Der hübsche Ausweis, der viele "Reichsbürgerartikel" in der "Lügenpresse" ziert und der ja aus dem Hause Lorenz stammt, kostet Joachim Widera 70 Tagessätze á 120 Euro. Die höhe des Tagessatzes verdankt er seinem Einkommen in der Schweiz.
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Eine "fremde Gedankenwelt"
Toni Nachbar
Von Toni Nachbar
So, 24. März 2019
Südwest
Der Sonntag Urkundenfälschung Urteil gegen Rheinfelder mit Pass des Deutschen Reiches bestätigt.
Weil er einen Reisepass und einen Personalausweis mit der Aufschrift "Deutsches Reich" benutzt, wurde Joachim W. aus Rheinfelden vom Amtsgericht Lörrach wegen Urkundenfälschung zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt. Im Berufungsverfahren vor dem Freiburger Landgericht wurde diese Strafe noch erhöht.
Gleich drei Justizbeamte sichern die Eingangstür zu einem kleinen Verhandlungssaal im Freiburger Landgericht. Dabei sitzen nur vier Besucher auf den Zuschauerplätzen, die sich für das Berufungsverfahren gegen den verurteilten Urkundenfälscher Joachim W. interessieren. Der Mann, der sich als Bundesvorsitzender der Partei Deutsche Zukunft ausgibt und vermutlich der Reichsbürger-Bewegung nahesteht, betritt im schwarzen Anzug den Saal. Ehe Richter Martin Bellm und die zwei Schöffen erscheinen, zieht er sich rasch eine Gelbweste über. Warum – wird ihn während der Verhandlung jedoch niemand fragen.
Mit einer Frage beginnt der Berufungsprozess dennoch: "Wer sind Sie?" ruft Joachim W. zur Begrüßung dem Richter zu und bekommt den Hinweis, er dürfe hier nur reden, wenn er gefragt würde.
Der Redebedarf des in erster Instanz vom Lörracher Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 80 Euro Verurteilten ist jedoch gewaltig. Der in Basel angestellte Busfahrer, Jahrgang 1961, hat einen Stapel Papiere vor sich liegen: Texte zum Völkerrecht, Urteile anderer Gerichte, sogar einen Brief des ehemaligen Bundesinnenministers Otto Schily. Ihr Inhalt soll die Ansicht Joachim W.s unterstützen, wonach das 1871 gegründete Deutsche Reich nie untergegangen sei. Deshalb fordert er für sich das Recht, Ausweise mit der Aufschrift "Deutsches Reich" zu tragen, schließlich sei die BRD kein "wirklicher" Staat. Und er belehrt Richter Bellm, dass dies nichts mit einer Sympathie für das Dritte Reich zu tun habe, sondern mit einer aus seiner Sicht historischen Folgerichtigkeit: "Meine Vorfahren waren Bürger des Deutschen Reiches", ruft Joachim W., "auch ich habe das Recht . . ." Prompt unterbricht ijn Richter Bellm und ermahnt Joachim W., sich zu mäßigen.
In Interviews mit dem TV-Sender Arte sowie Zeitungen, darunter auch Der Sonntag , hatte Joachim W. seine Deutsches-Reich-Ausweise gezeigt und erklärt, sie wären ihm von einer in Berlin ansässigen "Exilregierung" ausgestellt worden. Das Prahlen mit deren Benutzung in Österreich und Brasilien brachte ihm eine Hausdurchsuchung durch die Bundespolizei ein, die Beschlagnahmung der Papiere sowie den verlorenen Prozess vor dem Lörracher Amtsgericht.
Nun vor dem Freiburger Landgericht fordert Joachim W. einen Freispruch. Zuerst argumentiert er juristisch: Bei einem Rechtsanwalt habe er sich schlau gemacht, ob es strafbar sei, bei der Berliner "Exilregierung des Deutschen Reiches" Pass und Ausweis zu bestellen. "Nicht mal eine Ordnungswidrigkeit" sei dies, habe man ihm geantwortet, denn es gebe Urteile deutscher Gerichte zu solchen Papieren: Darin seien sie als "Micky-Maus-Ausweise" eingestuft worden, die es nicht wert seien, dass sich die Justiz damit beschäftige.
Doch damit will sich Joachim W. nicht zufriedengeben. Ihm komme es darauf an, vor Gericht zu sagen, dass das Grundgesetz keine Verfassung sei, die das Parlament eines souveränen Staates verabschiedet habe: "Die Bundesrepublik und die DDR waren Betriebsunfälle der Geschichte. Kein Volk der Erde kann akzeptieren, dass ihm fremde Mächte eine Verfassung diktieren." Und: "Kein Friedensvertrag regelt das Verhältnis zwischen Deutschland und den Siegermächten."
Doch: Ein Berufungsverfahren vor einem Landgericht ist kein Seminar für Deutsche Geschichte und auch keines für Völkerrecht. Staatsanwältin Theresa Barth geht in ihrem kurzen Plädoyer auf Joachim W.s Argumentation nicht ein: Für sie stehe fest, dass der Angeklagte gefälschte Ausweise benutze, auf der Fahrt zur Arbeit in die Schweiz, bei Reisen nach Österreich und Brasilien. Mit Vorsatz habe er diese gefälscht, und sie seien echten Pässen und Ausweisen zum Verwechseln ähnlich. Deshalb sei Joachim W. zu bestrafen. Weil er in der Schweiz als städtischer Busfahrer sehr gut verdiene, soll die Geldstrafe noch höher ausfallen als vor dem Lörracher Amtsgericht.
"Dann sitzen Sie auf der Anklagebank"
Frank-Ulrich Kühn, der Anwalt Joachim W.s, bemüht sich, dem Gericht klarzumachen, dass es über eine Lappalie urteile. Schließlich gehe es seinem Mandanten um das Recht, frei seine Meinung kundzutun. Dessen Ansichten bräuchte man nicht zu verstehen, aber das Recht der freien Meinungsäußerung sei so weit zu fassen, dass die Gedanken eines Joachim W. darin Platz fänden. Aber der möchte so harmlos nicht sein. Genüsslich fragt er beim letzten Wort Richter und Staatsanwältin: "Wie stehen Sie da, wenn das nie untergegangene Deutsche Reich wieder seine volle Souveränität erreicht? Dann sitzen Sie auf der Anklagebank – wegen Hochverrat."
Nur zehn Minuten berät Richter Bellm mit seinen beiden Schöffen. Dann verkündet er das Urteil der Kammer: Joachim W. wird nun zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 120 Euro verurteilt. Sein Einkommen in der Schweiz rechtfertige eine derart hohe Geldstrafe,
In der Urteilsbegründung ist von Völkerrecht und deutscher Geschichte keine Rede. "Auch über das Recht der freien Meinungsäußerung hatten wir nicht zu urteilen", sagt Richter Bellm. Und noch so viel: "Ihre Gedankenwelt ist uns fremd."
Joachim W. aber sei als vorsätzlicher Urkundenfälscher Straftäter. Und alles andere als einer, bei dem man Unwissenheit als strafmildernd gelten lassen könne: Denn der Rechtsanwalt, der ihn einst beraten hatte, werbe auf der eigenen Internetseite mit dem Hinweis, die Bundesrepublik wäre nicht mehr als eine Erfindung: "Damit war Ihnen klar, dass er der Reichsbürger-Bewegung nahesteht."