Autor Thema: Hans Joachim Zimmer / unrechtsstaat-brd.de / Volk an die Macht  (Gelesen 6265 mal)

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Offline Pantotheus

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Artikel 1 – Gesetz zur Änderung der Landesverfassung (LVBWÄndG)

Inhalt u. a.:

Das Grundgesetz wird zur verbindlichen obersten Rechtsnorm erhoben, der alle drei Gewalten, Legislative, Exekutive und Judikative unterworfen sind.
Das gesamte Landes- und Bundesrecht muss auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft werden.
Eulen nach Athen tragen ...

Zitat
Artikel 4 – Gesetz zur Bestimmung des gesetzlichen Richters (GesRiG)

Inhalt u. a.:

Geregelt wird durch Ordnungs- und Durchführungsbestimmungen, wann ein Richter ein gesetzlicher Richter gemäß Artikel 101 Abs. 1 S 2 GG ist.
Richter werden dazu vergewaltigt, unmittelbar nach ersten Bedenken festzustellen, ob sie der gesetzliche Richter sind.
Richter werden dazu vergewaltigt, nur noch grundgesetzkonformes Recht anzuwenden.
Richter werden vergewaltigt ...


Zitat
Artikel 6 – Gesetz zur Regelung von Streitigkeiten zwischen Land, Körperschaften und Bürgern und deren Schadenersatzpflicht aus der Verletzung von Grund- und grundrechtsgleichen Rechten (StreitG)

Inhalt u. a.:

Wer vom Gerichtsvollzieher die Räumung der Wohnung, die Verhaftung etc. hinnehmen musste, wird für die Beschädigung seiner Verfassungsrechte mit bis zu 10.000 EUR entschädigt. Steuerfrei und nicht pfändbar.
Das ist wohl des Pudels Kern.

Zitat
Artikel 7 –  Gesetz zur Ausarbeitung einer neuen Landesverfassung (LVEntwurfG)

Inhalt u.a.:

Das Volk hat das Recht, selber die Regeln zu bestimmen, nach denen es regiert wird - die gegebenen Regeln wurden von Parteien konzipiert, wir Bürger konnten daran nicht mitwirken, mussten und müssen nur gehorchen.
Landtag und Landesregierung müssen Auskunft darüber erteilen, ob die Bundesrepublik Deutschland ein Staat ist, Baden-Württemberg ein Bundesland ist oder welchen rechtlichen Status beide tatsächlich einnehmen.
Es wird eine neue Landesverfassung konzipiert, die vom Volk für das Volk gemacht wird.
Die RD werden sich freuen, endlich einmal Antworten auf ihre ach so dringenden und wichtigen Fragen zu erhalten.
"Alles für das Volk" usw. - war da nicht mal was? Hat aber, meine ich mich zu erinnern, in der Durchführung nicht so richtig überzeugt.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline DC71

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Ich bin zufällig im Netz über  Zimmer gestolpert und festgesellt, dass es ja bereits einen - wenn auch recht alten - Thread zu ihm gibt.

Nun habe ich eine Weile auf seine Seite unrechtsstaat geschmökert und muss immerhin anerkennen, dass er - anders als die typische Kundschaft von uns - tatsächlich auch Verfahren gewinnen kann.  Chapeau!

So hat er bspw. beim Bundesverfassungsericht 2013 die Aufhebung eines Beschlusses des Thüringer Verwaltungsgericht durchgeboxt, mit dem ihm Prozesskostenhilfe verwehrt wurde:  https://www.unrechtsstaat-brd.de/6-1-absicherung-der-entrechtung/verfassungsbeschwerde-zul%C3%A4ssig . Dort findet sich auch ein PDF mit dem Beschluss.

Schon ein bisschen widersinnig, dass er sich in einem Blogbeitrag vom 01.08.2018 dennoch darüber auslässt, dass Verfassungsbeschwerden seit 1969 sinnlos sind. Aber das ist halt das alte Problem mit der Logik.

Oder am 25.07.2018 hat das Landgericht Stuttgart einen Beschluss des AG Waiblingen aufgehoben und das Befangenheitsgesuch gegen den Richter des AG für begründet erklärt: https://www.unrechtsstaat-brd.de/14-1-brd-aktuell-2018/richter-luippold-ist-befangen , auch dort findet sich ein pdf mit dem Beschluss. Einen besonders schönen Auszug aus dem Beschluss habe ich mal im Spoiler gepostet.

Spoiler
Es ist auch nicht deshalb unzulässig, weil der Kläger nach Auffassung des Amtsgerichts „querulatorisch veranlagt“ ist. Es ist zwar gerichtsbekannt, dass der Kläger in den letzten Jahren mit einer Vielzahl von Beschwerden, insbesondere auch bei der 10. Zivilkammer des Landgerichts, vorstellig geworden ist, und dabei häufig gerügt hat, dass sein Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt sei. Dies bedeutet aber nicht, dass damit sämtliche Anträge des Klägers ohne nähere Prüfung als unzulässig behandelt werden dürfen. Zwar kann im Einzelfall des Rechtsschutzbe- dürfnis fehlen, wenn eine Partei verfahrensfremde Zwecke verfolgt oder mit den immer gleichen Argumenten Anträge und Beschwerden wiederholt, die offensichtlich unbegründet und bereits
mehrfach beschieden worden sind.

So liegt der Fall hier aber nicht. Bei seinem ursprünglichen Anliegen hat der Kläger nämlich nicht - wie dies in der Vergangenheit häufig der Fall war - den ihm bekannten Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts in Frage gestellt, sondern sich vielmehr auf diesen berufen, da ihm offenbar die wenige Wochen zuvor beschlossene Änderung des Geschäftsverteilungsplans nicht bekannt war. Im Kern geht es bei dem Befangenheitsgesuch nicht darum, ob der abgelehnte Richter der gesetzliche Richter ist, sondern darum, dass der Richter die Anfragen dazu, wieso er den Streitwert vorläufig festgesetzt habe, obwohl an sich laut dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts eine andere Richterin zuständig sei, zunächst ignoriert und sodann mit dem Zusatz beantwortet hat „Das geht aber eigentlich den Kläger und auch seine Prozessbevollmächtigte nichts an.“
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Fun Fact: Die leicht abwertende Bemerkung des Richters hat zur Befangenheit geführt, weil Zimmer nicht wie sonst den Geschäftsverteilungsplan in Frage gestellt, sondern sich auf ihn berufen hat. Ich vermute, das konnte der arme Richter einfach nicht richtig verarbeiten... ;)

Wie in diesem Verfahren scheint er sich auch ansonsten derzeit vorrangig auf Gerichtsvollzieher eingeschossen zu haben (mein herzliches Beileid an OGV Schneck, der regelmäßig Gegenstand von Zimmers Abhandlungen ist).

Ach ja: Im Juli 2018 wurden wohl im Raum Karlsruhe nicht von ihm stammende Hilfsangebote gegen Gerichtsvollzieher mit seiner Telefonnummer geklebt, wogegen er sich verwahrt. "Ich helfe niemandem!". Auf der Seite "Freiheit für Deutschland" wird er allerdings (noch) als Rechtsversteher genannt. Ob er davon weiß?  ;D

Wie groß seine Reichweite ist, kann ich nicht beurteilen. Viele Kommentare auf seiner Webseite oder auf Facebook hat er nicht gerade. Und auch sein Youtubekanal, in dem er eigentlich nur auf die Beiträge seines Blogs hinweist, findet kaum Beachtung.

Dennoch scheint es mir lohnenwert, den Mann nicht ganz aus den Augen zu verlieren.
Früher war "Internet for Porn". Heute scheint "Internet for rechte Verschwörungstheoretiker" zu sein. Ich will das Früher zurück...
 
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Offline Gutemine

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Dank seines herausragenden Youtube-Jura-Studiums kann Hans Joachim, wie Fridi, nur über Erfolge berichten.  :o ;D

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