Autor Thema: Gemein: Reichi (oder so) hält Gericht unwissend  (Gelesen 1643 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Ceilo

  • Kommissar für Menschenrechte
  • ****
  • C
  • Beiträge: 121
  • Dankeschön: 399 mal
  • Karma: 48
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Gemein: Reichi (oder so) hält Gericht unwissend
« am: 15. Oktober 2016, 20:31:38 »
Von Reichis, Selbstverwaltern, beseelten Menschen etc. vernimmt man ja immer die Klage, die Schergen der bösen BRD GmbH hielten das gemeine Volk unwissend. Einer von denen hat nun zurückgeschlagen und hielt den VerfGH Sachsen (Beschluss vom 30.09.2016 - Vf. 106-IV-16) unwissend. Reichlich unwissend sogar. Unwissend hinsichtlich des Inhalts der Gerichtsentscheidung, gegen die er Verfassungsbeschwerde einlegte. Dass es dem Beschwerdeführer irgendwie um die "Fortgeltung der Haager Landkriegsordnung und der damit einhergehenden Nichtexistenz von Steuerpflichten für Bürger der Bundesrepublik Deutschland" ging, konnte das Gericht zwar noch erkennen, aber sonst blieb es wirklich ganz unwissend. Da der VerfGH Sachsen aber nicht aus Reichis, Selbstverwaltern, beseelten Menschen etc. besteht, gab es dafür kein Mimimi, sondern einen die Verfassungsbeschwerde verwerfenden Kammerbeschluss: "Die Verfassungsbeschwerde ist schon deswegen unzulässig, weil die angegriffene Entscheidung der Beschwerdeschrift weder beigefügt noch ihrem Inhalt nach hinreichend wiedergegeben wurde."

Den Volltext, der auch nicht viel länger ist als meine Zitate, gibt es unter

https://www.justiz.sachsen.de/esaver/internet/2016_106_IV/2016_106_IV.pdf
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Leela Sunkiller, Happy Hater, Staatstragender

Offline Reallife

  • General für Menschenrechte
  • *****
  • Beiträge: 308
  • Dankeschön: 376 mal
  • Karma: 26
  • Es geht immer irgendwie weiter.
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Gemein: Reichi (oder so) hält Gericht unwissend
« Antwort #1 am: 15. Oktober 2016, 21:49:40 »
Zitat
Die Entscheidung ist kostenfrei
Aber auch nur für den Wahnwichtel. Die Kosten für die 9 Richter, welche mit dem Müll ihre Zeit verschwenden mussten, muss der Steuerzahler tragen.
Es ist schon mehr als schizophren, dass ausgerechnet die Deppen, welche sich auf die verstecktesten und von ihnen verdrehtesten Sätze eines Paragraphen berufen, selbst nichtmal die Anforderungen für die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde auf die Reihe bekommen.
VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer: "Das Obsiegen von bloßem Geschwätz aus Betroffenheit oder Empörung ist das Schlimmste, was einem Rechtsstaat passieren kann."