Autor Thema: Bußgeld Stuttgart  (Gelesen 7035 mal)

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Offline BlueOcean

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Kasperls Reisen mit Behinderungen
« Antwort #15 am: 25. April 2014, 02:02:22 »
Surprise!!! Kasperls kleine Rundfahrt durch Wittenberg mit irgendeinem südamerikanisch selbstgestrickten Lappen hat ihm jetzt die Vorladung zur Befragung als Beschuldigter eingebracht.

Aus einem Fehler im Datum des Tatzeitpunkts drechselt der Hobbyjurist und Staaten- aber nicht Fahrzeuglenker prompt die Aufforderung seine Taten zu wiederholen. Ein eher ziemlich schales Scherzchen, was seine Claquere aber sicher wieder als epochalen Sieg gegen das Unrechtssystem feiern werden. Die sind so dumm wie er dreist ist. Aber lange feiern die alle nicht mehr :)
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Offline Das Chaos

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Re: Kasperls Reisen mit Behinderungen
« Antwort #16 am: 25. April 2014, 09:16:34 »
Ein eher ziemlich schales Scherzchen, was seine Claquere aber sicher wieder als epochalen Sieg gegen das Unrechtssystem feiern werden. Die sind so dumm wie er dreist ist. Aber lange feiern die alle nicht mehr :)

Peter Supergeil
https://www.youtube.com/watch?v=Vz6YBRVjRXg
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Müllmann

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Re: Bußgeld Stuttgart
« Antwort #17 am: 26. April 2014, 21:36:13 »
In Anbetracht der ständigen Wiederholungen von Verstößen gegen § 21 StVG denkt der ein oder andere Robenträger, der mit seiner Impertienz befasst ist, vielleicht mal über die Anwendung von § 112 StPO bzw. § 66 StGB nach.

Leider fällt § 21 StVG wohl weder unter die Tatbestände der einen noch der anderen Vorschrift, aber wer wird denn so kleinlich sein ...

Müllmann
 
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