Autor Thema: Neues aus dem Königreich 09/2023 - Anerkennung durch Untersagung  (Gelesen 22532 mal)

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Offline Lonovis

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Re: Neues aus dem Königreich 09/2023 - Anerkennung durch Untersagung
« Antwort #615 am: 1. Oktober 2023, 00:07:58 »
Nö, seine Mutter will ich nicht!

Dann wärest du der Siefhorst und könntest der Peterle mal die Leviten vorlesen, damit er mal was vernünftiges hört.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Offline Rechtsfinder

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Re: Neues aus dem Königreich 09/2023 - Anerkennung durch Untersagung
« Antwort #616 am: 1. Oktober 2023, 00:44:28 »
Man darf also im Königreich Deutschland gleichzeitig seine Mutter, seine Cousine und den Nachbarn heiraten, schließlich erwähnt die Verfassung explizit: "ohne jede Beschränkung".
Das ist wohl das am wenigsten Schlimmste in seiner gesamten Misskonzeption seiner Grundrechte. Und auf sehr interessante Weise geradezu liberal. ;)

Off-Topic:
Ganz abgesehen davon, dass die Beschränkung der Ehe auf zwei Personen in den nächsten zwei bis vier Jahrzehnten fallen wird. Ich prophezeihe, dass es eine eheähnliche Mehrpersonen-Lebensgemeinschaft geben wird. Eher in 40, als in 20, aber 60 Jahre wird es nicht mehr dauern.*
* Große Familienrechts-Reformen in Deutschland finden in etwa 20-jährigem Rhythmus statt. ;)

Off-Topic:
Ich freue mich übrigens auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde mit 3 Elternteilen. Das wird großartig. Egal, wie es ausgeht, den Konserven wird der Kopf platzen. :love10:
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Karl Martell

Re: Neues aus dem Königreich 09/2023 - Anerkennung durch Untersagung
« Antwort #617 am: 1. Oktober 2023, 08:06:53 »
Zitat von: Pat und Patachon reden über ihren Ausländerhass
Artikel 49 Gleichberechtigung. Kein Deutscher darf gegenüber einem Ausländer oder einem Staatenlosen benachteiligt werden. Keine Person darf gegenüber einer anderen Person benachteiligt oder bevorteilt werden. Kein Mensch, Staatsbürger des Königreichs
Deutschland, darf gegenüber einem anderen Menschen benachteiligt oder bevorteilt werden. Kein göttliches Wesen, Deme im Königreich Deutschland, darf gegenüber einem anderen göttlichen Wesen benachteiligt
oder bevorteilt werden.

Falls man sich noch fragen sollte, wes Geistes Kind Pudel-Pete und seine ach-so-menschenfreundliche Meute sind :facepalm:

Ich will mal mit einem Schwank aus meinem Leben antworten: Mir wollte irgendwann mal eine Dame an einem Wahlkampfstand erklären, dass die Ausländer ja sehr viel besser vom Sozialamt ihres Vertrauens behandelt würden und sie sich als Deutsche deshalb benachteiligt fühle. Ich hatte sie dann gefragt, warum das BVerfG vor einigen Jahren feststellen musste, dass Asylbewerber Anspruch auf den vollen Sozialhilfesatz hätten. Das gab ihr schon zu denken, sie ließ aber nicht locker. Nun regte sie sich auf, dass Merkel die ganzen Ausländer ja nur deshalb ins Land hole, damit die sie bei der anstehenden Wahl wählen. Zarter Hinweis meinerseits, dass Ausländer kein Wahlrecht haben. Das konterte sie mit dem Einwand, dass die ja alle Deutsche Frauen heiraten, um wählen zu dürfen. Ich hätte ihr an der Stelle noch den Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und Aufenthalstrecht erklären können, fand es aber angemessener sie zu fragen, ob sie möglicherweise nur traurig sei, weil sie noch keiner dieser jungen Männer, die gerade scharenweise deutsche Frauen heiraten, gefragt hätte. Darauf hin zog die holde Maid endlich von dannen. Kann man mal sehen, was sich so in den Köpfen festsetzt, wenn man nur bestimmte Tageszeitungen un duu viel Alkohol konsumiert.

Die gleiche Klientel (und auch die Pudel) hat das europarechtliche "Unding" mit der Inländerdiskiminierung nicht begriffen (nicht die böse EU zwingt die Staaten, ihre Einwohner schlechter zu stellen, als Ausländer, sondern die Staaten erlauben ihren Einwohnern nicht, was diese nach EU-Recht dürften - regt Euch dann bitte über Euren Staat auf und nicht über die Ausländer oder die EU).

Ich denke, dass das der Grund für diesen "Verfassungs"-Artikel ist. Peter hat mal wieder das Recht nicht begriffen und sich stattdessen zu sehr auf seine geBILDete Meinung verlassen. Seufz.

Am Ende noch der Urteilssuchdienst für die mitlesenden Pudel:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/ls20120718_1bvl001010.html

Leitsätze:
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 8.07.2012, 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11

1. Die Höhe der Geldleistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes ist evident unzureichend, weil sie seit 1993 nicht verändert worden ist.

2. Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.

3. Falls der Gesetzgeber bei der Festlegung des menschenwürdigen Existenzminimums die Besonderheiten bestimmter Personengruppen berücksichtigen will, darf er bei der konkreten Ausgestaltung existenzsichernder Leistungen nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenzieren. Eine Differenzierung ist nur möglich, sofern deren Bedarf an existenznotwendigen Leistungen von dem anderer Bedürftiger signifikant abweicht und dies folgerichtig in einem inhaltlich transparenten Verfahren anhand des tatsächlichen Bedarfs gerade dieser Gruppe belegt werden kann.

Niemals in diesem Leben wird Wir Peter in der Lage zu solche differenzierter Betrachtung sein. Und genau deshalb bin ich froh, in unserem Besatzungskonstrukt zu leben.

PS: eigentlich ist heute ja schon der nächste Monatsfaden fällig, aber ich möchte die mods bitten, das im Septemberfaden zu belassen, damit wir die Diskussion zum Beitrag des @Neubuerger nicht über 2 Threads verteilen.
« Letzte Änderung: 1. Oktober 2023, 09:45:08 von Karl Martell »
 

Offline lobotomized.monkey

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Re: Neues aus dem Königreich 09/2023 - Anerkennung durch Untersagung
« Antwort #618 am: 1. Oktober 2023, 10:20:00 »
Der Anregung von @Karl Martell folgend habe ich meinen Beitrag verschoben: https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=8013.msg449443#msg449443
« Letzte Änderung: 1. Oktober 2023, 10:31:20 von lobotomized.monkey »
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