Autor Thema: OVG BBbr 4 S 11/23 Entfernung aus dem Polizeidienst  (Gelesen 260 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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OVG BBbr 4 S 11/23 Entfernung aus dem Polizeidienst
« am: 18. August 2023, 15:59:40 »
Zitat
OVG Berlin-Brandenburg: Entfernung aus dem Polizeidienst durch Likes von rechtsextremen Internet-Beiträgen
07.08.2023
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung der Polizei Berlin, einen 21-jährigen Kriminalkommissaranwärter aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf zu entlassen, für rechtmäßig erklärt und den Antrag des Polizeibeamten auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

Die Dienstbehörde hatte festgestellt, dass der Polizeibeamte zahlreiche Internetbeiträge der „Neuen Rechten“ verfolgte und mehrere von ihnen likte. Die Beiträge enthielten Schmähungen von Muslimen, Gleichsetzungen von Coronaschutzmaßnahmen mit der Verfolgung von Juden im Nationalsozialismus und die Verächtlichmachung von Repräsentanten der Bunderepublik Deutschland.

Der 4. Senat hat bekräftigt, dass allen Landesbeamten ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin abzuverlangen sei. E

s sei unverzichtbar, dass die Beamten den Staat und die geltende verfassungsrechtliche Ordnung bejahten und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzierten, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angriffen, bekämpften und diffamierten.

Bestünden begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten auf Widerruf, müsse die Dienstbehörde ihn entlassen. Es sei nicht notwendig, dass eine verfassungsfeindliche Einstellung erwiesen sei.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Beschluss vom 27. Juli 2023 – OVG 4 S 11/23 –

Quelle: Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg v. 27.07.2023
https://www.dr-bahr.com/news/entfernung-aus-dem-polizeidienst-durch-likes-von-rechtsextremen-internet-beitraegen.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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