Autor Thema: Abspaltung von Teilgebieten  (Gelesen 5811 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Abspaltung von Teilgebieten
« Antwort #45 am: 4. Dezember 2016, 13:08:25 »
Meiner Meinung nach ist der springende Punkt da immer eine Machtfrage. Bei Fitzek steht es ungefähr 10^10 : 1 gegen die Interdimensionalen, Tendenz steigend ;)
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline Tonto

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Re: Abspaltung von Teilgebieten
« Antwort #46 am: 4. Januar 2017, 10:15:15 »
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16.12.2016 (Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde) zu dem Bestreben, in Bayern über die Sezession von der Bundesrepublik abstimmen zu lassen.

Kurzform: Keine Raum für eine Abspaltung Bayerns

Die Verfassungsbeschwerde wurde wohl von einem einzelnen Beschwerdeführer erhoben, vermutlich aus Bayern, fiele aber nicht anders aus, wenn er aus anderen Teilen der Republik unterstützt worden wäre (es soll ja den ein oder anderen geben, der es jetzt gar nicht so schlimm fände, wenn Bayern sich aus dem Bund verabschiedete, Anwesende natürlich ausgenommen  ;)).
 

Spoiler
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 2 BvR 349/16 -

In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde

des Herrn S…,
gegen

die Nichtzulassung einer Volksabstimmung über den Austritt Bayerns aus der BRD in Bayern und gegen die Bestimmung, dass die Volksabstimmung im ganzen Bundesgebiet und nicht nur in Bayern durchgeführt werden müsste

hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

den Richter Huber

und die Richterinnen Kessal-Wulf,

König

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der
Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 16. Dezember 2016 einstimmig beschlossen:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
In der Bundesrepublik Deutschland als auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhendem Nationalstaat sind die Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“. Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Huber   Kessal-Wulf   König
[close]
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Abspaltung von Teilgebieten
« Antwort #47 am: 4. Januar 2017, 12:59:45 »
Wer von Euch war das?  :naughty:
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Offline Pantotheus

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Re: Abspaltung von Teilgebieten
« Antwort #48 am: 4. Januar 2017, 16:25:36 »
Wer von Euch war das?  :naughty:
Jetzt habe ich die ganze Weihnachtspause über Bereitschaftsdienst gemacht, und nun kommt solch eine Verdächtigung? Ich muss schon bitten!
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline kairo

Re: Abspaltung von Teilgebieten
« Antwort #49 am: 4. Januar 2017, 16:50:59 »
Nur kein Streit. Schaut doch mal rein:

Zitat
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn S…,

Naaaaa, wer kann das denn wohl nur sein? Kannst rauskommen, Horst, wir wissen ja, dass dir Angela die Ewige zum Halse raushängt.
 
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Offline Gutemine

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Re: Abspaltung von Teilgebieten
« Antwort #50 am: 4. Januar 2017, 17:25:27 »
Das kommt wohl eher aus dieser Ecke.  ;)

Die 7000 Unterschriften die sie mal gesammelt haben, haben wohl nicht gereicht.

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dtx

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Re: Abspaltung von Teilgebieten
« Antwort #51 am: 25. März 2017, 16:15:52 »
Gegen Ende bespricht der Verfasser auch Fälle von kleineren Einheiten als Bundesländern.

Schaumburg-Lippe, Oldenburg und Franken - wobei es nur um eine Sezession vom Bundesland Niedersachsen bzw.  Bayern und nicht etwa von der BRD ging.

Schaut man sich die Betrachtungen der Sezessionen in Europa der letzten Jahre an, dann fällt auf, daß die Teilung der CSR auf Initiative der Slovakei von den meisten einfach ignoriert wird. Da ist es schon so gewesen, daß die Zentralmacht in Prag der Unflätigkeiten der Separatisten in Bratislava irgendwann einmal überdrüssig wurde und meinte, daß man Reisende nicht aufhalten solle - schon gar nicht dann, wenn sie einem nicht nur auf die Nerven gehen, sondern auch noch auf der Tasche liegen.

Der entscheidende Punkt ist aber eben der: Der Verfasser sagt, dass es keinen Anspruch darauf gibt, dass irgendeine Einheit sich von der BRD abspalten darf. Das ist doch wohl genau der Punkt, um den es den RD geht: Dass sie - im Extremfall als Einzelne - sich einseitig rechtsgültig von der BRD "lösen" (was immer das auch heißen soll) könnten.

Reichsdödeln gehen Tatsachen ohnehin ab. Da brauchst denen mit Verfassungsrecht gar nicht erst zukommen, wenn die (mitunter als Promovierte) schon an einem simplen Blitzerfoto, Parkzettel oder Gebührenbescheid verzweifeln.
« Letzte Änderung: 25. März 2017, 16:17:49 von dtx »