Autor Thema: Torsten Ramm  (Gelesen 27327 mal)

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Re: Torsten Ramm
« Antwort #105 am: 8. September 2016, 02:23:54 »
Leider finde ich den Artikel nicht mehr, ich war der Meinung, dass es da hier oder in der "Halde" bei FB einen Thread dazu geben müsste.

Bei Johannes Hog war es das Dreamteam: Ratnikov, Samjeske und Ramm.

Der Landwirt hat teuer bezahlt für diese Beratung. Mehrere Jahre Haft und statt der ursprünglich vom FA geforderten knapp 100.000 Euro Steuerhinterziehung kamen sie im Prozess, nach Buchprüfung etc.pp. auf 1.300.000.

Das gab einige Zeitungsartikel damals, gut geschrieben und recherchiert. Die Zeitung sprach hier von einer Sekte bei der ein wohl ziemlich einfach strukturierter Landwirt regelrecht abgezockt wurde.

Hier mal ein Artikel zu Hog aus der Netcoo. Mit der Anwerbung (vermutlich durch Ramm) zum MLM fing das ganze Übel nämlich an.

http://www.netcoo.com/entrepreneurs/vom-landwirt-zum-einkommensmillionaer

Nachtrag:
Einen der Zeitungsrtikel habe ich gefunden
http://www.badische-zeitung.de/kreis-breisgau-hochschwarzwald/gehirnwaesche-bei-steuerhinterziehung--95848613.html

das Urteil
http://www.badische-zeitung.de/kreis-breisgau-hochschwarzwald/hofbesitzer-aus-dem-hochschwarzwald-wegen-steuerhinterziehung-zu-gefaengnisstrafe-verurteilt-worden--96046702.html

Vielleicht findet jemand noch mehr. Den Hog haben die auf jeden Fall so richtig in die Sch**** geritten.

« Letzte Änderung: 8. September 2016, 02:48:35 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: Torsten Ramm
« Antwort #106 am: 10. September 2016, 21:13:00 »
Die Unstimmigkeiten mit dem Ex-"Mandanten" H., den er ja so erfolgreich vertreten hat (wir erinnern uns: verdreizehnfachung der Steuerschuld und zwei Haftstrafen ohne Bewährung) und der sich angesichts dieser Erfolge völlig unverständlicherweise undankbar gezeigt hat, gehen weiter.
Im nachfolgenden Screenshot zeigt sich überaus vorbildlich, wie sachlich, überlegt, mit preußischer Nüchternheit und vor allem sehr erwachsen der Herr Ramm eine solche Auseinandersetzung führt.
Und da sage noch mal einer, Reichsbürgerideologie mache infantil.
Was heute Systemkritik heißt, ist oft kaum mehr als eine organisierte Denkverweigerung. (Nils Markwardt, Zeit)
 

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Re: Torsten Ramm
« Antwort #107 am: 22. Oktober 2016, 18:13:03 »
Humor ist ja bekanntlich des Reichsbürgers Sache nicht. Ramm allerdings versucht nun, durch pseudowitzige Facebookposts seine wirre Weltsicht der stets greinenden Leserschaft näherzubringen und stellt dies wieder einmal unter Beweis:
Zitat
Ein schönes Wochenende noch mit einer weiteren

Eilmeldung:

Mordende Horrorclowns als Mitarbeiter vom Verfassungsschutz enttarnt! Hintergrund: Nach dem aufgeflogenen Dönermorddebakel wurden neue unauffällige Wege zur Verbreitung der Angst innerhalb der schlafenden reichsbürgerlichen Bevölkerung gesucht!
Wem ein solcher Clown begegnet, sollte durch lautes "Dienstaufsichtsbeschwerde" Rufen auf sich aufmerksam machen und auf den Abstand von einer Armlänge achten!

Am Effektivsten ist es jedoch stets ein Bild von H. Maas dabei zu haben und dies dem Jecken vorzuhalten! Dann ergreift er meist sofort aus Angst vor seinem Chef die Flucht!
:facepalm:
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Offline Gutemine

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Re: Torsten Ramm
« Antwort #108 am: 21. Februar 2018, 05:48:51 »
Mit einem richtigen Anwalt konnte er jetzt einen "Deal" aushandeln und hat nur noch eine Bewährungsstrafe bekommen.

Von Samjeske, Ratnikov und Ramm hat man in diesem Fall auch nichts mehr gehört.

Dass Johannes Hog Abstand zur Szene hält, kann man allerdings für ein Gerücht halten, er hat nämlich immer noch mit der ganzen MLM-Reichsbürger-Mischpoke Kontakt, ganz vorne dran der Schröpfer.  :facepalm:

Da kann man nur das Beste hoffen.
Spoiler
Landgericht Freiburg
Steuerhinterziehung: Ex-Reichsbürger kann in Berufung mit Bewährung rechnen
Peter Sliwka

Von Peter Sliwka

Di, 20. Februar 2018 um 08:44 Uhr

Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

BZ Plus Der Angeklagte aus dem Hochschwarzwald hat sich nach eigenen Angaben von sogenannten Reichsbürgern, die ihn beraten hatten, getrennt. Die Verfahren in erster Instanz hatten für Aufsehen gesorgt.

Ein Landwirt aus dem Hochschwarzwald hat eingestanden, zwischen 2006 und 2010 Steuern in einer Höhe von 373.128 Euro hinterzogen zu haben. In der Berufungsinstanz am Freiburger Landgericht kann er mit Bewährungsstrafen rechnen. Das ist das Ergebnis einer Verständigung des Angeklagten und seines Verteidigers mit der Staatsanwältin und den drei Berufungsrichtern.

Die Verfahren in erster Instanz hatten für Aufsehen gesorgt, weil sich der Angeklagte zeitweise hatte von Leuten beraten lassen, die zu den sogenannten Reichsbürgern gehören. Dass er damit schlecht beraten war, hat er nach eigenen Angaben inzwischen eingesehen und sich vollkommen dem Einfluss dieser Leute entzogen.

Empfohlen, den Sterbenden zu spielen

Sie hatten in der ersten Instanz zahlreiche Befangenheitsanträge gegen den Richter gestellt und dem Angeklagten in einem Fall empfohlen, den Sterbenden zu spielen. Deshalb hatte er sich auf den Boden fallen lassen und auf keine Ansprache mehr reagiert. Der eilends gerufene Notarzt hatte einen Simulanten diagnostiziert, diesen aber sicherheitshalber in die Klinik bringen lassen. Diese verließ der Angeklagte wenige Stunden später.

Nun hat der neue Verteidiger Detlef Schmedding seinen Mandanten offenkundig für die Übernahme der Verteidigung zur Bedingung gemacht, dass er sich aus dem die Bundesrepublik nicht anerkennenden Reichsbürger-Kreis zu verabschieden habe. Eine Forderung, die der Landwirt wohl erfüllt hat, auch wenn vor wenigen Tagen auf seiner Facebook-Seite noch ein von einem damaligen Ratgeber verfasster Artikel zu lesen war, der Steuerfahnder namentlich benannte und laut deren Angaben mit falschen Tatsachenbehauptungen belastete und diffamierte.

Hinter den Kulissen soll einer der genannten Steuerfahnder mit massiven Drohungen bis hin zum Tod bedroht worden sein. Das jedenfalls sagte dieser in seiner Zeugenaussage am Mittwoch aus. Der Angeklagte bot dem Steuerfahnder eine Entschuldigung an, die dieser damit kommentierte, dass, wenn er es ernst meine, doch erst mal den ihn und seine Kollegen diffamierenden achtseitigen Facebook-Eintrag vom Mai 2014 löschen möge. Was der Landwirt umgehend zu tun versprach. 24 Stunden später war der Eintrag immer noch online und öffentlich zu lesen. Inzwischen ist er aber gelöscht.

Provisionen und Einnahmen nicht vollständig angegeben

Mit einer Beschränkung seiner Berufung auf die Rechtsfolgen hat der Angeklagte neun Steuerhinterziehungen aus den Jahren 2006 bis 2010 eingestanden. Was das Strafmaß angeht, so müssen aus juristischen Gründen drei Freiheitsstrafen für drei Tatzeiträume verhängt werden. Alle werden gemäß der getroffenen Vereinbarung zur Bewährung ausgesetzt. In erster Instanz hatte das Freiburger Amtsgericht im Dezember 2014 zwei Strafen von 15 und 18 Monaten ohne Bewährung verhängt.

Der Landwirt hat jetzt gestanden, als freier Handelsvertreter über Jahre hinweg hohe Provisionen dem Finanzamt nicht angegeben zu haben. Auch hat er Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht vollständig erklärt. Bei einer Durchsuchung seines Hofs und drei weiterer Anwesen mit 18 Beamten und zwei Kollegen der Hundestaffel – auf dem Hof wurde ein großer Hund gehalten – wurden Unterlagen, die mehrere Umzugskisten füllten, mitgenommen. In der Folge hatte das Finanzamt dem Angeklagten Vereinbarungen zur Festsetzung der Steuerschuld und einer möglichen Geldstrafe im Bereich von 30.000 Euro angeboten.

Darauf, so ein Steuerfahnder, seien der Angeklagte und seine damaligen Berater nicht eingegangen. Stattdessen sei eine "Kriegskasse" ausgegraben worden, die zur Finanzierung von Strafanzeigen und einem Zivilprozess mit frei erfundenen Vorwürfen gegen ihn und einen Vorgesetzten eingesetzt worden sei. Da der Angeklagte die Gerichtskosten für den Zivilprozess nicht vorgeschossen habe, sei das Verfahren im Sande verlaufen.

Weitere Anklage wegen Steuerhinterziehungen anhängig

Ein Vertreter der Direktmarketingfirma, für die der Angeklagte erfolgreich als freier Handelsvertreter gearbeitet hatte, lobte am Mittwoch dessen Fleiß über alle Maßen. Er erklärte, dass es gute Vertriebler im Monat auf bis zu 50.000 Euro an Provisionen bringen könnten. Und der Angeklagte sei damals ein guter Mann gewesen, mit dem er nahezu täglich telefonisch in Verbindung gestanden habe.

Mit einem Urteil der Berufungskammer ist Ende Februar zu rechnen. Gegen den Landwirt ist unterdessen eine weitere Anklage wegen Steuerhinterziehungen seit 2010 beim Amtsgericht in Freiburg anhängig, wie Michael Mächtel als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg auf BZ-Nachfrage bestätigte. Über die Höhe der mutmaßlich hinterzogenen Steuern gab er keine Auskunft.
[close]
http://www.badische-zeitung.de/steuerhinterziehung-ex-reichsbuerger-kann-in-berufung-mit-bewaehrung-rechnen
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Re: Torsten Ramm
« Antwort #109 am: 22. November 2020, 15:14:00 »
Es gibt jetzt wohl ein endgültiges Urteil in Sachen Johannes Hog. Leider zum großen Teil hinter einer Bezahlschranke, ich vermute aber mal, dass er zwischenzeitlich nicht mehr von Ramm, Ratnikov und Samjeske vertreten wird.

9 Jahre hat das jetzt gedauert.
Zitat
ochschwarzwald
Geständnis bringt Bewährungsstrafe
Peter Sliwka

Von Peter Sliwka

So, 22. November 2020 um 13:22 Uhr

Titisee-Neustadt

Knapp neun Jahre musste ein 51-Jähriger aus dem Hochschwarzwald mit der Ungewissheit leben, ob er wegen Steuerhinterziehung mit einem Schaden von rund 329 000 Euro zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden würde.

Falsche Berater können einen Landwirt ins Gefängnis bringen. Knapp neun Jahre musste ein 51-Jähriger aus dem Hochschwarzwald mit der Ungewissheit leben, ob er wegen Steuerhinterziehung in 46 Fällen und zwei Versuchen mit einem Schaden von rund 329 000 Euro zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden würde. Am Donnerstag legte er im Amtsgericht Freiburg ein Geständnis ab. Der Lohn: Eine Gesamtfreiheitsstrafe, in die eine Vorstrafe von 2014 einbezogen worden ist, von insgesamt zwei Jahren mit Bewährung.
Unbeschreiblicher Baulärm aus drei Richtungen inner- und außerhalb des
https://www.badische-zeitung.de/gestaendnis-bringt-bewaehrungsstrafe--198192179.html

https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/1534174529971840
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Re: Torsten Ramm
« Antwort #110 am: 25. November 2020, 07:58:17 »
Leider zum großen Teil hinter einer Bezahlschranke
:whistle:


Spoiler
Geständnis bringt Bewährungsstrafe
 So, 22. November 2020 um 13:22 Uhr
 
BZ-Plus|  Knapp neun Jahre musste ein 51-Jähriger aus dem Hochschwarzwald mit der Ungewissheit leben, ob er wegen Steuerhinterziehung mit einem Schaden von rund 329 000 Euro zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden würde.

Falsche Berater können einen Landwirt ins Gefängnis bringen. Knapp neun Jahre musste ein 51-Jähriger aus dem Hochschwarzwald mit der Ungewissheit leben, ob er wegen Steuerhinterziehung in 46 Fällen und zwei Versuchen mit einem Schaden von rund 329 000 Euro zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden würde. Am Donnerstag legte er im Amtsgericht Freiburg ein Geständnis ab. Der Lohn: Eine Gesamtfreiheitsstrafe, in die eine Vorstrafe von 2014 einbezogen worden ist, von insgesamt zwei Jahren mit Bewährung.

Unbeschreiblicher Baulärm aus drei Richtungen inner- und außerhalb des Gerichtsgebäudes machte die Verhandlung für alle Beteiligten sehr anstrengend. Zeitweise mussten die Verlesung der Anklageschrift und Aussagen von Zeugen unterbrochen werden, weil es die Lautsprecheranlage nicht mehr schaffte, das gesprochene Wort gegen den Lärm verständlich zu übertragen. Wegen der Coronagefahr trugen alle Prozessbeteiligten und Zuschauer Mundnasenschutz.


Entschuldigung an den Richter

 Seit drei Jahren wird der 51-Jährige von Detlef Schmedding verteidigt, der als Fachanwalt für Strafrecht und als Spezialist für Steuerstrafrecht bekannt ist. Ein Mann der große Ruhe und Fachkenntnis ausstrahlt. Ihm ist es in den vergangenen Jahren gelungen, seinen Mandanten davon zu überzeugen, dass selbsternannte Rechts- und Geschäftsberater aus dem Umfeld der Reichsbürgerbewegung nicht zu seinem Vorteil gehandelt haben. Das wurde deutlich, als sich der Landwirt nach Verlesung der Anklage mit der Bitte um Verzeihung an den Vorsitzenden Richter Lars Petersen wandte. Bis heute schäme er sich für sein Verhalten im Jahr 2014, als er, von den falschen Leuten beraten, wegen Steuerhinterziehung just vor Richter Petersen gestanden habe.

 Seine damaligen Berater, darunter auch ein ehemaliger Rechtsanwalt, hatten mit teils wirren Anträgen versucht, den damaligen Prozess zum Platzen zu bringen. Sie stellten Anträge wegen Besorgnis der Befangenheit gegen die Richter, oft mit der Begründung, dass es die Bundesrepublik Deutschland nicht gäbe und deshalb alle Behörden und Gerichte nicht legitimiert seien. Sogenannte Reichsbürger meinen, dass dass Deutsche Reich noch fortbestehe. Sie hatten damit zwar keinen Erfolg, verzögerten aber die damaligen Verfahren.

In Erinnerung und in der Badischen Zeitung beschrieben ist jener Vorfall, als sich der Landwirt im Gericht zu Boden sinken ließ und mittels Notarzt in die Klinik gebracht werden musste. Es war eine schauspielerische Glanzleistung des Mannes, dem es neben seinem Hauptberuf seit Jahren sehr erfolgreich gelingt, Nahrungsergänzungsmittel und Schönheitsprodukte über ein selbstgegründetes Vertriebssystem zu vermarkten. Das bringt ihm monatlich bis zu fünfstellige Provisionen ein.

 Weniger geschickt stellte er sich in Steuerfragen an. Seine ehemaligen Berater dürften an ihm gut verdient haben und er folgte den Vorschlägen dieser Leute. Er gründete Firmen in der Schweiz und gab sich als deren Gesellschafter aus. Mit diesem Trick sollte das Versteuern der Provisionen in Deutschland vermieden worden. Die Steuerfahnder konnten ihm nachweisen, dass er seiner Tätigkeit als Geschäftsführer dieser Briefkastenfirmen von seinem Hof im Hochschwarzwald nachging. Mit der Folge, dass Umsätze und Einnahmen beim Finanzamt Freiburg Land und Konstanz zu versteuern gewesen wären. 2011 und 2012 hatte er gar keine Steuererklärungen eingereicht. So wurden seinen Einnahmen am Ende von den Finanzämtern geschätzt. Danach ergingen Steuerbescheide und Versäumniszuschläge. Allein letztere liegen derzeit in einem hohen sechsstelligen Bereich.

 Besonnen verteidigt und sich mit Hilfe seines neuen Anwalts aus den Fängen der ehemaligen Berater befreit, hat der 51-Jährige zwischenzeitlich den ihm in der Anklage vorgeworfenen Schaden vollständig ersetzt. Dass er darüber hinaus noch Steuerschulden hat, die er monatlich abträgt und über die derzeit hart mit dem Finanzamt verhandelt wird, um einen Vergleich zu erreichen, hatte mit dem Strafverfahren nichts zu tun.

 Dank einer im Prozess geschlossenen Vereinbarung der Prozessbeteiligten konnte das Verfahren am Donnerstag mit dem Geständnis und nach Anhörung von zwei Zeugen beendet werden. Die Bewährungszeit für den 51-Jährigen beträgt das Maximum von fünf Jahren.

 Der Vorsitzende Richter gab dem frisch Verurteilten noch den Ratschlag mit auf den Weg, dass es meist ein Fehler sei, wenn man sich schlauer vorkomme als die Finanzverwaltung. Da das Urteil auf einer Vereinbarung beruht, darf es erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von einer Woche rechtskräftig werden.
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Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
- Alle Reichsbürger. Immer -

Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
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Re: Torsten Ramm
« Antwort #111 am: 25. November 2020, 23:43:17 »
Sollte der Ausstieg und die Erkenntnis echt sein, freue ich mich für ihn das er es geschafft hat. Andere schaffen es nicht
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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