Ich kann auf jeden Fall soviel dazu sagen: Er wurde von Lutz Schäfer vertreten.
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Spoiler
Liebe Leser, Sie werden bemekt haben, daß wir diese Woche nicht sonderlich erreichbar waren. Dies hatte seinen Grund darin, daß in Heilbronn eine Strafsache bei einer Großen Strafkammer lief, bei der ich notwendiger Teilnehmer als Verteidiger war. Wer sich weiter informieren will, der sehe in die Heilbronner Presse unter dem Stichwort ‚Reichsbürger‘, damit kommt man sicher weiter.
Ein besonderer Dank gilt der 3. Großen Strafkammer unter der Leitung ihres vorsitzenden Richters Thomas Berkner für eine unvoreigenommene und faire zweitägige Verhandlung, bei der es kurz um folgendes ging:
Der Angeklagte hatte an Richter, Staatsanwälte, Gemeindeverwaltungen und seine ehemalige Anwältin ‚Angebote‘ verschickt, in denen er dazu auffoderte, u.a. Legitimationen, Gründungsurkunden der BRD und des Landes #Baden-Württemberg vorzulegen, andernfalls er einen Eintrag in dem internationalen Schuldnerregister #UCC in #Washington D.C. vornehmen werde. Sollten sie diesem Ansinnen nicht entsprechen, wurden Forderungen von jeweils 10 Millionen US$ angekündigt.
Der Angeklagte bzw. Mandant saß bereits sechs Monate in Untersuchungshaft, der OLG-Termin zur Haftprüfung war theoretisch auf den 2.7.2017 festgelegt.
In der Verhandlung wurde auf Anregung der Verteidigung die Beiladung eines Sachverständigen zur Frage UCC angeordnet. Sachverständiger war der #Heidelberger Professor Dr. Kern, der gestern am letzten Tag der Verhandlung die Besonderheiten von UCC (#Uniform Commercial Code) erläuterte.
Als wissenswertes Ergebnis kann man in etwa folgendes festhalten: Alles, was mit ‚Konkludenten Verträgen‘ zu tun hat, schafft keine ‚unbestrittene Forderung‘, die bei UCC eintragungsfähig wäre. Wer dort eine ‚getürkte‘ Forderung eintragen läßt, muß mit einem pauschalen Bußgeld von 500 US$ rechnen. Diese Eintragung setzt das Einverständnis des Schuldners voraus und stellt nur fest, daß der Schuldner möglicherweise in der Haftung für eine Forderung ist.
Aber dies reicht schon für Nachteile z.B. bei der Kreditwürdigkeit, da ‚möglicherweise‘ eine Haftung besteht.
Richtig abenteuerlich wird es erst, wenn aus diesem #Pfandrecht ein Titel bei einem Gericht in Malta gestrickt werden soll. Man hatte den Eindruck, daß in #Malta das #Seeräuberrecht erst richtig losgeht. Ein dortiges Inkassobüro läßt sich die vermeintliche Forderung zur Einziehung abtreten, das dortige Gericht soll zwar darauf achten, daß die Forderung unbestritten ist, aber wenn in der mündlichen Verhandlung niemand erscheint, gibt es sehr schnell ein Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil, das überall in der #EU vollstreckbar ist.
Wir haben hier also ein sehr gefährliches Werkzeug, wobei völlig ungeklärt ist, warum ausgerechnet Malta eine Zuständigkeit für diese UCC-Forderungen in Anspruch nimmt. Jedenfalls können dort unter sehr schwammigen Bedingungen, die ich natürlich nicht als korrupt bezeichnen will, Titel generiert werden, deren Bekämpfung nicht ganz einfach ist.
Man sollte daher das UCC-Register in Internet im Auge behalten, ob nicht ein kreativer Zeitgenosse solch einen Trick bei Ihnen versucht.
Nähere Einzelheiten werde ich gern hier veröffentlichen, damit man gewarnt ist.
Unser Prozeß hat jedenfalls völlig klar ergeben, daß nach deutschem Recht eine zumindest #versuchte Nötigung vorliegt, die bestraft wird. Dabei kommt man auch nur haarscharf an einer Erpressung vorbei, was jedes Gericht natürlich anders sehen kann.
Ich habe meinen Mandanten wieder auf freien Fuß bekommen und eine bewährungsfähige Strafe erreicht, wobei an dem Fall viel zu lernen war. Der Oberstaatsanwalt als Sitzungsvertreter stimmte einem Rechtsmittelverzicht zu, so daß das Urteil sofort rechtskräftig wurde. Damit war endlich Schluß mit U-Haft und Handschellen, die immer erst im Sitzungssaal abgenommen wurden.
Es sei daher die Warnung ausgesprochen, diese ‚#Malta-Masche‘ selbst auszuprobieren, auch wenn man noch so sehr im ‚Knick‘ sitzt und sich von der Obrigkeit schlecht behandelt fühlt.
Es gibt Gerichte, die solche Fälle zum Anlaß nehmen, ‚Exempel‘ zu statuieren, die dann weit weniger glimpflich ausgehen als dies bei uns der Fall war. Dies soll zunächst genügen, weitere Informationen kommen sicherlich noch nach.
Aber c.c.K.e.d. – wir werden jetzt täglich erfahren, wie die Wahl im September ausgeht, denn das Volk wird auf die mit Sicherheit #manipulierte Wahl eingestimmt. Und wer hofft, daß die #AfD eine Rolle spielen wird, obwohl mindestens 70% der Wähler diese wählen werden, der darf sich auf vielleicht 6% gefaßt machen, damit #Merkel ja nichts bei ihrem Marsch zur absoluten Mehrheit behindert, Wetten werden noch angenommen…(sdg.)
Quelle: lutzschaefer.com vom 01.07.2017