Autor Thema: Was kommt eigentlich nach dem "Endsieg" ?  (Gelesen 5111 mal)

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Offline Irrsinn

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Re: Was kommt eigentlich nach dem "Endsieg" ?
« Antwort #30 am: 26. Februar 2017, 17:05:27 »
Aber man kann den Spiess doch auch umdrehen , oder nicht?  :think:

Siehe mal hier :
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Also liesst sich das wie Selbstjustiz oder?  ;D  Sofern mir ein Reichsdepp wieder mal begegnet könnte ich ihn nun Handschellen anlegen uns Gefängnis befördern, da er mich mit unlauterbaren und diffamierenden, ja Menschensrecht beeinträchtigenden Handlungen zu einem Volksächter und Banditen machen wollte. Hier ist ja wohl bestimmt Geistiges Gedankengut genauso ernst zu nehmen wie die Anwendung von überzeugender Körpergewalt, die diese Reichs-Voll-Pfosten ja auch gerne anpreisen.

Was meinst Du @ Staatstragender ? :think:
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
 

Offline Pantotheus

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Re: Was kommt eigentlich nach dem "Endsieg" ?
« Antwort #31 am: 26. Februar 2017, 17:38:29 »
Nein, hier kommt das Widerstandsrecht nicht zur Geltung. Es kommt auf den Nachsatz an: "... wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Dies bedeutet zumindest zweierlei: Erstens muss eine konkrete Gefährdung des Staates vorliegen. Dies ist bei den meisten RD nicht gegeben. Sie mögen zwar gefährlich sein, etwa für ihre Nachbarn, Geschäftspartner, Kunden o. dgl., doch dadurch unterscheiden sie sich nicht von gewöhnlichen Straftätern. Zweitens darf eine andere Abhilfe nicht gegeben sein. Diese Abhilfe ist in den Fällen, in denen sich RD strafbar machen und die Mittel der Strafverfolgung gegen sie angewendet werden können (und müssen), offensichtlich gegeben. Auch hier gilt wieder: Es handelt sich um Straftäter, nichts Anderes.
Wenn also ein RD - gerade weil er die Existenz des Staates ablehnt oder leugnet - ohne Fahrerlaubnis und in gefährlicher Weise Auto fährt, Flaschen nach Polizisten wirft, Stuss ins WWW lädt oder Behörden und Gerichte mit langen Schreiben eindeckt, dann ist dies je nach dem strafbar und mit den Mitteln des Strafrechts zu verfolgen, einfach nur lästig oder stellt ggf. eine Voraussetzung für z. B. die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung dar, einen Staatsnotstand oder eine Staatsgefährdung stellt es nicht dar.
Anders mögen evtl. Versuche, Waffen, auch Kriegswaffen in erheblicher Zahl zu beschaffen, "Garden", "Polizeidienste" oder gar "Strafgerichte" zu bilden, zu werten sein, doch falls mit den normalen Mitteln von Strafjustiz, Verwaltungszwang usw. dagegen erfolgreich eingeschritten werden kann, ist dies kein Fall für das Widerstandsrecht.
Ich sehe hier die Probleme eher dadurch verursacht, dass eine Neigung besteht, solche "Spinner" eben als "Spinner" abzutun und sie nicht ernst genug zu nehmen, was lange genug auch von Seiten des Staates geschah, weshalb ernsthafte Reaktionen viel zu lange ausblieben. In der Vergangenheit wurden m. E. die rechtlichen Möglichkeiten und die Mittel des Staates (Polizei, Strafjustiz, Verwaltungszwang usw.) nicht ausgeschöpft. Jetzt plötzlich scheint es doch möglich zu sein, RD zu identifizieren und ihnen die gesammelten Waffen wegzunehmen.
Auch ein Fall wie der Angriff eines RD mit einer Metallstange auf den Sohn eines Berechtigten fällt nicht unter das Widerstandsrecht. Wenn ein zumindest nicht offensichtlich körperlich deutlich Unterlegener mit einem Metallrohr oder eine Metallstange einen (vermutlich( Schwächeren angreift, so darf dieser vom Recht auf Notwehr Gebrauch machen, da ein solcher metallener Gegenstand durchaus als gefährlich eingestuft werden kann. Hier findet sich also die Rechtfertigung der Gegenwehr in der Rechtsordnung selbst, unmittelbar gefährdet war auch nicht der Staat, sondern eine einzelne Person.

Schön mag man's also finden, sich gegenüber RD auf das Widerstandsrecht zu berufen, nur kommt es hier nicht zur Anwendung.
« Letzte Änderung: 26. Februar 2017, 17:57:07 von Pantotheus »
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline Staatstragender

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Re: Was kommt eigentlich nach dem "Endsieg" ?
« Antwort #32 am: 26. Februar 2017, 18:13:41 »
@ Pantotheus, ich hätte es nur schlechter erklären können. Ausgerechnet auf den Artikel 20 Absatz 4 GG (obwohl sie in der Regel das GG nicht anerkennen wegen James Baker u. ä.) berufen sich ja einige Reichsdeppen, weil sie ja behaupten die BRD schafft die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab, z. B. http://www.rsv.daten-web.de/Germanien/Verweigerung_Gehorsam.pdf.
Spoiler
Realisierung Widerstandsrecht  gem. Art. 20 (4) GG.
Aufkündigung Gehorsamkeitspflicht gegenüber BRD – O
rganen.
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. (...)“
Art. 20 Abs. 3 GG
„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordn
ung ... gebunden.“
Art. 20 Abs. 4 GG
„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Best
andteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen
vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar f
ür die Bewohner des Bundesgebietes.“
Art. 25 GG 
Ich stelle fest:
1. Dem Volk wird jegliche Einflussnahme auf wichtige E
ntscheidungen verwehrt (Euro, Grenzen, Europäischer
Haftbefehl, Krieg und Frieden ...). Eine völlig entart
ete und verlogene Politikriminalität, Justizwillkür
und
Bürokratiediktatur sorgen für die planmäßige schrit
tweise subtile Verelendung und Verdummung des deutsc
hen
Volkes. Beweise hierfür können jederzeit angetreten
werden.
2. Mit Entscheidung
1 BvR 10/99 vom 30.04.2003 (Bundesverfassungsgericht
)
ist dem deutschen Volk jegliche
Rechtssicherheit abgesprochen worden.
3. Der deutschen Bevölkerung wird die Wahrheit über d
ie fehlende Staatsangehörigkeit verschwiegen. Die in
den
Personalausweisen der BRD enthaltene Staatsangehörigk
eit
„deutsch“
  ist nichts weiter als die
menschenverachtende Angabe der Nationalität, welche i
n einem Personaldokument nichts zu suchen hat.
Es gibt keinen Staat
„deutsch“
. Die zuständigen BRD – Behörden aller Ebenen geben au
f Anfragen keine oder die
wie gewohnt verlogenen und vertuschten Antworten und a
rbeiten somit gegen die Interessen der deutschen
Bevölkerung.
4. Die Berufslügnerkaste der BRD – Politiker scheut ni
cht davor zurück, von einer BRD – Verfassung zu rede
n. Es
gibt keine BRD – Verfassung, sondern lediglich ein
„Grundgesetz
für
 die Bundesrepublik Deutschland“.
 Laut
Haager Landkriegsordnung
, welche lt. Art. 25 GG als völkerrechtlich bindende
r Vertrag allen anderen BRD –
Gesetzen vorgeht, ist ein Grundgesetz ein Gesetz zu
r Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem
militärisch besetzten Gebiet für einen bestimmten Z
eitraum. Somit gilt in der BRD Militärrecht, egal, was
 das
Bundesmarionettentheater der Bevölkerung vorgaukelt
.
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit
und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche V
olk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an
 dem eine
Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Vo
lke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
 Art. 146
GG.
5. Unter Bezug auf Punkt 4 dieses Schreibens ergibt
sich, daß die so genannte Wiedervereinigung nicht
stattgefunden hat oder noch nicht vollendet ist, so
nst hätte es ja einen Volksentscheid für eine Verfa
ssung
gegeben. Im Weiteren ergibt sich, daß alle Politike
r oder sonstigen auf eine „Verfassung“ vereidigten
BRD –
Lakaien einen Meineid geleistet haben und somit gewö
hnliche Kriminelle sind (genauso benehmen sie sich
auch).
Auch in diesem Punkt möchte ich mit Hoch- und Landes
verrätern nichts mehr zu tun haben. 
6. Ich nehme mein Recht auf Widerstand wahr und kündi
ge die Gehorsamkeitspflicht gegenüber BRD - Behörden
auf. Die Bestimmungen der S.H.A.E.F. – Gesetzgebung Nr
. 52 und des Völkerrechtes sowie der für die gesamte
deutsche Bevölkerung wirklich gültigen Verfassung vo
m 11. August 1919 werde ich einhalten. Im Weiteren b
erufe
ich mich auf die UNO-Resolution Nr. 217 A (III) vom 10.
12.1948, Art. 1 bis 30. Kopie ergeht an Alliiertes
Hauptquartier Stuttgart.     
[close]
:facepalm:
Will nicht heim ins Reich!