Autor Thema: In eigener Sache - Artikel über die Recherche von Michael Grawe und Boris Lauxtermann zu mir  (Gelesen 2583 mal)

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Offline NDR

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In eigener Sache - Artikel über die Recherche von Michael Grawe und Boris Lauxtermann zu mir

Mir ist zu Ohren gekommen, dass Michael Grave ernsthaft einen Strafantrag wegen seines hier veröffentlichten Chat-Protokolls stellen möchte.

Grundsätzlich sehe ich darin kein Problem, denn das Chat-Protokoll bezieht sich auf öffentliche Personen (im Rahmen unserer kleinen Szene), die sich über die "Enttarnung" eines Bloggers (mich) unterhalten. Dabei wurde weder die Intim- noch die Privatsphäre tangiert. Kurzum: Es handelt sich um keine private Kommunikation. Gleichzeitig vermute ich, dass man auf Seiten des Kulturstudios einfach nicht das Geld für einen (richtigen) Anwalt hätte ;-)

Trotzdem würde Papierkram auf mich zukommen und ich muss mich fragen, ob das eher unbekannte Kulturstudio es wert ist, dass ich einige Stunden meiner Lebenszeit dafür opfere.

Ich sehe durchaus ein gewisses öffentliches Interesse daran, zu zeigen, wie harmlose Blogger, die es bevorzugen, anonym zu bleiben, von unserer Licht&Liebe-Fraktion unbedingt "enttarnt" werden wollen. Warum eigentlich? Und der dann ermittelte Name und das Bild sollen dann doch wohl veröffentlicht werden. Würde sonst ja keinen Sinn ergeben. Und das wäre mit Sicherheit gesetzeswidrig, Boris und Michael!

Gleichzeitig schreckt man feige vor Fragen zu MMS oder sonstigem verbreiteten Unsinn zurück und zensiert diese. Und warum wurden Holocaust-relativierende Kommentare damals im Kulturstudio-Chat stehen gelassen, Boris und Michael? Statt dessen wollt Ihr unbedingt die Namen Eurer Kritiker raus bekommen. Und dann? Dann habt ihr deren Fragen immer noch nicht beantwortet. Die stehen dann immer noch da ;-)

Es hat sich in der kurzen Zeit der beiden Artikel gezeigt, dass das Interesse an einem Michael Grave bzw. Boris Lauxtermann eh verschindend gering ist. Gleichzeitig glaube ich, dass man mir in unserer Szene genug Vertrauen entgegen bringt, so dass meine Zusammenfassung des Inhaltes des Chats ausreicht. Dem entsprechend werde ich die Artikel abändern. Die Verständlichkeit wird davon sicher profitieren ;-)

Mittlerweile überarbeitet:





Anscheinend ist man auch anderswo "erfolgreich" mit dem Enttarnen:
Screenshot aus Kommentaren des Psiram-Blogs


Quelle: In eigener Sache - Artikel über die Recherche von Michael Grawe und Boris Lauxtermann zu mir


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Offline Happy Hater

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Ist es in Deutschland strafbar, private Kommunikation oder Auszüge davon zu veröffentlichen, wenn man selbst der rechtmäßige Empfänger dieser Kommunikation war?  :think:
 

Offline Reichsverweser

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Ist es in Deutschland strafbar, private Kommunikation oder Auszüge davon zu veröffentlichen, wenn man selbst der rechtmäßige Empfänger dieser Kommunikation war?  :think:

Ohne Einverständnis des Kommunikationsteilnehmers, ja. Wo kein Kläger, da kein Richter gilt natürlich auch hier. Aber grundsätzlich ja=strafbar.

Näheres regelt ein Gesetz, wie so oft bei den Reichsdeppen wirkt §201 StGB: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html
« Letzte Änderung: 27. August 2015, 05:11:38 von Reichsverweser »
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Offline Happy Hater

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Also bei dem von dir angeführten § geht es nur um Tonaufnahmen.

Was ist mit Briefen, Chatprotokollen und Ähnlichem? Darum geht es hier ja wohl.
 

Offline Reichsverweser

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Also bei dem von dir angeführten § geht es nur um Tonaufnahmen.

Was ist mit Briefen, Chatprotokollen und Ähnlichem? Darum geht es hier ja wohl.

Wie gesagt, "grundsätzlich ja". Das heisst nicht, daß das in jedem Fall zutrifft. Imho gibt es bei den von Dir angebrachten Kommunikationsmethoden keine dezidierte gesetzliche Regelung, aber da spricht der Laie in mir. Wie sieht die Praxis aus? Nach meiner Erfahrung wird das ständig gemacht (die Veröffentlichung) und es führt zu keinen größeren Schäden. Näheres wäre aber von einem Sachverständigen hier im Forum zu klären, da muss ich mich zurückziehen.

Edit: Ein Problem oder evtl. das Gegenteil von einem Problem stellt in meinen Augen die Öffentlichkeit der Kommunikation dar.
Nehmen an einem Chat mehr als 2 Personen teil? Wie verhält sich das bei Briefen & E-Mails die an mehr Personen als eine geht? In meinen AUgen zeigt sich an der bisherigen Praxis, daß das nicht strafbewehrt ist, würde mich aber über nähere Auskünfte von berufener Seite freuen.

@Happy Hater: Sorry habe da noch was editiert, auch im obigen Textteil.
« Letzte Änderung: 27. August 2015, 06:00:10 von Reichsverweser »
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Offline Happy Hater

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Also bei dem von dir angeführten § geht es nur um Tonaufnahmen.

Was ist mit Briefen, Chatprotokollen und Ähnlichem? Darum geht es hier ja wohl.

Wie gesagt, "grundsätzlich ja". Das heisst nicht, daß das in jedem Fall zutrifft. Imho gibt es bei den von Dir angebrachten Kommunikationsmethoden keine dezidierte gesetzliche Regelung, aber da spricht der Laie in mir. Wie sieht die Praxis aus?

Wenn es dazu "keine dezidierte gesetzliche Regelung" gibt, dann ist es nicht strafbar.

Im Strafrecht gilt in einem Rechtsstaat strikt: "Nulla poena sine lege" - "Keine Strafe ohne Gesetz".
 

Offline Reichsverweser

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Also bei dem von dir angeführten § geht es nur um Tonaufnahmen.

Was ist mit Briefen, Chatprotokollen und Ähnlichem? Darum geht es hier ja wohl.

Wie gesagt, "grundsätzlich ja". Das heisst nicht, daß das in jedem Fall zutrifft. Imho gibt es bei den von Dir angebrachten Kommunikationsmethoden keine dezidierte gesetzliche Regelung, aber da spricht der Laie in mir. Wie sieht die Praxis aus?

Wenn es dazu "keine dezidierte gesetzliche Regelung" gibt, dann ist es nicht strafbar.

Im Strafrecht gilt in einem Rechtsstaat strikt: "Nulla poena sine lege" - "Keine Strafe ohne Gesetz".

Dann sei es so! Wenn es keine konkrete, nachvollziehbare rechtliche Einwände gibt, stimme ich Dir gerne zu!
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Offline Rima882

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Re: Artikel über die Recherche von Michael Grawe und Boris Lauxtermann
« Antwort #7 am: 27. August 2015, 09:00:32 »
Soweit es um ein reines Chat-Protokoll, also die bloße Wiedergabe des Chat-Dialoges in schriftlicher Form, geht, sehe ich erst einmal keinen Ansatz für eine Strafbarkeit. Nach § 201 StGB ist es lediglich strafbar,

1. das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf Tonträger aufzunehmen oder
2. eine solche Tonaufnahme zu gebrauchen oder einem Dritten zugänglich zu machen.

Beispiele sind die zahlreichen Youtube-Beiträge der Reichsdeppen über Gerichtsverhandlungen, Behördengänge oder Hausbesuche durch Gerichtsvollzieher oder Polizei.

Beim Chat tauscht man aber üblicherweise nur - mehr oder minder intelligente - schriftliche Botschaften aus, da wird nicht gesprochen (etwaige Selbstgespräche der Teilnehmer zählen da nicht und können ja auch nicht aufgenommen werden).

Etwas anderes und strafbar wäre es, wenn man einen "Teamspeak", einen Skype-Plausch oder ein anderes persönliches/telefonisches/onlinemäßiges Gespräch unbefugt auf einem Tonträger (dazu zählen auch digitale Aufnahmen) verewigt. Wenn es in dem hier diskutierten Fall also nicht um etwas Gesprochenes, sondern um schriftliche Äußerungen geht, greift § 201 StGB nicht ein. Da darf man also getrost gelassen bleiben.

Sollte es doch irgendeine Tonaufnahme geben, wäre man nicht strafbar (weil nicht "überführbar"), wenn diese Aufnahme inzwischen verschwunden wäre und nicht mehr auffindbar ist.

Ob die Veröffentlichung eventuell wegen ihrer Umstände eine Beleidigung (§ 185 StGB) sein könnte, müsste man eventuell nochmal prüfen, sehr naheliegend ist das aber eigentlich nicht.

Ansonsten sollte man möglichst keine Staatsgeheimnisse verbreiten (§§ 93 ff. StGB), als öffentlich Bediensteter kein Amtsgeheimnis verraten (§ 353b StGB) und auch nichts aus noch nicht öffentlich verhandelten Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft veröffentlichen (§ 353d StGB), wobei es da stets gleichgültig ist, ob es um etwas Schriftliches oder um eine Tonaufnahme geht. Aber bei unserer Klientel würde ich doch spontan raten, dass hier kein solcher Fall vorliegt.
« Letzte Änderung: 27. August 2015, 09:04:48 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 
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