Erfurt. Daniel Thielemann ist 30, Mazda-Fahrer, Buddhist und Rundfunkgebührenverweigerer. Ihm geht es ums Prinzip: Er will für öffentlich-rechtliches Fernsehen nicht zahlen, weil es aus seiner Sicht voller Fehlinformationen steckt und er den Zahlungszwang an sich undemokratisch findet. Dass er für die mediale Grundversorgung aufkommen soll, obwohl er MDR und Co. nicht schauen oder hören will, wurmt ihn schon lange. Deshalb hat er Widerspruch gegen die Rundfunkgebühren ein- und alle Zahlungen dazu auf Eis gelegt. Nicht ohne Folgen.
Mittlerweile verzweifelt er nicht nur am Rundfunk, sondern auch am Rechtsstaat: Die
758,46 Euro, auf die sich schließlich die Forderungen an Rundfunkgebühren summierten, wurden von einem städtischen Vollstreckungsbeamten eingetrieben – indem sein Auto, ein Mazda
im Wert von etwa 20 000 Euro – gepfändet und abgeschleppt wurde. Versehen mit der Androhung einer Zwangsversteigerung.
„Das widerspricht jeder Verhältnismäßigkeit“, schimpft Daniel Thielemann. Er habe den Stadtmitarbeiter nicht in die Wohnung gelassen, weil das Widerspruchsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Dass dann das Auto eineinhalb Stunden später nicht mehr vor dem Haus stand, habe die ganze Familie schlichtweg schockiert. „Gänzlich für unmöglich gehalten“ hätten die Thielemanns dieses Vorgehen, vermuteten sogar zunächst einen Diebstahl des Fahrzeugs. Bis sie im Briefkasten die Mitteilung des Stadtbediensteten über die Beschlagnahme fanden. Angekreuzt war dort, dass niemand anzutreffen gewesen sei. „Eine glatte Lüge“, empört sich Thielemann.
Mit dem Auto abhanden kam dem Gebührenverweigerer nicht nur die buddhistische Ruhe: Frische Lebensmittel vom Einkauf am Vormittag und Eigentum der Firma, für die der 30-Jährige arbeitet, wurde mit abgeschleppt. Nun wuchs in dem säumigen Rundfunk-Boykotteur die Angst, dass das Auto weit unter Wert zwangsversteigert würde. Folge:
Daniel Thielemann überwies die 750 Euro. Ehe die Stadtkasse aber den Geldeingang bestätigt habe und das Auto samt verdorbener Lebensmittel wieder freigegeben wurde, sollten weitere bange Tage für Thielemanns vergehen.
Im Rathaus vorstellig geworden, „wurden wir als Reichsbürger beschimpft, es war kein vernünftiges Gespräch mit dem Vollstreckungsbeamten möglich“, sagt Daniels Vater Jürgen Thielemann. „Wir haben natürlich einen Riesenrabatz gemacht. Erst als wir die Bürgerbeauftragte einbezogen haben, erhielten wir das Auto zurück.“ Samt Rechnung für die Abschleppkosten.
Ein Einzelfall? Keineswegs. Sind in Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg Gerichtsvollzieher unterwegs, sind es in Thüringen auf der Grundlage einer Landesverordnung kommunale Vollziehungsbeamte. „Die Anzahl der Vollstreckungsersuchen durch den MDR hat in den letzten Jahren stark zugenommen“, weiß Henry Köhlert, verantwortlich für Pressearbeit im Erfurter Rathaus. Grund: Durch die Änderung der GEZ-Gebühren in haushaltsbezogene Beiträge würden weit mehr Beitragszahler erfasst als zuvor. Waren es im Jahr 2013 rund 2000 Vollstreckungsersuchen des MDR, 2015 bereits 3837, standen für letztes Jahr 6142 an. Im laufenden Jahr sind es bereits 2776.
Wie hoch die einzutreibende Summe insgesamt ist, darüber werde keine Statistik geführt, so Köhlert. In der Regel gehe es je Fall um 200 bis 800 Euro. Dass die Stadt als Inkasso-Unternehmen des MDR unterwegs ist, regele das Gesetz. „Der Stadt bleibt gar keine andere Wahl, als den Vollstreckungsersuchen anderer Behörden nachzugehen“, so Köhlert. Dabei sei die Arbeit für dieVerwaltung gerade einmal kostendeckend. Vielleicht, denn eine genaue Kostenberechnung sei nicht möglich, die Fälle in Personal- und Zeitaufwand zu unterschiedlich. Fünf Prozent der Forderungen behält die Stadtkasse ein, maximal 100 Euro. Noch vor ein paar Jahren war dieser Ausgleich deutlich niedriger – mit einem Minus für die Stadtkasse.
Auf den Fall Thielemann will die Stadt aus Datenschutzgründen nicht eingehen. Eingeräumt wird aber, dass die Pfändung eines TV-Gerätes gewiss angemessener wäre – mangels Zutritt zur Wohnung aber nicht ging. Nach der Pfändung bliebe ausreichend Zeit bis zur Versteigerung, um die Schulden anderweitig zu begleichen. Zeitliche Verzögerungen habe es im Fall Thielemann nicht gegeben, so Köhlert.
Daniel Thielemann will die nächsten Rundfunkgebühren weiter verweigern. Er schaut inzwischen aber nicht mehr nur DVDs oder
Youtube-Videos im Internet, sondern auch wieder fern – schließlich, so betont er, habe er, wenn auch widerwillig, teuer dafür bezahlt.
Der Rundfunkbeitrag
- D]er Rundfunkbeitrag ist in der Bundesrepublik Deutschland das gegenwärtige Gebührenmodell zur Finanzierung des durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelten öffentlichen Auftrags zur Grundversorgung durch die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
- Die Einziehung des Rundfunkbeitrags erfolgt durch den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, ehemals Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ).
- Es gibt ein Gebührenaufkommen von jährlich 8,324 Milliarden Euro.
- Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro monatlich (bis März 2015: 17,98 Euro) wird gemäß dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag § 2 Abs. (1) als Pauschale von jedem beitragsschuldigen Inhaber einer Wohnung erhoben, unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Eine Beitragsschuld ergibt sich allein daraus, dass eine Möglichkeit des Rundfunkempfangs besteht.