Lang ist die Liste der Sachen, die der Prozessbeteiliggte schon angestellt hat: Betrug, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Bedrohung, Beleidigung, Diebstahl, Urkundenfälschung... gewöhnlich finden sich solche Listen eher in strafrechtlichen Entscheidungen. Hier war es aber das VG Köln (Gerichtsbescheid vom 30.06.2016 - 23 K 2122/16), das Anlass hatte, einen Kläger durch Aufführung seiner Missetaten näher zu charakterisieren. Lang ist auch die Liste der typischen Reichsdeppereien, mit denen der Kläger - auch schon in früheren Fällen - auf sich aufmerksam gemacht hat: So verlangte er, ein Strafrichter solle eine "Erklärung über die Legitimation als Richter (...) unterschreiben", schwadronierte von einer "Treuhandverwaltung Bundesrepublik von Deutschland unter der Aufsicht der Besatzungsmächte als eine eingetragene Nichtregierungsorganisation", erklärte, es sei "dem „BRiD Dienstpersonal“ verboten, „Reichsbürger“ anzuschreiben", erstattete Strafanzeigen wegen "Hochverrats, Amtsanmaßung, Androhung der Freiheitsberaubung, Menschenrechtsverletzung, Personenstandsfälschung, Verletzung der Grundrechte, unterlassener Hilfeleistung und vorsätzlicher Entschädigung" (fände ich ja gut, wenn mich mal jemand vorsätzlich entschädigen würde, darf er sogar gerne fahrlässig tun), fuhr mit Autokennzeichen herum, die "anstelle des Siegels jeweils ovale schwarz-weiß-rote Aufkleber (...) [trugen], die mit „Deutsches Reich Selbstverwaltung“ beschriftet waren und auf denen der Reichsadler abgebildet war", zeigte "einen „Personalausweis“ der „WAG-JOH“ vor" und erklärte, "er erkenne die Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht an und müsse sich auch nicht an die dortigen Regeln halten". Sehr naheliegend ist da der Gegenstand des Verfahrens: Fahrerlaubnis weg, weil ♥♥♥entest verweigert - denn lang war auch die Liste an Verkehrsordnungswidrigkeiten, die der Kläger begangen hatte. Nicht so lang ist die Begründung, mit der das Gericht die Klage abwies. Es sei
"ersichtlich, dass der Kläger jegliche staatliche Autorität der Bundesrepublik Deutschland negiert und das geltende Recht als nicht verbindlich erachtet. Vor diesem Hintergrund ist die Annahme des Beklagten, aus den festgestellten Verstößen sei die Gefahr abzuleiten, dass der Kläger sich zulasten der übrigen Verkehrsteilnehmer auch in Zukunft nicht an verkehrsrechtliche Bestimmungen halten könnte, insgesamt berechtigt."
Da Autos leider auch recht gut fahren, wenn der Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt, ist zu befürchten, dass die Liste der Verkehrsverstöße des Klägers, der die Entscheidung sicher nicht für verbindlich halten wird, noch ein gutes Stück länger werden könnte, bevor man ihn gründlicher aus dem Verkehr zieht.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2016/23_K_2122_16_Gerichtsbescheid_20160630.html