Autor Thema: Vom Rundfunkgebührenverweigerer zum Ex-Justizvollzugsbeamten  (Gelesen 832 mal)

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Offline Mr. Devious

Hatten wir das schon? Die Vorentscheidung des VG München vom 02.04.2019 habe ich hier nicht gefunden.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-30890?hl=true
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline FST

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Re: Vom Rundfunkgebührenverweigerer zum Ex-Justizvollzugsbeamten
« Antwort #1 am: 31. Oktober 2021, 13:46:25 »
Zitat
Aufgrund dieses Schreibens verhängte das Amtsgericht N* … mit Strafbefehl vom 14. September 2016 gegen den Beklagten eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro wegen versuchter Nötigung (§§ 240, 22, 23 Strafgesetzbuch - StGB). Nach Einspruch des Beklagten setzte das Amtsgericht mit Urteil vom 25. April 2017 das Strafmaß auf 60 Tagessätzen zu je 90 Euro fest. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft änderte das Landgericht A* … mit Urteil vom 25. Juli 2017 die Tagessatzhöhe auf 100 Euro ab; im Übrigen verwarf es die Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Beklagten. Das Oberlandesgericht M* … verwarf die Revision des Beklagten mit Beschluss vom 9. November 2017.

Von 1.600 € hoch auf 6.000 €.  ;D Starke Leistung.
 
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Offline Anmaron

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Re: Vom Rundfunkgebührenverweigerer zum Ex-Justizvollzugsbeamten
« Antwort #2 am: 31. Oktober 2021, 13:49:26 »
Solche Angebote bekomme ich auch dauernd. Ich bin blöd, weil ich immernoch nicht bei dieser Supermethode mitmache, bei der jeder zum Millionär wird. Schon 20 000 Deutsche haben das gemacht.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Offline hair mess

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Re: Vom Rundfunkgebührenverweigerer zum Ex-Justizvollzugsbeamten
« Antwort #3 am: 1. November 2021, 09:17:42 »
Jahrgang 60 und aus Bayern.
Dann kennt er es ja aus dem Schulhof:

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