Autor Thema: Impfgegnerin zieht zum BGH  (Gelesen 14950 mal)

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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Impfgegnerin zieht zum BGH
« Antwort #75 am: 2. August 2017, 13:44:06 »
Zitat
Italien hat nach einem Masernausbruch Pflichtimpfungen für alle Kinder und Jugendlichen unter 17 Jahren beschlossen.

Ich fürchte, dafür sind die Gegenströmungen in Deutschland zu stark.
Nicht unsympathisch finde ich da die amerikanische Regelung, sinngemäß: "Natürlich müssen Sie Ihr Kind nicht impfen lassen, wenn Sie nicht wollen. Aber dann darf es auch keine staatlichen bzw. staatlich finanzierten Einrichtungen (Kindergarten, Schule, ...) besuchen". Das würde vielleicht in Deutschland auch helfen. Damit wäre auch das Trallala weg mit "Impfen ist Körperverletzung" und blablabla. Wer nicht will, muss dann halt teure Privatschulen nutzen.
Deutlich lieber wäre mir aber auch für Deutschland eine eindeutige Regelung. Eine Pflicht-Pockenimpfung gab es ja schließlich auch schon mal, ist ja nicht so, dass (speziell im Westen) sowas völlig unbekannt in Deutschland wäre.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Impfgegnerin zieht zum BGH
« Antwort #76 am: 2. August 2017, 13:50:46 »
Laut Wikipedia hat 'Liberland' einen Botschafter in der Bundesrepublik:

Zitat
Als Botschafter Liberlands in der Bundesrepublik Deutschland gibt sich der AfD–Politiker Christian Jacken aus,[27] der die „Botschaft“ in einem Berliner Mietbüro eröffnete.[28]

https://de.wikipedia.org/wiki/Liberland

Der könnte einigen anderen Mitgliedern seiner Partei die liberländische Staatsangehörigkeit besorgen. :)

Mod: Acht überflüssige Zeilenumbrüche am Ende entfernt. Uffbasse, v. a. die Benutzer mobiler Weltnetzempfänger werden es euch danken.
« Letzte Änderung: 2. August 2017, 14:01:15 von Tuska »
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Re: Impfgegnerin zieht zum BGH
« Antwort #77 am: 2. August 2017, 13:58:29 »
Nicht unsympathisch finde ich da die amerikanische Regelung, sinngemäß: "Natürlich müssen Sie Ihr Kind nicht impfen lassen, wenn Sie nicht wollen. Aber dann darf es auch keine staatlichen bzw. staatlich finanzierten Einrichtungen (Kindergarten, Schule, ...) besuchen". Das würde vielleicht in Deutschland auch helfen. Damit wäre auch das Trallala weg mit "Impfen ist Körperverletzung" und blablabla. Wer nicht will, muss dann halt teure Privatschulen nutzen.

Dann muss aber die Schulpflicht konsequent durchgesetzt werden. Nix da mit Unterricht zu hause. Wenn das nicht klappt kommt das Jugendamt.
 
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Offline n0comATS

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Re: Impfgegnerin zieht zum BGH
« Antwort #78 am: 6. August 2017, 00:10:30 »
Dann muss aber die Schulpflicht konsequent durchgesetzt werden. Nix da mit Unterricht zu hause. Wenn das nicht klappt kommt das Jugendamt.

Quatsch. Die machen kein Homeschooling - die schicken die Kinder auf die Rudolf-Steiner-Schule. Da lernen sie dann Eurythmie und andere wichtige Dinge. Der durchschnittiche Impfstatus ist sowohl bei Schülern als auch Lehrern unterirdisch schlecht.

Wie war doch gleich der nette Dialog zwischen meiner Tocher in der ersten zu einem Freund in der Woldorfschule:

Tochter: "Warum nimmst du nicht grün?"
Freund: "Grün hatten wir noch nicht."

Das ist heute immer noch ein geflügeltes Wort bei uns.
"Macht nichts", sagte Ford, "auch Rom wurde nicht an einem Tag niedergebrannt."
 
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