Autor Thema: [RDR] Das DPHW, Fähnlein Fieselschweif und die NVA  (Gelesen 1023 mal)

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[RDR] Das DPHW, Fähnlein Fieselschweif und die NVA
« am: 23. Februar 2016, 09:10:04 »
Das DPHW, Fähnlein Fieselschweif und die NVA

Die „Sächsische Zeitung teilt heute mit: „Die Vorgänge am 23. November 2012 im Radeburger Ortsteil Bärwalde, bei denen ein Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen von falschen Polizisten und Helfern verletzt, bedroht und festgenommen wurde, sind juristisch weitgehend aufgearbeitet.“ Drei weitere Angeklagte, wie gehabt Mitglieder des mittlerweile untergegangenen „Deutschen Polizei-Hilfswerks“, wurden wegen gemeinschaftlich begangener Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung […]
schoene

Wollte einen Beamten festnehmen und sitzt nun selbst hinter Gittern: Volker Schöne (vorerst wegen einer nicht bezahlten Geldbuße).


Die „Sächsische Zeitung teilt heute mit: „Die Vorgänge am 23. November 2012 im Radeburger Ortsteil Bärwalde, bei denen ein Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen von falschen Polizisten und Helfern verletzt, bedroht und festgenommen wurde, sind juristisch weitgehend aufgearbeitet.“


Drei weitere Angeklagte, wie gehabt Mitglieder des mittlerweile untergegangenen „Deutschen Polizei-Hilfswerks“, wurden wegen gemeinschaftlich begangener Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung sowie des Missbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen zu Haftstrafen verurteilt.



Angeklagt waren zwei 64 und 59 Jahre alte Männer aus dem Vogtland und ein 41-jähriger Großenhainer. Letzterer ist in der Szene auch als „Panzer-Mike“ bekannt.



Auch dieser Prozesstag machte die DDR-Begeisterung der Bande deutlich:



Der „Chef“ hatte den Dienstgrad eines Oberfähnrichs, der andere war nur Hauptwachtmeister. Dies hätte sich nach den Dienstgraden bei der NVA gerichtet. Beide waren aus Lengenfeld angereist, um der Aktion beizuwohnen. Der 64-Jährige hat die gesamte Aktion gefilmt. Die Aufnahmen sollte für „Schulungszwecke“ des DPHW dienen.



Ungünstig für die Urteilsfindung wirkte sich für die Angeklagten offensichtlich aus, dass sie sich starrsinnig und unbelehrbar zeigten. Hartnäckig wurden die Lügen und Dummheiten wiederholt, die sie im Internet aufgeschnappt hatten:



Die Männer aus dem Vogtland glauben bis heute, dass sie rechtmäßig handelten. Weil Gerichtsvollzieher keine Beamten mehr seien, dürften sie auch keine hoheitlichen Pflichten des Staates ausüben, behaupten sie. Der Gerichtsvollzieher habe also Straftaten begangen, nicht sie. Denn sie hätten von dem Recht für jedermann auf vorläufige Festnahme Gebrauch gemacht. „Hätte er nicht versucht zu fliehen, wäre die Situation nicht eskaliert“, so der „Oberfähnrich“.



Der Staatsanwalt wollte Milde walten lassen und etwaige Haftstrafen zur Bewährung aussetzen. Der Richter allerdings blieb bei seiner Linie:



„Panzer-Mike“ bekommt ein Jahr und drei Monate, die beiden anderen je ein Jahr und neun Monate, alles ohne Bewährung. Die Angeklagten hätten ein Zeichen setzten wollen, um Gerichtsvollzieher zu verunsichern. Gemeinschaftliches Ziel sei es gewesen, die Zwangsvollstreckung zu stören und zu verhindern. Dies sei ein Angriff auf den Rechtsstaat gewesen. Man habe einen konkreten Tatplan gehabt: „Niemand fährt stundenlang durch die Gegend, um nur mal zu sehen, was passiert“, so der Richter. Außer dem Großenhainer habe keiner der Angeklagten Reue gezeigt.



Gegen einen weiteren Komplizen konnte nicht verhandelt werden, da er sich krankgemeldet hatte; der 74-Jährige war mit angeblich zu hohem Blutdruck in ein Hospital eingeliefert worden:



Der Mann hat Panik vor eine Haftstrafe. Die ist begründet, schließlich wurde er vom Amtsgericht Auerbach wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.



Interessant ebenfalls, dass der ehemalige DPHW-Chef Volker Schöne nicht nur deshalb im Gefängnis sitzt, weil er sich der Verhandlung bezüglich der Gerichtsvollzieher-„Festnahme“ entziehen wollte. Er hat ebenfalls weiteren Dreck am Stecken und verbüßt nunmehr eine Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund einer nicht bezahlten Geldbuße. Die konsequente Verurteilung der anderen Reichsbürger (die man hier eigentlich „DDR-Bürger“ nennen müsste) zu Haftstrafen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden, ist zu begrüßen. Diese Leute haben sich in asozialer Art und Weise an einem Gerichtsvollzieher dafür gerächt, dass sich die Bundesrepublik Deutschland in allen Belangen als wesentlich erfolgreicher als die DDR erwiesen hat.


Da ein Mensch körperlich und vor allem seelisch zu Schaden gekommen ist, muss der Staat auf ein solches Verhalten mit aller gebotenen Härte reagieren. Leider ist damit zu rechnen, dass nachfolgende Instanzen die nun gefällten Urteile wieder kippen. Dies käme einer Einladung zu neuen Straftaten gleich, und die Szene der „Reichsbürger“/DDR-Fanatiker ist nicht eben klein.


 
Quelle: Das DPHW, Fähnlein Fieselschweif und die NVA


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