Na, wenn das die Herrschaften beim AG NRÜ mitbekommen. Zum einen die Gleichsetzung
https://www.youtube.com/watch?v=Z5ua9kOvFw8(aha, eine Inhaftierung war auch im Spiel)
und erst recht der Audio-Mitschnitt von der Verhandlung. Zzgl. der Hintergrunddeko.
https://www.youtube.com/watch?v=FCguSvifjBgSpoiler
Veröffentlicht am 02.12.2014
Ich beziehe mich auf den Vorfall im Rahmen eines mehrfach von mir zurückgewiesenen,illegalen und mangelbehafteten Verfahrens zivilrechtlicher Natur vor dem „Amtsgericht Neustadt am Rübenberge“ unter der Führung des privaten,nicht-gesetzlichen Richters Dr.Matthias Janko am 28.10.2014 um 9:20.
Ich war an diesem Tage mit der Intention im Gericht erschienen,um das -bereits mehrfach meinerseits zurückgewiesene- unaufgeforderte/nicht gewollte Vertragsangebot als kostenpflichtiges Verfahren, nochmalig persönlich zurückzuweisen und war dort mit der Absicht erschienen,den mir rechtliches Gehör und Beweislastumkehr/Klageabweisung verweigernden „Richter“ Dr.Janko grundsätzliche Fragen im Rahmen seiner Aufklärungs-/Auskunftspflicht als mutmasslicher Volljurist gemäss §139 ZPO etc zu stellen.
Bereits seit Ende 2013 war eine Klage seitens meines Vermieters einem gem.Bauverein gegen mich angestrengt worden,weil ich mich der Erzwingung zur Einwilligung zu einem Abnehmer- und Dauerwartungsvertrag von Rauchwarnmeldern, auf Basis der inaktiven und nicht durch eine rechtswirksam dazu befugte „Bauverwaltung“ („BAUAMT“) erlassene Bauverordnung zu einem einseitigen Rechtsgeschäft und Zwangsvertrag, widersetzte und mich nicht nötigen lassen wollte.
Ein Klagegrund wurde vorgetäuscht,die mängelbehaftete Klageschrift meinerseits zurückgewiesen und die Klage dennoch weitergeführt.
Der anberaumte und von mir wegen mangelnder Gütebasis zurückgewiesene Termin zur „Güteverhandlung“ über diesen Sachverhalt,eskalierte in einer Art und Weise,die jeglicher Rechtsstaatlichkeit eine Narrenkappe verpasst:ich wurde aufgrund der simplen Fragestellung und meinem wiederholten Verweis auf Beanwortung meiner Fragen,zusammengebrüllt,in Gewahrsam genommen,durchsucht und in Arrest versetzt,um daraufhin auf Basis einer Anordnung wegen „Ungebühr“ gegen den Richter auf Grund einer Ordnungswidrigkeit ohne Ermahnung und ohne Zurechtweisung seitens des Richters verhaftet und für 7 Tage inhaftiert zu werden (Geschlossener Vollzug!mit bis zu 14 Stunden Kompletteinschluss!und übelsten Haftbedingungen!):ohne Anklage,ohne jegliche Rechtsgrundlage,ohne Verfahren,ohne Urteil,ohne das Recht auf Verteidigung etc.
Prozeßbeobachtungen und Beweise. Kritische Presseberichterstattungen unter namentlicher Benennung des Betroffenen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Personen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten, Presseberichte mit Nennung ihres Namens hinnehmen müssen. BGB §§ 823 Ah, 1004; GG Art. 2 Abs. 1; Art. 5 Abs. 1BGH, Urteil vom 21. 11.2006 – Az. VI ZR 259/05
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