Autor Thema: [RDR] Erneut Mitglieder der DPHW-Bande zu Haftstrafen verurteilt  (Gelesen 1120 mal)

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Erneut Mitglieder der DPHW-Bande zu Haftstrafen verurteilt

Vier Ex-Mitglieder des mittlerweile aufgelösten DPHW (“Deutsches Polizei-Hilfswerk”) wurden heute verurteilt. “Alexander R. (41, Kellner), Mathias S. (47, Mechaniker) und Bernd O. (60, Ex-Volkspolizist) kassierten 15 Monate Haft. Jens R. (45, arbeitslos) muss 10 Monate hinter Gitter.” (BILD) Bereits am 15.12.2015 wurde ein ehemaliges Mitglied der DPHW-Bande zu einer 22-monatigen Haftstrafe verurteilt. Der Betroffene kündigte daraufhin […]
dphw_strafverfahren

Sie wollten die deutsche Polizei infiltrieren …. und landeten vor Gericht.


Vier Ex-Mitglieder des mittlerweile aufgelösten DPHW (“Deutsches Polizei-Hilfswerk”) wurden heute verurteilt. “Alexander R. (41, Kellner), Mathias S. (47, Mechaniker) und Bernd O. (60, Ex-Volkspolizist) kassierten 15 Monate Haft. Jens R. (45, arbeitslos) muss 10 Monate hinter Gitter.” (BILD)


Bereits am 15.12.2015 wurde ein ehemaliges Mitglied der DPHW-Bande zu einer 22-monatigen Haftstrafe verurteilt. Der Betroffene kündigte daraufhin an, in die Berufung gehen zu wollen. Die Online-Ausgabe der Sächsischen Zeitung berichtet heute Vormittag über die Fortsetzung der Verhandlung:



Laut Anklage der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Dresden wird den Angeklagten gemeinschaftlich begangene Freiheitsberaubung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung – zum Teil auch in Form der Beihilfe – vorgeworfen. Sie hatten einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen in Bärwalde bei Radeburg „festgenommen“ und bedroht.


In einem ersten Prozess am 15. Dezember war der einzige erschienene Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Von den heute angeklagten fünf DPHW-Mitgliedern sind ebenfalls nur vier erschienen. Die fünfte Angeklagte wird noch gesucht. Sollte sie nicht herangeführt werden können, soll der Prozess jedoch trotzdem stattfinden.



Am späten Nachmittag dann berichtete das Blatt über den weiteren Verhandlungsverlauf:



Es sind nur vier der fünf Angeklagten da, die einzige Frau fehlt. Richter Andreas Poth hat jedoch vorgesorgt. An allen Wohnorten der fünf Angeklagten hat er Polizei stationiert, sodass diese schnell vorgeführt werden können, falls sie nicht erscheinen. Doch im Falle der Frau gelingt das nicht. Sie ist weder zu Hause anzutreffen, noch auf ihrer Arbeitsstelle und auch nicht an einer dritten Adresse.



Auch die Anwesenden versuchen sich herauszuwinden:



Alle vier geben sich als ahnungslose Biedermänner. Sie wollen nur mehr oder weniger zufällig in die Aktion geraten und nicht selbst aktiv gewesen sein. Sie relativieren, wimmeln ab. Und alle vier streiten mehr oder weniger vehement ab, den „Reichsbürgern“ anzugehören. Aus Schreiben der Angeklagten an Behörden, unter anderem an das Gericht, wird aber deutlich, dass sie der Reichsbürgerszene angehören.



Reichsbürger haben eine auffallende Affinität zur DDR, darauf wurde in diesem Blog schon mehrfach hingewiesen. Auch in diesem Fall ist es nicht anders:



Einer war zu DDR-Zeiten zwölf Jahre Polizist, hat angeblich 1990 auf eigenen Wunsch gekündigt. „Ich war ein überzeugter DDR-Bürger, kam mit dem neuen Dienstherrn nicht zurecht‘“, sagt der Mann, der zwei Studienabschlüsse hat. Einen als Kriminalist, einen als Diplom-Staatswissenschaftler. Ob er wirklich aus freien Stücken die Polizei verließ, oder einer Stasi-Überprüfung entgehen wollte, ist offen. Jedenfalls schlug er sich danach als Finanzberater, später als Makler und Bauträger durch. Inzwischen hat er einen Offenbarungseid geleistet, ist arbeitslos. Ein anderer flüchtet im Juni 1989 aus der DDR, kommt 1992 zurück und ist ebenfalls arbeitslos.



Ein Ex-DPHWler versuchte es mit einer besonders primitiven Ausrede:



Einer der Angeklagten filmte die Aktion mit dem Gerichtsvollzieher mit seinem Handy. Seine Begründung dafür: „Ich wollte damit dokumentieren, dass ich bei den Taten nicht dabei war.“



Es bleibt zu hoffen, dass die konsequente Verurteilung krimineller Reichsbürger nicht durch eine etwaige Berufungsverhandlung  zunichte gemacht wird.


 
Quelle: Erneut Mitglieder der DPHW-Bande zu Haftstrafen verurteilt


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