Autor Thema: Legal Tribune Online -Artikel: Staatengründung für Anfänger und Fortgeschrittene  (Gelesen 2025 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Hank

  • Schreiberling
  • *
  • H
  • Beiträge: 24
  • Dankeschön: 18 mal
  • Karma: 5
    • Auszeichnungen
Habe gerade eben mit Genuß folgenden Artikel gelesen:
Sealand, Liberland & Co
Staatengründung für Anfänger und Fortgeschrittene

Money Quote:
Zitat
Aber wie steht es um das neue Liberland? Droht dem vermeintlich neuen Zwergstaat inmitten Europas nach einer zweckentsprechenden Subsumtion der Tatsachen unter die skizzierten drei Elemente dasselbe Schicksal wie Sealand? An einem Staatsgebiet dürfte es im Falle Liberlands jedenfalls nicht mangeln. ... Was den geneigten Bürger in seiner Machtfülle daran hindert, in seinem Vorgarten einen Staat auszurufen ist übrigens genau dieser feine Unterschied: Das Eigentum am Grundstück verdrängt den Staat nicht. Letzterer schafft durch die Eigentumsordnung sowie das Kataster- und Grundstückswesen gerade erst die Möglichkeit der Eigentümerschaft.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Lisa, Dete

Offline Lisa

  • Personalausweisler
  • ***
  • Beiträge: 1379
  • Dankeschön: 984 mal
  • Karma: 99
  • Ich schreib mal wieder in Einfachdeutsch.
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 1000 Beiträge Beliebt! 50 positives Karma erhalten Auszeichnung für 750 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Ach hör doch auf! Soviel Text und dann noch alles richtig geschrieben. Davon lässt sich doch ein echter Oberster Souverän nicht beirren. Wo bleiben denn da die ewig gültigen Schöpfungsgesetze? Sowas güldet nicht!
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 

Offline Dete

  • Rechtskonsulent
  • *
  • Beiträge: 467
  • Dankeschön: 439 mal
  • Karma: 48
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Geheimnisträger, Sir!
    • Deppenfänger
    • Auszeichnungen
Das Eigentum am Grundstück verdrängt den Staat nicht. Letzterer schafft durch die Eigentumsordnung sowie das Kataster- und Grundstückswesen gerade erst die Möglichkeit der Eigentümerschaft.

Perfekt, liebe Reichsdeppen, Wie kann man so etwas nicht verstehen?

Gruß Dete


 
Folgende Mitglieder bedankten sich: hair mess