Autor Thema: Staatenlos oder nicht - ein Anwalt beantwortet eine Frage dazu  (Gelesen 3374 mal)

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Offline NinjaAndy

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Mir ist beim Surfen auf eine der Rechtsberatungsseiten eine sehr interessante Frage begegnet, die ich Euch nicht vorenthalten wollte:

Person X fragte dort folgendes:
Zitat
Ich bin deutscher Staatsbürger, habe mein ganzes bisheriges Leben in Deutschland gelebt und gearbeitet, und möchte nicht mehr zum Personal der BRD gehören, sondern nach der gültigen Verfassung in Deutschland als freier Staatsbürger leben.
Gibt es eine diesbezügliche Möglichkeit?
Was ist zu beachten, und welche Behörde ist zuständig?

Ein Anwalt beschloss sich der Sache anzunehmen und antwortete wie folgt:
Zitat
Das Grundgesetz gilt nach der deutschen Wiedervereinigung gemäß seiner Präambel für das gesamte Deutsche Volk auf dem heutigen deutschen Staatsgebiet in den deutschen Bundesländern.

Zum deutschen Staatsvolk gehört die deutsche Staatsangehörigkeit (Art. 16, 116 GG; vgl. BVerfG vom 8. Juni 1990 2 BvR 1298/85, Juris; vom 21. Oktober 1987 2 BvR 373/83, BVerfGE 77, 137).

Die Souveränität des deutschen Staates ist im Übrigen international zugleich durch eine Vielzahl von Staatsverträgen anerkannt (vgl. auch BVerfG vom 25. Januar 1977 1 BvR 210/74 u.a., BVerfGE 43, 203; vom 7. Juli 1975 1 BvR 274/72 u.a., BVerfGE 40, 141; vom 11. Juli 1974 1 BvQ 5/74, BVerfGE 38, 49 zu den Ostverträgen).

Gleichermaßen ist die Bundesrepublik Deutschland in der internationalen Rechtsprechung anerkannt (vgl. statt aller: International Court of Justice, The Hague, 27. Juni 2001, LaGrand Case Germany v. United States of America).

Ebenso wie es nur die vorgenannte eine deutsche Staatsangehörigkeit gibt, besteht neben dem Staat Bundesrepublik Deutschland weder das Deutsche Reich noch ein anderer deutscher Staat; sondern die Bundesrepublik Deutschland ist der gegenwärtige deutsche Staat und so mit dem im Jahre 1871 als Deutsches Reich gegründeten Staat Deutschland identisch bzw. im Hinblick auf die räumliche Ausdehnung teilidentisch (vgl. Hessisches FG vom 22. September 2010 6 K 134/08, Juris; vom 12. Dezember 2002 1 K 2474/02, Juris; FG Hamburg vom 9. Oktober 2009 2 K 169/08, Juris; BVerfG vom 31. Juli 1973 2 BvF 1/73 BVerfGE 36, 1 zum deutsch-deutschen Grundlagenvertrag m.w.N.; ständ. Rspr.).

So wie an die Stelle der zusammengebrochenen Institutionen des früheren Deutschen Reichs die durch das Grundgesetz und die Wahlen legitimierten neuen Strukturen des deutschen Staates der Bundesrepublik Deutschland getreten sind, so gilt anstelle der früheren deutschen Verfassungen und des Nachkriegs-Besatzungsrechts nur noch das Grundgesetz - einschließlich der durch Art. 140 GG inkorporierten Art. 136, 137, 138, 139 und 141 WRV - (vgl. zusammenfassend AG Duisburg vom 26. Januar 2006 46 K 361/04).

Kurzum:
So etwas wie "Staatenlosigkeit" gibt es nicht, außer im Film "Terminal". Die Rechtsprechung (auch auf internationaler Ebene) akzeptiert und legt sehr gut mit der angeblichen "BRD GmbH" ;)
 
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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Staatenlos oder nicht - ein Anwalt beantwortet eine Frage dazu
« Antwort #1 am: 1. August 2016, 18:22:06 »
Sehr schön! Kurz, knackig, beschränkt sich auf das Wesentliche und ist auch für die Allgemeinheit verständlich.
Außer für die Reichis natürlich...
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline Happy Hater

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Re: Staatenlos oder nicht - ein Anwalt beantwortet eine Frage dazu
« Antwort #2 am: 1. August 2016, 20:34:26 »

Kurzum:
So etwas wie "Staatenlosigkeit" gibt es nicht, außer im Film "Terminal". Die Rechtsprechung (auch auf internationaler Ebene) akzeptiert und legt sehr gut mit der angeblichen "BRD GmbH" ;)

Danke für den interessanten Beitrag! Nur deine Schlussfolgerung kann ich so nicht stehen lassen, da sie einer Korrektur bedarf: Staatenlosigkeit gibt es durchaus, aber eine Person mit der Staatsbürgerschaft zumindest eines Staates kann natürlich nicht staatenlos sein.

Daher kann natürlich jeder Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland schon logischerweise kein Staatenloser sein.

Wie gesagt, jeder deutsche Staatsangehörige der behauptet, ein Staatenloser zu sein, liegt natürlich falsch, aber dein Schluss dass Staatenlosigkeit nicht existieren würde, ist schlicht nicht richtig.

 
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Offline Happy Hater

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Re: Staatenlos oder nicht - ein Anwalt beantwortet eine Frage dazu
« Antwort #3 am: 3. August 2016, 10:05:39 »
Und weil ich gerade zufällig heute im Online-Standard einen interessanten Artikel dazu gefunden habe, poste ich diesen mal hier:

http://derstandard.at/2000041380862/Staatenlose-Menschen-die-kein-Staat-haben-will

Zitat
Weltweit sollen rund zehn Millionen Personen staatenlos und somit ohne Zugang zu Bildungssystemen und Arbeitsmärkten sein. Auch in Europa ist Staatenlosigkeit noch ein reales Problem

Vielleicht interessiert es ja jemanden.  ;D
 
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Offline echt?

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Re: Staatenlos oder nicht - ein Anwalt beantwortet eine Frage dazu
« Antwort #4 am: 3. August 2016, 12:02:17 »
Ein Freund von mir ist staatenlos. Er hat nur einen Zettel, dass er geboren ist - in einem "Nichtstaat".
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline Nachfrager

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Re: Staatenlos oder nicht - ein Anwalt beantwortet eine Frage dazu
« Antwort #5 am: 3. August 2016, 13:11:13 »
Hier habe ich mal einen Link zum Urteil des FG Münster vom 14.04.2015.
Das FG Münster hatte sich mit ziemlich dem gesamten Unsinn,  das die Reichis so gerne behaupten,  auseinderzusezen:

https://openjur.de/u/853611.html
 
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Offline kairo

Re: Staatenlos oder nicht - ein Anwalt beantwortet eine Frage dazu
« Antwort #6 am: 3. August 2016, 13:14:38 »
Ein Freund von mir ist staatenlos. Er hat nur einen Zettel, dass er geboren ist - in einem "Nichtstaat".

Ist er Palästinenser? Palästina wird ja erst seit relativ kurzer Zeit als Staat angesehen, obwohl es nach wie vor nicht ganz souverän ist.
 

Offline echt?

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Re: Staatenlos oder nicht - ein Anwalt beantwortet eine Frage dazu
« Antwort #7 am: 3. August 2016, 17:04:53 »
Ja, mit Sonderproblem, dass das Gebiet - meiner Erinnerung - unter ägyptischer Besatzung stand, als er geboren wurde.
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Offline kairo

Re: Staatenlos oder nicht - ein Anwalt beantwortet eine Frage dazu
« Antwort #8 am: 3. August 2016, 20:40:41 »
Ja, mit Sonderproblem, dass das Gebiet - meiner Erinnerung - unter ägyptischer Besatzung stand, als er geboren wurde.

Gazastreifen, also? Noch finsterer.