summe in Höhe von zigtausend Euro werde über ein Inkassobüro in Malta eingetrieben. Mit dieser Drohung versuchte die Angeklagte den Richter dazu zu bringen, rechtliche Maßnahmen gegen sie einzustellen.

Hintermänner mit Geld verschwunden

Die Vorgeschichte erläuterte ihr Verteidiger. Seine Mandantin sei über das Internet an eine Geldveranlagungsfirma in Deutschland gekommen. Anfängliche Gewinne verführten sie dazu, weiter zu investieren. Nachdem die Hintermänner samt Geld verschwunden waren, ging die Firma in Konkurs. So verlor die Pensionistin ihre Veranlagungen in Höhe von 3.000 Euro und wurde gleichzeitig vom Masseverwalter aufgefordert, weitere 3.000 Euro zu bezahlen. Behördliche Schreiben und Aufforderungen, zu einem gegen sie geführten Zivilverfahren nach München zu kommen, empfand sie als bedrohlich. Ihre diesbezüglichen Recherchen führten sie schließlich zu einer Gruppe von „Staatsverweigerern“, wobei sie deren Argumenten nur entnommen hätte, dass sie mit ihren Drohschreiben die Angelegenheit los sei.

„Ich glaube nicht, dass die Angeklagte im Detail verstanden hat, was die „Malta-Masche“ ist“, meinte Hinterleitner, der auch kein vergleichbares Verhalten der Frau zu bereits verurteilten „Staatsverweigerern“ erkennen konnte. Dennoch sei der Tatbestand erfüllt, das Strafmaß jedoch im unteren Bereich anzusetzen, so der Staatsanwalt.

Geldstrafe für Pensionistin

Der Schöffensenat entsprach seinem Plädoyer und verurteilte die Frau zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 360 Tagessätzen zu je vier Euro (180 Tage Ersatzfreiheitsstrafe). „Wir sind davon ausgegangen, dass es bei Ihnen keiner Freiheitsstrafe bedarf“, begründete Kühlmayer das nicht rechtskräftige Urteil.
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Offline Sandmännchen

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Re: Alter schützt nicht vor Blödheit
« Antwort #1 am: 11. November 2017, 20:08:46 »
360 Tagessätze sind der "untere Bereich"? Felix Austria ...
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Offline kairo

Re: Alter schützt nicht vor Blödheit
« Antwort #2 am: 11. November 2017, 20:32:21 »
360 Tagessätze sind der "untere Bereich"? Felix Austria ...

Aber dafür nur vier Euro. Nicht alle in Austria sind wohl so ganz felix.
 

Offline Schattendiplomat

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Re: Alter schützt nicht vor Blödheit
« Antwort #3 am: 11. November 2017, 20:37:11 »
Das Gericht hat das nur nicht richtig verstanden, das erste Urteil war ein Angebot und wurde deshalb ausgeschlagen. Als das Gericht jedoch nicht aufhörte das Geld einzufodern war das nötig und gemäß den AGB der Dame wurde es ihrerseits möglich Schadensersatz einzufodern!

...ist doch ganz logisch! und  für nur 180€ wäre ich geneigt mir den Spaß Richter Staatanwalt und Verteidiger das "hirn weich werden zu lassen" auch mal zu gönnen! :D
« Letzte Änderung: 11. November 2017, 20:38:59 von Schattendiplomat »
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