Umfrage

Welche Fragen würdet IHR Peter I. (dem durchschnittlich intelligenten) stellen?

Wo ist die Kohle?
11 (29.7%)
Wird die Reichsflotte länger als zwei Wochen auf Dich warten wenn das erste Urteil rechtskräftig wird?
6 (16.2%)
Warst Du wirklich so blöd, den Richter als Faschist zu beschimpfen?
2 (5.4%)
Hast Du den Zopf schon mal gewaschen?
3 (8.1%)
Wieso hast Du nicht besser "Meine Krone war zu eng!" als Ausrede für die Straftaten benutzt?
1 (2.7%)
Ziehst Du "Frauen schlagen" "Pudeln die Ohren langziehen" vor?
2 (5.4%)
Läufst Du die Runden im Hof lieber rechts oder links herum?
2 (5.4%)
Wie tief kannst Du Kartoffeln mit der Kraft Deiner Gedanken vergraben?
2 (5.4%)
Ist Bis zur Rente im Knast "überwintern"! das neue Motto des KRD?
2 (5.4%)
Hast Du bei der "Krönung" auf einem Schemel gestanden um größer zu wirken oder nur die hochhackigen von Annett ausgeliehen?
6 (16.2%)

Stimmen insgesamt: 36

Umfrage geschlossen: 26. August 2017, 11:07:18

Autor Thema: Welche Fragen würdet IHR Peter I. (dem durchschnittlich intelligenten) stellen?  (Gelesen 2564 mal)

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Offline Evil Dude

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Da die Pudel anscheinend nur noch wie kopflose Hühner durch die Gegend rennen, hoffen sie wohl, dass ihnen die Fragen der User an Peter irgendwie weiterhelfen!
Da zu befürchten ist, dass dabei wieder kräftig zensiert wird, werden die Fragen leider nicht zu einem sinnvollen und hilfreichen Ergebnis führen. Daher finde ich es besser, die wirklich drängenden Fragen an Peter durch eine eigene Umfrage zu ermitteln!

Nach Ende der Umfrage werden die drei Fragen mit den meisten Stimmen Peter gechannelt, oder, falls solch "große Fragen des Lebens" nicht durch die Gitterstäbe passen, per Post übermittelt:

Mit Dank an c3C4, der den Beitrag von der KRD-Seite hier gepostet hat:

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=4582.msg134949#msg134949
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dtx

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Die Umfrage funzt aber nicht. Man sollte wenigstens drei Fragen (statt nur einer) auswählen dürfen, wenn man sie schon nicht selbst formulieren kann.
 
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Offline Evil Dude

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Jein! Jeder darf die für IHN wichtigste Frage auswählen! Das KRD ist schließlich keine Demokratie!  :naughty:

Und Teilnahme ist natürlich Pflicht! (Ich erinnere: KRD nix Demokratie!) Wer nicht abstimmt, dem wird Peter HIMSELF so in 10 Jahren die Ohren langziehen!  ;D

Du musst Dir die Umfrage wie Knastessen vorstellen! Da heisst es nicht "Nehme ich Menü 1, 2 oder 3" sondern "Esse ich was oder esse ich nichts!"  ;)
« Letzte Änderung: 12. August 2017, 11:18:36 von Evil Dude »
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dtx

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Du musst Dir die Umfrage wie Knastessen vorstellen! Da heisst es nicht "Nehme ich Menü 1, 2 oder 3" sondern "Esse ich was oder esse ich nichts!"  ;)

Muß ich nicht. Aber wenn schon, dann wäre die Wahl immer noch der zwischen Essen und Körperpflege (s. Ralph Boes über die Hartz-Sanktionen https://www.youtube.com/watch?v=YRo7E_jP7KM ) vorzuziehen. Da muß man sich über solche Aussagen nicht wundern:

Spoiler
melly Gefangene/r 30.Okt.2008
habe auch in der jva dresden einen 6 wöchigen staatsurlaub in u-haft verbringen dürfen. und ich muss sagen es ist zu modern für eine jva . ich dachte man soll da über seinen mist den man gebaut hat , gründlich nachdenken und nicht sich wie zu hause fühlen. aber trotzdem ist es eine erfahrung gewesen die ich nicht noch mal haben muss. als u-gefangener hat man ja gar keine rechte . obwohl es heisst man ist so lange unschuldig bis es bewiesen wurde. aber davon spürt man in diesem rechtssystem nix. und es stimmt das manche hartz IV empfänger schlechter leben.
https://www.knast.net/prison/jva_dresden?start=20&count=9

(von mir hinzugefügt)
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Offline Evil Dude

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Zitat
und es stimmt das manche hartz IV empfänger schlechter leben.

Also ich würde es absolut begrüßen, wenn Peter I., nur noch "König des Haarzopf", während der gesamten Haftdauer nicht besser als Hartz IV-Bezieher lebt, sondern (hoffentlich) schlechter!
Denn selbst wenn es darunter den einen oder anderen gibt, der möglicherweise wirklich nicht arbeiten will (ich kenne sogar einen), so haben selbst die (zumindest nicht in dieser Beziehung) noch nichts verbrochen, während er doch kält lächelnd jeden seiner Anhänger in die Insolvenz oder Altersarmut treiben würde um sich kriminell zu bereichern!
Der Knast kann gar nicht hart genug sein, denn imho besteht nur dann eine (geringe) Chance, dass er nach der Entlassung gleich wieder dort weitermacht, wo er aufgehört hat!


Und die Umfrage ist halt nun, wie sie ist! Mir sind auf die Schnelle nur die 10 Fragen eingefallen, daher nur 1 zur Auswahl! Kann man natürlich aus anders machen (und ist dann vielleicht wirklich besser), muss man aber nicht!  :dontknow:
Also einfach Spass damit haben, oder halt nicht!  :beer:
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dtx

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Nun, Ralph Boes hat in dem Video nicht gelogen. Die Situation eines Strafgefangenen ist tatsächlich der vollsanktionierten Hartzers vorzuziehen, denn ersterer hat sein Dach über dem Kopf und die Mahlzeiten sicher. Das ist aber politisch so gewollt und wurde auch vom BVerfG nicht beanstandet, wenn man es mit der Situation konfrontierte. Das Problem ist eben, daß man noch nicht einmal mittels Verstößen gegen Bewährungsauflagen so ohne weiteres wieder einfahren kann, wie wir am Beispiel von Dienelt erfahren durften.

Was Fitzek anbelangt, so darf man nur hoffen, daß er in Sachsen-Anhalt bleibt (JVA Burg) oder ins Hofbräuhaus kommt ...
 

Offline Noldor

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Nun, Ralph Boes hat in dem Video nicht gelogen. Die Situation eines Strafgefangenen ist tatsächlich der vollsanktionierten Hartzers vorzuziehen, denn ersterer hat sein Dach über dem Kopf und die Mahlzeiten sicher. Das ist aber politisch so gewollt und wurde auch vom BVerfG nicht beanstandet, wenn man es mit der Situation konfrontierte.
Was Fitzek anbelangt, so darf man nur hoffen, daß er in Sachsen-Anhalt bleibt (JVA Burg) oder ins Hofbräuhaus kommt ...

Was ist ein vollsanktionierter Harzter? Soviel ich als Schweizer weiss gibt es auch noch andere staatliche Unterstützung in Deutschland. Heisst das Sozialgeld?

Um was ging es denn beim BVerfG? (Bundesverfassungsgericht?)
 

dtx

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Was ist ein vollsanktionierter Hartzer?

Jemand, dem man die Stütze nach § 31a Abs. 1 Satz 3 SGB II oder § 31a Abs. 2 SGB II vollständig gestrichen hat. Dabei gibt es eine Menge ernst zu nehmender Leute, die zumindest den zweiten Absatz für eine Diskriminierung wegen des Alters und insofern verfassungswidrig halten. Einfach mal das oben verlinkte Video anschauen, da wird das ganz gut erklärt. Während Ralph Boes damals noch 10% bekam, würde er heute in derselben Situation gar nichts mehr kriegen und für die Zeit (in der Regel drei Monate) auch noch ca. 520 Euro Schulden bei der Krankenversicherung ansammeln. Daß man, wenn man drei Monate keine Miete zahlt, nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB mit einer Räumungsklage zu rechnen hat (die dann nicht nur die Wohnung, sondern auch noch ein paar Tausender kostet), kommt noch dazu.

Soviel ich als Schweizer weiss, gibt es auch noch andere staatliche Unterstützung in Deutschland. Heisst das Sozialgeld?

Seit 2004 gibt es die Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfsbedürftige (SGB II) oder die Grundsicherung wegen Erwerbsminderung und im Alter (SGB XII), aber nicht wahlweise bzw. beides gleichzeitig. Die Stütze können auch Empfänger von Arbeitslosengeld (SGB III) gestrichen kriegen.

Um was ging es denn beim BVerfG? (Bundesverfassungsgericht?)

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-031.html

Beispielsweise. Das war ja nicht das erste Mal.
« Letzte Änderung: 16. August 2017, 01:50:17 von dtx »
 
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Offline Pantotheus

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@Noldor Die Rechtsprechung des Schweizer Bundesgerichts unterscheidet zwischen Sozialhilfe und Nothilfe. Sozialhilfe sollte das soziale Existenzminimum abdecken und somit alle wesentlichen Grundbedürfnisse befriedigen. Die Nothilfe hingegen deckt nur das reine Überleben ab (Verpflegung, Kleidung, nächtliche Unterkunft und medizinische Notversorgung). Die Nothilfe ist für jedermann (also auch für illegal eingereiste Ausländer oder etwa gestrandete Urlauber) durch die Bundesverfassung garantiert, darf daher laut Bundesgericht in keinem Fall verweigert oder eingeschränkt werden. Die Nothilfe bildet damit in der Schweiz die unterste Grenze dessen, was einem Menschen zusteht. Dies setzt Kürzungen bei der Sozialhilfe Grenzen nach unten. Nach dem eben Ausgeführten darf Sozialhilfe nie tiefer liegen als Nothilfe, muss aber, das sie eine über die Nothilfe hinaus gehende Leistung ist, in aller Regel deutlich höher liegen. Das bedeutet, dass jemandem die Sozialhilfe auch bei gröbster Verweigerungshaltung nicht ganz oder zu wesentlichem Teil entzogen werden kann. In der Praxis haben sich als Sanktion gegen unkooperative Sozialhilfeempfänger Kürzungen der Sozialleistungen um etwa 10% eingespielt.

In Deutschland liegt die Sache ein wenig anders: ALG II, vulgo auch Hartz IV genannt, unterliegt einer strengen Mitwirkungspflicht. ALG II können nur erwerbsfähige Personen erhalten. Diese sind verpflichtet, jedes zumutbare Arbeitsangebot anzunehmen, sich selbst um ein Einkommen zu bemühen, dem Jobcenter alle notwendigen Informationen zu geben usw. Bereits einzelne Unterlassungen können eine Sanktion auslösen, letztlich ist es möglich, eine "Vollsanktion", d. h. die gänzliche Einstellung aller Leistungen zu verfügen, wenn jemand wiederholt und in schwerer Weise unkooperativ ist. Einige unserer "Kunden" sind bereits aus diesen Gründen mit einer Vollsanktion belegt worden.
Anders als in der Schweiz liegt in Deutschland bisher keine verbindliche Rechtsprechung über die Verfassungswidrigkeit dieses Systems vor. Von verschiedenen Seiten ist immer wieder behauptet worden, das Sanktionen-System, namentlich der völlige Entzug aller Leistungen, widerspreche den Garantien des Grundgesetzes. Meines Wissens läuft zur Zeit ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem es ausdrücklich um diese Frage geht. Vorgelegt ist die Frage von einem Sozialgericht worden, das die Verfassungswidrigkeit zumindest der Vollsanktion vermutet. Wie in solchen Verfahren üblich hat das Verfassungsgericht fachkundige Stellen zur Stellungnahme eingeladen. Erste davon wurden bereits veröffentlicht. Die Auswertung dieser Stellungnahmen dürfte einige Zeit beanspruchen, doch in einigen Monaten dürfte mit einem Entscheid zu rechnen sein, der nun endlich verbindlich klärt, ob und in welchem Umfang Sanktionen, die im Entzug von Leistungen bestehen, mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Zumindest bis dahin gilt die jetzige Regelung natürlich unverändert weiter.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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