Autor Thema: "Testament" von Karl Dönitz  (Gelesen 8015 mal)

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Offline Peter von Löwenstein

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"Testament" von Karl Dönitz
« am: 20. September 2013, 12:27:02 »
Zitat
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02.06.2005, Nr. 125, S. 7
Karl Dönitz an Karl Carstens
Zum Artikel von Rainer Blasius "Der Großadmiral als Kleinpräsident" (F.A.Z. vom 23. Mai): Nach dem Tode von Karl Dönitz am 24. Dezember 1980 übermittelte sein Anwalt eine Art Testament an den damaligen Bundespräsidenten Carstens:

"Nach dem Inkrafttreten der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht, heute vor dreißig Jahren, verblieb ich in dem von mir übernommenen und von den Alliierten Hauptmächten anerkannten Amt als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches. Über den Bestand dieses Amtes und der Reichsregierung hatte ich keine Illusionen. Ich wollte aber von mir aus nichts tun, was als eine freiwillige Aufgabe der deutschen Souveränität und damit als Verzicht auf den politischen Bestand des Deutschen Reiches ausgelegt werden könnte. Die Gefangennahme am 23. Mai 1945 setzte der Ausübung der Regierungsgewalt faktisch ein Ende. Als ich am 1. Oktober 1956 aus dem Spandauer Gefängnis entlassen wurde, in das mich das Internationale Militärtribunal unter ausdrücklicher Bestätigung meines Amtes als Staatsoberhaupt geworfen hatte, fand ich auf dem nicht annektierten Boden des Reiches zwei deutsche Staaten vor, die sich nach ihren Verfassungen beide die Wiedervereinigung der Deutschen in einem Staat zum Ziel gesetzt hatten. Dieses Ziel hat die Deutsche Demokratische Republik durch die Änderung ihrer Verfassung am 7. Oktober 1974 ausdrücklich aufgegeben. Damit ist heute nur noch die Bundesrepublik Deutschland Träger des Reichsgedankens, dessen Wahrung mir anvertraut war. Im Bewußtsein nicht endender Verantwortung gegenüber dem Deutschen Volk übertrage ich Inhalt und Aufgabe meines Amtes als letztes Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches auf den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Karl Dönitz"

Dieser Akt bestätigt die These von Rainer Blasius, daß sich Dönitz bis zu seinem Tod als legales Staatsoberhaupt ansah oder zumindest noch nachwirkende Rechte des Staatsoberhauptes für möglich hielt, die es zu wahren galt.

Hans Neusel, Staatssekretär a. D., Bonn
Abgesehen davon, dass es höchst zweifelhaft ist, ob die Regierung Dönitz überhaupt jemals im Amt war (siehe dazu Vorwärts in die Vergangenheit, Abschnitt 5.4.3 (S. 51 ff.)) und davon, dass politische Ämter nicht über Testamente weitergegeben zu werden pflegen, möglicherweise trotzdem ein hilfreiches Fundstück, da ihm innerhalb der Reichsdeppenlogik durchaus Wirksamkeit zukommen könnte.
Franzosen und Russen gehört das Land
Das Meer gehört den Briten,
Wir aber besitzen im Luftreich des Traums
Die Herrschaft unbestritten.
-Heinrich Heine, Deutschland. Ein Wintermärchen, 1844

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