Autor Thema: [KRR-FAQ] Kein „Hartz IV“ für „Reichsdeutsche“  (Gelesen 1467 mal)

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Kein „Hartz IV“ für „Reichsdeutsche“

[html]Geldstrafen, Bußgelder, Steuern, Schulden… bezahlt ein (r)echter „Reichsdeutscher“ nicht. Leistungen des deutschen (Sozial-)Staates nimmt er hingegen sehr gern in Anspruch. So beziehen zahlreiche „Reichsdeutsche“ Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, im Volksmund „Hartz IV“ genannt. Dies könnte nun vorbei sein. Darauf