Autor Thema: Da hilft kein Zetern und kein Bangen, die Richterin ist nicht befangen!  (Gelesen 2211 mal)

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Offline DC71

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Also lautet der Beschluss: der Antrag, der ist nichts als Stuss

Ein Reichsbürger musste mal wieder zu seinem Ärger erfahren, dass sich das Gericht nicht legitmieren kann und der Geschäftsverteilungsplan nur in Abschrift vorliegt. Das geht natürlich nicht, also wird flugs ein Befangenheitsantrag gestellt.

Das AG Kreuznach sieht das allerdings ein bisschen anders und hat den Antrag zurückgewiesen.

Denn berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit sind anzunehmen, "wenn aus Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit zu zweifeln." (Hervorhebung durch mich)

Dass sich ein Richter während der Verhandlung nicht mit seiner Ernennungsurkunde oder seinen Richterdienstausweis legitimieren kann, gibt jedoch keinen Anlass, an seiner Unparteilichkeit zu Zweifeln. Gleiches gilt, wenn nur eine nicht unterzeichnete Abschrift des Geschäftsverteilungsplanes vorgelegt werden kann. Es handelt sich hierbei auch um kein prozessuales Vorgehen, dass einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt oder sich soweit vom normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass sich der Eindruck einer sachwidrigen auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt.

Spoiler
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Fazit:
Dass ein Gericht aus den vorgenannten Gründen nicht befangen ist, ist nicht zu beanstanden. Allerdings wird auch die Begründung des Beschlusses nur von einer ruhig und vernünftig denkenden Partei hinreichend erfasst werden können - und die hätte einen derartigen Antrag ja gar nicht erst gestellt.

Der Reichsbürger wird hingegen nur bemerken, dass die beglaubigte Abschrift des Beschlusses nicht von einem Richter unterschrieben, sondern nur von einer Justizhauptsekretärin beglaubigt wurde - und damit nichtig ist.
« Letzte Änderung: 11. September 2015, 21:34:36 von DC71 »
Früher war "Internet for Porn". Heute scheint "Internet for rechte Verschwörungstheoretiker" zu sein. Ich will das Früher zurück...
 
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Offline Noldor

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Re: Da hilft kein Zetern und kein Bangen, die Richterin ist nicht befangen!
« Antwort #1 am: 11. September 2015, 22:00:36 »
Bad Kreuznach? Das ist doch nahe beim "momentan in Haft-Winzer" aus Hackenheim.
 

Offline DC71

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Re: Da hilft kein Zetern und kein Bangen, die Richterin ist nicht befangen!
« Antwort #2 am: 11. September 2015, 22:17:57 »
Jupp, bei dem Persönchen wird es sich vermutlich um jemanden aus des Winzers Dunstkreis handeln.
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Offline Ceilo

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Re: Da hilft kein Zetern und kein Bangen, die Richterin ist nicht befangen!
« Antwort #3 am: 13. September 2015, 21:09:36 »
Kurz und knackig. Aber schade, dass das Aktenzeichen geweißt ist.
 

Offline DC71

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Re: Da hilft kein Zetern und kein Bangen, die Richterin ist nicht befangen!
« Antwort #4 am: 14. September 2015, 00:10:27 »
Ich fand den Beschluss inhaltlich jetzt nicht so überraschend, als dass er zitierwürdig gewesen wäre. Und lieber ein bisschen zuviel geweißt als zu wenig  ;)
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Offline Ceilo

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Re: Da hilft kein Zetern und kein Bangen, die Richterin ist nicht befangen!
« Antwort #5 am: 14. September 2015, 19:08:14 »
Mit dem Aktenzeichen kann man den Beschluss halt zumindest einem bestimmten Verfahren zuordnen. Kann ja gut sein, dass in der gleichen Sache noch mehr Entscheidungen ergehen.
 

Offline DC71

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Re: Da hilft kein Zetern und kein Bangen, die Richterin ist nicht befangen!
« Antwort #6 am: 15. September 2015, 02:32:00 »
Da wird nicht mehr viel kommen, was hier von Relevanz ist. Der Reichsbürger hat zwar im Vorfeld eine Menge der üblichen Feststellungsanträge gestellt, in der Verhandlung aber den größen Teil der Klageforderung anerkannt, der Rest wurde zurück genommen.

Nur über die Kosten konnte sich nicht geeinigt werden, so dass nur noch Kostenanträge gestellt wurden. Mit den Feststellungsanträgen - die hier von Interesse hätten sein können - muss sich das Gericht also nicht mehr herumschlagen. Freut mich fürs Gericht, auch wenn es schade für uns ist.  ;)
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Re: Da hilft kein Zetern und kein Bangen, die Richterin ist nicht befangen!
« Antwort #7 am: 20. Oktober 2015, 02:31:59 »
Noch ein Nachtrag für Ceilo: In dem zwischenzeitlich vorliegenden Anerkenntnisurteil ging es - wie erwartet - nur noch um die Frage, wer die Kosten zu tragen hat. In dem Fall unser Reichsbürger, weil nicht sofort anerkannt, sondern bis zur mündlichen Verhandlung zugewartet hat (die über ein Jahr nach Rechtshängigkeit der Klage stattfand).

Reichsbürgerthemen spielten in den Entscheidungsgründen keine Rolle mehr, so dass das Urteil nach meinem Dafürhalten entbehrlich ist.
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