Nach nunmehr 3,5 Jahren Geräte ich in eine Kontrolle und soll den FS vorzeigen. So ♥♥♥ig und auch ehrlich ich nunmal bin antworte ich, das ich keinen FS mitführe weil ich ihn vor 3,5 Jahren verlegt und nicht wiedergefunden habe. Was ist es dann?
a: Fahren ohne FS
b: Fahren ohne FE
Das kommt auf den Richter an. Eine vernünftige Frist wird man dir sicherlich zubilligen. Aber wer es in drei Jahren nicht geschafft hat, dem wird der Richter vermutlich sagen: So, wie es um Ihre intellektuellen Fähigkeiten offenbar bestellt ist, lassen wir es besser bei dem aktuellen Zustand. Also keine FE.
Würde mir schwerfallen. § 25 IV 1 FeV setzt den Verzicht voraus. Verzicht auf die FE und unterlassener Antrag auf Neuausstellung des FS sind aber nicht das gleiche. Schweigen ist ja grundsätzlich kein Erklärungsgehalt beizumessen. Würde in dem Fall also eher auf tateinheitliches Fahren ohne FS und Verletzung der Pflicht zur Anzeige des Verlustes und Beantragung eines Ersatzdokuments gem. §§ 75 Nr. 4, 4 II 2, 25 IV 1 FeV iVm § 24 StVG, § 19 OWiG abstellen.
Edit: Man verzeihe bitte diesen thematisch zur FE-Angelegenheit gehörenden Post und verfrachte ihn mit in die blaue Tonne. Habe obige Beiträge zu spät gesehen.